"Öko-Test" hetzt

 

Dokumentation

 

zur Hetzkampagne der Zeitschrift

 

„Öko-Test“

 

 

Die Herren „Diplompädagoge“ Kranich und Dr. Hörmann berufen sich bei ihrer Boykotthetze gegen den Allgemeinen Patienten-Verband und dessen Präsidenten auf den Lügenartikel in der Zeitschrift „Öko-Test“, July-Heft 1995 mit dem Titel „Pfuscher gegen Pfusch“, der in allen entscheidungserheblichen Punkten von Beleidigungen, üblen Nachreden und Verleumdungen geradewegs strotzt und zum rechtskräftigen Unterlassungsurteil sowie zur rechtskräftigen Verurteilung zu Schadensersatz führte, was von Kranich und Dr. Hörmann verschwiegen wird.

 

Der Rufmord gipfelt in folgender Verleumdung:

 

Trotzdem hindert die Justiz Zimmermann nicht daran, weiter geschädigte Patienten auf dem Rechtsweg zu begleiten. Zimmermann profitiert sogar noch von den Zweifeln an seinem Geisteszustand. Als ihn ein Verein wegen illegaler Rechtsberatung anzeigte, weigerte sich die Marburger Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzuleiten. Der Mann sei ja „strafrechtlich nicht verantwortlich: Eine Strafverfolgung ist daher rechtlich nicht möglich.“

 

 

Die Zeitschrift „ÖKO-TEST“ wurde wegen dieses Rufmords zur Unterlassung und zu Schadensersatz in Höhe von 12 000.- € verurteilt. Sie geriert sich bereits mit ihrem Namen als besonders sorgfältig recherchierende Informationsquelle umweltbewußter „Gutmenschen“ von außerordentlicher Seriosität und Wahrheitsliebe und hat im Monatsheft July 1995 einen Artbikel über den Allgemeinen Patienten-Verband e.V. veröffentlicht, auf den sich die Herren Christoph Kranich und Dr. Günter Hörmann von der „VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG e.V.“ bis heute berufen.

 

Dieser Artikel strotzt geradewegs von Verleumdungen, Beleidigungen und üblen Nachreden.

Als eine der Gewährsperson wird der  - inzwischen promovierte -  Rechtsanwalt Boris Meinecke benannt. Dieser ist der Sohn des „Patientenanwaltes“ Dr. Georg Meinecke, der als promovierter Akademiker (!) die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr Kind der lebensrettenden Therapie entzogen und der desweiteren als angeblicher „Patientenanwalt“ keine Probleme hatte, mit dem Berufskriminellen und notorischen Patientenbetrüger „Doktor Giese“ zusammenzuarbeiten, der als Jurist „medizische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und seine kriminellen Machwerke gegen hohes Honorar gutläubigen Patienten verkaufte.

 

Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke legte ebenso wie weitere Anwälte diese Machwerke als Beweismittel bei Gerichten, Behörden, ärztlichen Berufshaftplichtversicherungen vor, um bei den nicht selten hohen Streitwerten hohe Anwaltshonorare abzukassieren, obwohl sie wußten, daß es sich nur um Parteivortrag eines Juristen und nicht um „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ handelte.

 

Die Hetzkampagne in der Zeitschrift „Öko-Test“ gipfelt in der frei erfundenen Diffamierung, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes unzurechnungsfähig und strafrechtlich nicht verantwortlich sei, folglich auch strafrechtlich nicht verfolgt werden könne. Diese Diffamierung hat „Öko-Test“ ohne jegliche Recherche bei der Staatsanwaltschaft sowie bei dem auf diese Weise Verleumdeten veröffentlicht und wurde sodann rechtskräftig zur Unterlassung und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12 000.- € verurteilt.

 
Diese Verleumdung geht auf die  Journalistin Kustermann zurück, die bereits zuvor rechtskräftig strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen worden war wegen

Kustermann

"Mord auf Raten" - Kustermann

Meinecke

"Patientenanwalt"
Dr. Georg Meinecke

Giese

Berufskrimineller
"Doktor Giese"

  • Verleumdung

  • Beleidigung

  • übler Nachrede

  • Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen

Sie war desweiteren auffällig geworden ...

  •  ... als "Vorsitzende" eines angeblichen "Patientenvereins" mit dem bombastischen Namen "Bürgervereinigung Oberstdorfer Krankenhaus". Sie hat als "Patientenschützerin"  - ebenso wie der "Patientenanwalt" Dr. Georg Meinecke -  die irregeführten Kindeseltern unterstützt, die das todkranke Kind Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu der lebensrettenden Therapie entzogen und behauptet, die lebensrettende Therapie sei ein "Mord auf Raten". Das Kind wurde bis nach Amerika verschleppt, um einen Sorgerechtsentzug zu unterlaufen, hat furchtbar gelitten und ist qualvoll verstorben.

  • ... als Leiterin der Kontaktstelle Allgäu des "Deutschen Patientenschutzbundes (DPS) e.V.", eines Schwindelunternehmens, dessen späterer Geschäftsführer rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde und sich ins Ausland abgesetzt hat. Der DPS ist im Bankrott untergegangen. Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke war früheres Vorstandsmitglied und mußte wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten. Er hat später mit dem "Institut für Medizinschadensbegutachtung" des "Doktor Giese" zusammengearbeitet, der als Jurist kriminelle "medizinische Sachverständigen-Gutachten" fabrizierte, gegen hohes Honorar verkaufte und wegen Patientenbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Auch dieses Schwindelunternehmen ist im Bankrott untergegangen.

Die Journalistin Kustermann hatte nach Kritik an ihrem Treiben im Rahmen einer Verleumdungskampagne gegen den Allgemeinen Patienten-Verband eine falsche Verdächtigung bei der Staatsanwaltschaft Marburg erhoben und dessen Präsidenten als unzurechnungsfähig hingestellt, woraufhin die Staatsanwaltschaft  - ohne die Rechts- und Sachlage zu prüfen -  routinemäßig und formaljuristisch in einer 1. Verfügung darauf hingewiesen hatte, daß gegen einen Unzurechnungsfähigen mangels strafrechtlicher Verantwortlichkeit kein Strafverfahren geführt werden könne.

Auf Beschwerde hat sich der Staatsanwalt entschudigt, unverzüglich die falsche 1. Verfügung aufgehoben und durch korrigierende 2. Verfügung festgestellt, daß die Anzeige der Kustermann jeglicher Tatsachengrundlage entbehrt. Die Journalistin Kustermann wurde ausdrücklich über die korrigierende 2. Verfügung informiert, hat aber gleichwohl die falsche 1. Verfügung weiterverbreitet  -  zunächst ohne Resonanz in der Öffentlichkeit.

"Öko-Test" hat dann 2 Jahre später (!) die unverzüglich und bereits 2 Jahre zuvor (!) widerlegte Verleumdung durch die Journalistin Kustermann ohne Recherche bei der Staatsanwaltschaft und bei dem Verleumdeten aufgegriffen und zusammen mit weiteren Verleumdungen  - insbesondere bezüglich angeblicher Satzungsmängel, auf die sich die Herren Kranich und Dr. Hörmann von dem Verein "VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG" bis heute berufen -  den o.a. üblen Hetzartikel veröffentlicht, der zu den o.a. rechtskräftigen Verurteilungen auf Unterlassung und Schadensersatz führte.

Der Allgemeine Patienten-Verband hat sofort nach Veröffentlichung des Artikels die Verantwortlichen der Zeitschrift "Öko-Test" über den tatsächlichen Sachverhalt unter Beweisantritt und Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Dokumente belehrt und ging als selbstverständlich davon aus, daß "Öko-Test" die "Zeitungs-Ente" von sich aus unverzüglich korrigieren würde. Gegen die vorgelegten Urkundenbeweise lehnte die Zeitschrift "Öko-Test"  - selbst nach Einschaltung eines Anwaltes -  jegliche Berichtigung ab und verweigerte sogar eine Gegendarstellung und erst recht einen Widerruf.

Der Allgemeine Patienten-Verband war deshalb gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei gelang es den Verantwortlichen der Zeitschrift "Öko-Test", im erstinstanzlichen Verfahren das Landgericht Köln irrezuführen, so daß sie noch die Auflage abverkaufen konnten und erst in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt wurden. Trotz rechtskräftiger Verurteilung zur Unterlassung haben die Verantwortlichen der Zeitschrift "Öko-Test" hinter dem Rücken des Verleumdeten, der nur durch Zufall davon erfuhr, den Artikel auf CD gebrannt und in hoher Auflage landauf und landab nach dem rechtskräftigen (!) Verbot weiterverbreitet. Diese Machenschaften führte zu einem empfindlichen Ordnungsgeld gegen "Öko-Test".
    
Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes setzte desweiteren einen Widerruf durch, den die Zeitschrift "Öko-Test" auch abdrucken mußte, aber dies nicht in der vorgeschriebenen Weise tat, welche durch gleiche Aufmachung die gleiche Aufmerksamkeit wie die Erstveröffentlichung zu gewährleisten hat, sondern versteckte den Widerruf in einem unstrukturierten Text mit anderen Mitteilungen, so daß der Widerruf keinem Leser auffallen konnte, zumal durch die gezielte Verschleppungstaktik der Zeitschrift "Öko-Test" und dem dadurch bedingten Zeitablauf  - sowie bei dieser Aufmachung des "versteckten" Widerrufs -   die Zuordnung zur Erstveröffentlichung  kaum einem Leser mehr möglich war.

Selbst dann noch verweigerte die Zeitschrift "Öko-Test" eine Schadensersatz-Zahlung, die in mehrjährigen Prozessen die Instanzen hinauf und hinunter durchgesetzt werden mußte und mit der o.a. rechtskräftigen Verurteilung zu Schadensersatz endete.

Bis heute haben sich die Verantwortlichen der Zeitschrift "Öko-Test" für ihre Machenschaften nicht entschuldigt.

Neben der Journalistin Kustermann werden in dem Artikel der Rechtsanwalt Boris Meinecke und der "Diplompädagoge" Christoph Kranich von dem Verein "VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG"  als Gewährspersonen benannt, letzterer sogar hervorgehoben mit Bild und Bildlegende, wonach Kranich den Pfusch der Pfuscher ausbügeln müsse. Als krimineller und unzurechnungsfähiger Pfuscher wird in dem Artikel aber der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes verleumdet. Auf Vorhalt erklärte Kranich, daß "Öko-Test" den Inhalt der Bildlegende neben seinem Bild frei erfunden habe. Das habe er nie gesagt. Er habe zwar ein Interview gegeben, aber nur gesagt, daß er überlastet sei. Unterstellt man die Richtigkeit der Aussage von Kranich, dann erfindet "Öko-Test" Sachverhalte und Aussagen, um diese Dritten "in den Mund zu legen".

Allerdings nimmt Kranich seit der Veröffentlichung 1995 bis heute auf diesen Artikel insbesondere hinsichtlich der unberechtigten Kritik an der Satzung des Allgemeinen Patienten-Verbandes Bezug, die auf einer diffamierenden Sachverhaltsverfälschung mittels Verwechslung der Stimmrechte des Vorstands in der Hauptversammlung mit den Stimmrechten bei der Wahl der Obleute (Delegierten) beruht. Obwohl die Herren Kranich und Dr. Hörmann über den tatsächlichen Sachverhalt ausdrücklich belehrt wurden, verwenden sie bis heute insbesondere diese Sachverhaltsverfälschung als wesentliche Grundlage ihrer Kampagne gegen den Allgemeinen Patienten-Verband.

Soweit die Herren Kranich und Dr. Hörmann einwenden, daß nicht der gesamte Artikel verboten worden sei, gehen auch diese Schutzbehauptungen fehl, denn wenn die Verleumdung, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes unzurechnungsfähig und strafrechtlich nicht verantwortlich sei, falsch ist, dann sind auch alle dafür vorgetragenen "Beweise" falsch.

Als weitere Gewährsperson wird der Rechtsanwalt Boris Meinecke benannt. Dieser ist der Sohn des "Patientenanwaltes" Dr. Georg Meinecke, der als promovierter Akademiker (!) die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr Kind der lebensrettenden Therapie entzogen und der desweiteren als angeblicher "Patientenanwalt" keine Probleme hatte, mit dem Berufskriminellen und notorischen Patientenbetrüger "Doktor Giese" zusammenzuarbeiten.

Es erstaunt, daß "Öko-Test" an den "Patientenschützern" Dr. Georg Meinecke und der o.a. Kustermann nichts auszusetzen hat.

Die mit außerordentlicher Seriosität, unerschütterlicher Ehrwürde und unendlicher Wahrheitsliebe gesegneten "Gutmenschen" der Zeitschrift "Öko-Test"   - so sehen sich diese offensichtlich selbst -  wären gut beraten, sich ihre Gewährsleute anderweitig zu suchen. Die Zeitschrift "DER SPIEGEL" (Heft Nr. 5/2014 vom 27.01.2014 dort S. 24 - 26 mit dem Titel "Verbraucher Lotsen ohne Kompaß") qualifiziert das Treiben von "Öko-Test" als "krawallig" - unseres Erachtens eine sehr höfliche Umschreibung des zivil- und strafrechtlich relevanten Treibens dieser dreisten "Gutmenschen", das dem Kodex des Presserates für ehrbare Pressetätigkeit eindeutig und zweifelsfrei widerspricht.

 

 

Dies vorausgeschickt, wird nachfolgend zu den Einzelheiten des Artikels im Heft 7/1995 von „Öko-Test“ und dessen Verwendung durch die Herren Kranich und Dr. Hörmann folgendes ausgeführt:

 

 

Da die Herren Kranich und Dr. Hörmann sich nach wie vor auf den Hetz-Artikel in der Zeitschrift „Öko-Test“ aus dem Jahre 1995 bei der Kritik an der Satzung des Allgemeinen Patienten-Verbandes berufen und sich daran hochranken, nachdem sie ihre Hetzkampagne gegen den Allgemeinen Patienten-Verband  nicht mehr auf die falschen Versicherungen an Eides statt stützen können, wird dieser Artikel, der von Sachverhaltsverfälschung, Lügen, Beleidigungen, üblen Nachreden und Verleumdungen geradewegs strotzt,  nachfolgend Punkt für Punkt widerlegt.

 

 

Zu Text und Bildern bzw. Bildunterschriften im Artikel der monatlichen Zeitschrift „Öko-Test“ 7/1995 unter der Überschrift „Patientenschutz - Pfuscher gegen Pfusch“ wird wie folgt Stellung genommen, indem Satz für Satz oder Absatz für Absatz zunächst zitiert wird und unmittelbar anschließend daran die Widerlegung erfolgt:

 

 

1.

Das Titelbild ist blutrot mit einem großen Rollstuhl gestaltet.

Der Titeltext lautet: Patientenschutz – Pfuscher gegen Pfusch

 

Ziel und Zweck des Artikels ist es, Spuren zu verwischen und falsche Spuren zu legen, um den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes nicht nur als „Pfuscher“, sondern als kriminellen „Pfuscher“ und Betrüger hinzustellen, der  - im Gegensatz zu zwei in dem Artikel aufgeführten rechtskräftig verurteilten Betrügern -  nur deshalb nicht strafrechtlich verurteilt würde, weil er unzurechnungsfähig und „strafrechtlich nicht verantwortlich“ sei, so daß „eine Strafverfolgung rechtlich nicht möglich“ sei und die Staatsanwaltschaft folglich nicht gegen ihn vorgehen könne.

 

Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes würde seine „Opfer“ in den Allgemeinen Patienten-Verband locken,  kassiere dann nicht nur mit Beiträgen sondern auch mit Abtretungen ab, bliebe aber im wesentlichen  - abgesehen von einem „Brieflein“ -  untätig und achte meist nicht einmal auf die Verjährungsfristen, so daß in einem  - von den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ wohlweislich nur anonym benannten -  angeblichen Fall der Rechtsanwalt Meinecke hätte einspringen müssen, um die Ansprüche dieses „Opfers“ des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu sichern und zu retten.

 

Als Schluß-Pointe wird von den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ behauptet, daß man „ ... die ganzen Zimmermänner ...“ nicht mehr bräuchte, wenn die Krankenkassen sich bei Kunstfehlern engagieren würden. Mit den „ganzen Zimmermännern“ sind nachweislich der Ausführungen des Artikels neben dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes die rechtskräftig verurteilten Betrüger „Doktor Giese“ und der Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbundes (DPS) gemeint, die als „Zimmermänner“ vorgestellt werden, um die Spitze des Angriffs auf den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu richten.

 

Die Ausführungen in dem Artikel sind in allen entscheidungserheblichen Punkten  ehrverletzend und unwahr und strotzen geradezu von zivil- und strafrechtlich relevanten Beleidigungen, üblen Nachreden und Verleumdungen. Es ist kein Körnchen Wahrheit daran oder der zugrunde liegende Sachverhalt wird so verdreht, daß das Gegenteil der Tatsachen und der Wahrheit resultiert. Die Unterstellungen in dem Artikel beruhen auf mangelhafter Recherche oder gezielter Sachverhaltsverfälschung oder beidem.

 

Alle Einzelangriffe laufen auf den Hauptangriff hinaus, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes „strafrechtlich nicht verantwortlich“ sei, denn natürlich fragt sich der geneigte Leser, wie ein angeblicher Straftäter „Zimmermann“ fortgesetzt tätig sein kann, ohne daß die Strafverfolgungsbehören eingriffen, die bei den anderen „Zimmermännern“ und Patientenbetrügern  - nämlich dem „Doktor Giese“ und dem DPS-Geschäftsführer Schumacher -  eingegriffen und diese Straftäter rechtskräftig verurteilt haben. Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ bieten die Lösung: der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei „strafrechtlich nicht verantwortlich“!

 

Dieser Rufmord wurde den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ rechtskräftig verboten. Trotz eindeutiger Beweislage mußte das Verfahren die Instanzen hinauf und hinunter geführt werden. Das gleiche galt für den Schadensersatz, zu der die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ ebenfalls verurteilt wurden. Entschuldigt haben sich die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ bis heute nicht.

 

Gewährsleute der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ sind der „Diplompädagoge“ Kranich sowie die Herren der Anwaltskanzlei Meinecke in Köln, die in dem Artikel auch ausdrücklich benannt und zitiert werden. Diese verwischen ihre Spuren zu dem „Doktor Giese“ und dem DPS und legen eine falsche Spur:

 

Obwohl der Allgemeinen Patienten-Verband und der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes konsequent sowohl gegen den „Doktor Giese“ als auch den DPS durch Veröffentlichung und Prozesse vorgegangen ist, wird der Sachverhalt in dem Artikel so verfälscht, daß die Leser zum Schluß kommen müssen, der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei ein Betrüger wie der „Doktor Giese“ und der DPS und deren „Bruder im Geiste“.

 

Tatsache ist dagegen folgendes:

 

Nicht der Allgemeinen Patienten-Verband sondern die Herren der Anwaltskanzlei Meinecke in Köln haben mit den „Doktor Giese“ zusammengearbeitet und waren Akteure bei dem Deutschen Patientenschutzbund (DPS). Sie haben dann diese Spuren zu verwischen sowie eine falsche Spur zu dem Allgemeinen Patienten-Verband zu legen versucht. Das ist Sinn und Zweck dieses Artikels.

 

Zu dem „Deutschen Patienten-Schutzbund“ (DPS) folgendes:

 

Der Seniorpartner der Kölner Kanzlei Meinecke ist der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke. Es ist Gründungs- und ehemaliges Vorstandsmitglied des DPS und mußte wegen Unregelmäßigkeit zurücktreten. Der Verein ist im Bankrott untergegangen.

 

Die Kanzlei Meinecke hat desweiteren jahrelang mit dem „Doktor Giese“ in der Weise zusammengearbeitet, daß dieser gutgläubige Patienten an die Kanzlei Meinecke verwies, die daraufhin empfahl, bei den „Doktor Giese“ dessen Gutachten in Auftrag zu geben.

 

Der „Doktor Giese“ arbeitete in seinem „Institut für Medizinschadensbegutachtung“, das er unter wechselnden Bezeichnungen führte, wie folgt:

 

Er betrieb  - meist in der Boulevard-Presse -  ein strafbare Werbung für sein „Institut“, das er unter wechselnden Bezeichnungen in seinen privaten Räumlichkeiten betrieb. Wandten sich sodann die meist einfältigen und gutgläubigen Patienten an ihn, empfing er sie im weißen Kittel mit umgehängten Stethoskop als „Doktor Giese“, so daß sie ihn für einen Arzt hielten und halten mußten.  Sodann empfahl er zunächst einen seiner anwaltlichen Komplizen  - Meinecke, Korioth oder „Graf von Lusi“ -, die ihrerseits dann den „Doktor Giese“ für ein Gutachten empfahlen. Natürlich wußten die Anwälten, daß ein Jurist keine „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ erstatten kann und daß es sich bei dem  „Doktor Giese“ um einen skrupellosen Betrüger handelte.

 

Allerdings bekamen sie lukrative Mandate zugeschanzt.

 

Die Kanzlei Meinecke hat sogar versucht, den Allgemeinen Patienten-Verband in diese Betrügereien mit hineinzuziehen. So schrieb der Seniorpartner Dr. Georg Meinecke an den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes folgendes:

 

„ ... Herr Dr. Giese empfiehlt Patienten, welche glauben, Opfer von Kunstfehlern zu sein und sich deswegen direkt an das Institut für Kunstfehlerbegutachtung gewendet haben, schriftlich an mich – wenn diese Person aus Nordrhein Westfalen oder dem norddeutschen Raum, stammen – unter Hinweis darauf, daß ich als Rechtsanwalt in der Vertretung kunstfehlergeschädigter Opfer besonders erfahren sei und auch klären könne, ob die Erteilung eines Gutachtenauftrages an das Institut sinnvoll sei oder nicht. Setzen sich diese Interessenten dann mit mir in Verbindung, kommt es meistens dazu, weil sachgerecht, daß ich dem jeweiligen Mandanten empfehle, über mich das Institut mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, während ich die außergerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung des Patienten im übrigen übernehme.

 

Auf diese Weise hat sich eine äußerst fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Ständig verweist Herr Dr. Giese Patienten an mich. Ständig erteile ich im Auftrage meiner Mandanten Gutachtenaufträge an Dr. Gieses´s Institut. ...“

 

 

Selbst nach der Anklageerhebung gegen Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung legte Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke nochmals wie folgt nach:

 

„ ... Dr. Giese hat sich meiner Überzeugung nach auf dem Gebiet des Patientenschutzes historische Verdienste erworben. Die bisherigen Früchte seiner Tätigkeit in seinem Institut sind einzugartig (ca. 1800 erstattete Gutachten) Sammlung einschlägiger auch unveröffentlichter Urteile (hunderte, die demnächst veröffentlicht werden) p.p.

 

Die mir bekannte Anklage wegen Betrugs ist offensichtlich haltlos und nur verständlich aufgrund der Kampagne, die die Ärztefunktionäre – gern unterstützt von Haftpflichtversicherungen gegen ihn führen. Die negative Kritik an ihm ist Wasser auf die Mühlen seiner Gegner, zumal sie auch noch aus dem Lager der Patienten kommt.“

 

 

Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes hat nach Kenntniserlangung dieser Zusammenarbeit dem Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke von der Kanzlei Meinecke & Meinecke, der sich bei dem Allgemeinen Patienten-Verband als „Patientenanwalt“ angedient, persönlich vorgestellt und Veranstaltungen des Verbandes besucht hatte, Hausverbot erteilt mit der Maßgabe, daß er ihn durch seine Ordner rauswerfen lassen wird, sofern er sich nochmals bei dem Allgemeinen Patienten-Verband oder dessen Veranstaltungen blicken lassen sollte.

 

Mit solchen „Patientenschützern“ vom Schlage der Damen und Herren

 

„Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke

„Doktor Giese“

Rechtsanwalt „Luitpold Graf von Lusi“

„Patientenanwalt“ Korioth

„Patientenschützerin“ Kustermann

Dr. med. Maroske

 

will der Allgemeinen Patienten-Verband nichts zu tun haben.

 

Ein weiterer dieser „Patientenschützer“ und Komplize des „Doktor Giese“ war der Rechtsanwalt Korioth in Hennef, auf den ein  - mittels eines kriminellen „Gutachtens“ -  erschlichenes Urteil des OLG Frankfurt/Main zurückgeht sowie der Rechtsanwalt Leopold Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ in Kassel, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte und wegen vielfachen Patientenbetrugs seine anwaltliche Karriere in der Justizvollzugsanstalt beendete. Er war für 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

 

Schließlich gehörte zu diesem Freundes- und Bekanntenkreis auch noch die Journalistin Helma Kustermann in Oberstdorf, die als Vorsitzende eines „Patientenschutz“-Vereins die Tötung kranker Kinder durch Entzug der lebensrettenden Behandlung propagierte, unterstützte und dadurch den qualvollen Tod des Kindes Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu mitverschuldete. Sie war diejenige, die die falsche Verdächtigung bei der Staatsanwaltschaft Marburg erhob, wonach der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes „strafrechtlich nicht verantwortlich“ sei, welche den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verboten und zusätzlich zu einer weiteren rechtskräftigen Verurteilung zu Schadensersatz führte.

 

Kustermann war desweiteren als Funktionärin im „Deutschen Patienten-Schutzbund (DPS)“ tätig wie zuvor als Vorstandsmitglied auch der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke. Der DPS endete im Bankrott, nachdem der Geschäftsfühfrer rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde und sich ins Ausland absetzte. In großer Zahl wurden Mitglieder um ihre Beiträge geprellt.

 

Diese kriminellen Komplizen haben sodann alles versucht, um den „Doktor Giese“  - und damit sich selbst -  zu schützen, die Kritik des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu unterdrücken und den Allgemeinen Patienten-Verband und dessen Präsidenten mundtot zu machen. Gleichwohl hat der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes in einer ganzen Prozeßserie erreicht, daß der „Doktor Giese“ nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich wegen Patientenbetrugs verurteilt wurde. Der „Doktor Giese“ hat letztlich sämtliche Verfahren gegen den Allgemeinen Patienten-Verband verloren und wurde schließlich auch strafrechtlich wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung zur Rechenschaft gezogen.

 

Nach der strafrechtlichen Verurteilung des „Doktor Giese“ versuchten dessen Komplizen, ihre Spuren zu dem „Doktor Giese“ und zu dem DPS zu verwischen und eine falsche Spur zu dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu legen, wie es aus dem Artikel der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ ersichtlich wird. Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes wird als „Patientenbetrüger“ wie der „Doktor Giese“ und der DPS dargestellt, die als „Zimmermänner“ bezeichnet werden.

 

Neben dem Meinecke wird in dem Artikel als weiterer Interviewpartner und Haupt-Gewährsmann der „Diplompädagoge“ Kranich benannt. Dieser Artikel wurde folglich im Zusammenwirken des „Diplompädagogen“ Kranich mit den kriminellen anwaltlichen Komplizen des „Doktor Giese“ in die Zeitschrift „Öko-Test“ lanciert, die nicht ordentlich recherchierte, sondern die Lügen und Verleumdungen ihrer unseriösen „Gewährsleute“ übernahm.

 

Das ergibt sich aus folgenden Tatsachen, die nach den vorangestellten, zitierten Verleumdungen durch die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ jeweils Satz für Satz bzw. Absatz für Absatz dargelegt werden:

 

 

 

 

 

 

2.

Opfer von medizinischen Kunstfehler werden oft noch einmal geschädigt. Zweifelhafte Patientenschützer kassieren viel und leisten wenig. Einer wurde wegen Patientenbetrugs verurteilt, ein anderer lieferte bezahlte Gutachten nicht.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Der Passus „ ... ein anderer lieferte bezahlte Gutachten nicht.“ bezieht sich auf die frühere gutachterliche Tätigkeit des später ausdrücklich benannten und diffamierten „Arztes Christian Zimmermann“, dem damit Betrug unterstellt wird, denn wenn dieser sich Gutachten bezahlen ließe und diese nicht lieferte, beginge er eine Täuschungshandlung, erregte einen Irrtum und veranlaßte eine Vermögensverschiebung sowie einen Vermögensschaden.

 

Kurzum: der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes wäre ein Patientenbetrüger. Das versuchen die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ zu suggerieren.

 

Tatsache ist dagegen folgendes:

 

Der „Arzt Christian Zimmermann“ hat bezahlte Gutachten entweder geliefert oder aber das Honorar zurückerstattet, soweit er Gutachten nicht ausführen oder abschließen konnte, weil er von dem o.a. „Doktor Giese“ und dessen anwaltlichen Komplizen nach einer Warnung vor deren Treiben mit einer Flut von rechtsmißbräuchlichen zivil- und strafrechtlichen Verfahren überzogen worden war, die das Ziel hatten, die berechtigte Kritik am Treiben des Freundes- und Komplizenkreises des „Doktor Giese“  - volkstümlich als „Giese-Bande“ bezeichnet -  zu unterdrücken und den „Arzt Christian Zimmermann“ mundtot zu machen.

 

Damit es auch jeder Leser „begreift“, daß der „Arzt Christian Zimmermann“ und Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes ein Betrüger sei, wird unter Verfälschung des Sachverhaltes der „Arzt Christian Zimmermann“ im gleichen Satz einem rechtskräftig verurteilten Patientenbetrüger vom Schlage des „Doktor Giese“ an die Seite gestellt mit dem Passus „Einer wurde wegen Patientenbetrugs verurteilt, ...“, um dann anzuschließen „ ... ein anderer lieferte bezahlte Gutachten nicht.“.

 

Mit dieser Sachverhaltsverfälschung werden die tatsächlichen Verhältnisse geradewegs „auf den Kopf gestellt“. Der „Arzt Christian Zimmermann“ hat die „Giese-Bande“ gerügt, um gutgläubige Patienten vor deren Machenschaften und Betrügereien zu schützen. Durch die perfide Zusammenstellung des Textes soll der Leser aber glauben gemacht werden, daß der „Arzt Christian Zimmermann“ ebenso ein Betrüger sei wie der „Doktor Giese“.

 

 

 

 

3.

Die seriösen Helfer sind überlastet.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Sie stellen neben der Kanzlei Meinecke den „Diplompädagogen“ Christoph Kranich mit Bild als „seriösen Helfer“ vor.

 

Anwälte, die mit Straftätern vom Schlage des „Doktor Giese“ gutgläubige Patienten betrügen, sind keine seriösen Helfer.

 

Der „Diplompädagoge“ Kranich ist ebenfalls kein „seriöser“ Helfer, sondern ein medizinischer Laie, Dilettant und Ignorant, der insbesondere die in aller Regel hochkomplizierten medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehlerverdacht nicht abklären und die Patienten folglich auch nicht sachgerecht beraten und ihnen nicht helfen kann.

 

Er ergeht sich in schönen Redensarten dahingehend, daß die Patienten den Ärzten „auf Augenhöhe“ begegnen sollten. Damit ist keinem Patienten geholfen. Seine Tätigkeit beschreibt er dahingehend, daß er ein „Empowerment“ der Patienten anstrebe, um mit solchen Anglizismen einfältige Gemüter zu beeindrucken.

 

Das Auftreten des  „Diplompädagogen“ Kranich ist freche Anmaßung, dreiste Hochstapelei und unverschämte Angeberei. Würde der „Diplompädagoge“ Kranich nicht unter „falscher Flagge segeln“ und unter dem „Deckmäntelchen“ eines Vereins auftreten, der sich den bombastischen Namen „Verbraucherzentrale“ zugelegt hat, würde das Auftreten des „Diplompädagogen“ Kranich bundesweit schallendes Gelächter auslösen.

 

Der „Diplompädagoge“ Kranich als angeblich „seriöser Helfer“ ist  - neben den kriminellen anwaltlichen Komplizen des „Doktor Giese“ -  unstreitig  einer der Informanten der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ und hat ein Interview mit den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ für den Artikel eingeräumt. Er steht in einer Konkurrenzsituation zu dem Allgemeinen Patienten-Verband, weil er kostenpflichtig auf dem gleichen Gebiet wie der Allgemeinen Patienten-Verband tätig ist und versucht unter Verletzung des Lauterkeitsgebote des UWG mit seiner Boykotthetze gegen den Allgemeinen Patienten-Verband, die überlegene Konkurrenz des Allgemeinen Patienten-Verbandes auszuschalten. Mit dem Allgemeinen Patienten-Verband arbeiten nämlich kompetente Ärzte und auf ärztliches Haftpflichtrecht spezialisierte Anwälte zusammen und keine „Diplompädagogen“.

 

Bei dem Allgemeinen Patienten-Verband arbeiten auch keine Juristen wie der „Doktor Giese“, die kriminelle Machwerke fabrizieren und diese als „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ im Zusammenwirken mit anwaltlichen Komplizen an gutgläubige Patienten verkaufen.

 

 

4.

Sie sind die idealen Opfer: Die schätzungsweise jährlich hunderttausend von medizinischen Kunstfehlern Betroffenen sind kaum in der Verfassung, Hilfsangebote kritisch zu prüfen. Sie leiden unter den Folgen des mißglückten Eingriffs, stehen unter Schock, fühlen sich im Stich gelassen – und sie brauchen dringend Beistand gegen die Ärzte, die sie falsch behandelt haben. Da ist die Offerte einer angeblichen Patientenhilfsorganisation ein Angebot, das man kaum ablehnen kann.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Der Allgemeinen Patienten-Verband ist keine „angebliche“ sondern eine tatsächlich und erfolgreich arbeitende Patientenhilfeorganisation in Zusammenarbeit mit ärztlichen und anwaltlichen Experten.

 

Mit ihren nachfolgend Punkt für Punk widerlegten Versuchen, den Allgemeinen Patienten-Verband anzuschwärzen und zu diffamieren, geben sich die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ geradewegs der Lächerlichkeit preis:

 

Der Allgemeinen Patienten-Verband hat seit der Gründung 1975 bis 1995  - dem Erscheinungsjahr des Öko-Test-Artikels -  mehrere Tausend Patienten beraten und betreut. Gerade einmal zwei Patienten können die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ benennen, die sich angeblich beschwert hätten, wobei sie bei der 2. Patientin schon in Schwierigkeiten kommen und diese angebliche Beschwerdeführerin lieber von vornherein nur anonym benennen, um dem Allgemeinen Patienten-Verband eine Widerlegung ihrer Lügen und Verleumdungen durch derartige Machenschaften unmöglich zu machen, die sie aus dem „Dunkel der Verantwortungslosigkeit“ anonym vortragen.

 

Selbst wenn es solche 2 Beschwerden gegeben hätte und diese desweiteren berechtigt gewesen wären, dann wären diese beiden Beschwerden, die weit unter dem Promille-Bereich der betreuten Patienten liegen, auf keinen Fall eine Grundlage dafür gewesen, einen derartigen Hetzartikel zu veröffentlichen.

 

Aber selbst diese Vorwürfe gegen den Allgemeinen Patienten-Verband sind frei erfunden.

 

Zu den Einzelheiten der Fallgestaltungen bei dem angeblichen „Opfer“ Warnking und der Anonyma „Kunert“ wird gemäß den Zitat der Verleumdungen folgendes ausgeführt:

 

 

5.

Marianne Warnking wurde 1991 an der Hüfte operiert – obwohl das in ihrem Fall gar nicht sinnvoll war, wie ein anderer Mediziner später feststellte. Die Operation ging schief. Sie konnte nicht mehr laufen und litt unter extremen Schmerzen. Weil sie nun schwerbehindert ist, kann sie nicht mehr arbeiten. Gegen den verantwortlichen Arzt suchte sie Hilfe beim Allgemeinen Patienten-Verband (APV) in Marburg. Der soll in solchen Fällen nach § 1 seiner Satzung „Wiedergutmachung oder einen Schadensausgleich durchsetzen“. Doch die Hilfe beschränkte sich Marianne Warnking zufolge auf einen Brief an den Doktor „Das war´s dann“, schildert sie den Einsatz des Verbandes. Nachdem sie ein halbes Jahr vergeblich auf eine Nachricht vom APV gewartet hatte, wandte sie sich an eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer. Später meldete sich der APV  doch noch einmal und machte auf die drohende Verjährung ihrer Schmerzensgeld-Ansprüche aufmerksam.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptungen sind unter allen  entscheidungserheblichen Aspekten frei erfunden.

 

Dem Allgemeinen Patienten-Verband wird zunächst eine angeblich überlange Verfahrensdauer bei einem Kunstfehlerfall angelastet. Eine solche Behauptung können nur die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ aufstellen, weil sie offensichtlich von der Kunstfehler-Problematik keine Ahnung haben.

 

Die längsten Kunstfehler-Verfahren in der Bundesrepublik haben mehr als 25 Jahre gedauert. Im Durchschnitt dauern sie mehr als 10 Jahre. Deshalb versucht der Allgemeinen Patienten-Verband zunächst im Rahmen der Klärung des medizinischen Sachverhaltes die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten, die allemal schneller zum Erfolg führt, als ein Jahrzehnte dauernder Prozeß. Eine gütliche Einigung gelingt durch diese Vorgehensweise des Allgemeinen Patienten-Verbandes in vielen Fällen, so daß die Verfahrensdauer durch die Tätigkeit des Allgemeinen Patienten-Verbandes weitaus kürzer ist als beim üblichen Vorgehen durch primäre Einschaltung von Anwälten, die natürlich weitaus mehr verdienen, wenn sie die Verfahren die Instanzen hinauf und hinunter führen.

 

Soweit die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ dem Allgemeinen Patienten-Verband unterstellen, daß er nur einen Brief geschrieben habe 

 

-          in späteren Ausführungen noch vergröbert: „Der hat nur ein einziges Brieflein geschickt“ und „Ein Brieflein  -  das war die ganze Hilfe“ - 

 

verfälschen die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ ebenfalls den Sachverhalt.

 

Der Bearbeitungsgang bei dem Allgemeinen Patienten-Verband vollzieht sich nämlich wie folgt:

 

Die Patienten erhalten zunächst einen Brief mit dem Informationsmaterial über den Allgemeinen Patienten-Verband, der u.a. die Aufnahme-Unterlagen und einen Kurzfragebogen enthält, damit das Anliegen dem entsprechenden Bearbeitungsbereich des Allgemeinen Patienten-Verbandes zugeordnet werden kann. Der Allgemeinen Patienten-Verband ist nämlich auf allen Gebieten unseres Medizinbetriebs bei der Beratung von Patienten tätig.

 

Handelt es sich um einen Kunstfehler-Verdacht, erhält das Mitglied einen zweiten Brief mit einem ausführlichen Fragenkatalog. Sobald das Mitglied alle erforderlichen Informationen geliefert hat, wird eine ärztliche Expertise in der Regel binnen 3 – 6 Monaten erstellt. Es gibt keine andere Organisation die so zügig arbeitet wie der Allgemeinen Patienten-Verband. Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern brauchen nach eigenem Bekunden rund 1 Jahr, die Gerichte bis zum erstinstanzlichen Urteil rund 4 Jahre.

 

Diese ärztliche Expertise mit einem entsprechenden Anschreiben an den Arzt wird einem  - nunmehr dritten -  Brief an das Mitglied beigelegt und mit der einen Bitte um Prüfung übersandt, damit ggf. bei Einwendungen des Patienten noch nachgebessert werden kann, sowie mit der weiteren Bitte, das Anschreiben an den Arzt per Einschreiben mit Rückschein an den Arzt weiterzuleiten, wenn der Patient in allen Punkten damit einverstanden ist.

 

Die Ärzte schalten bei einem Anschreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes mit der o.a. ärztlichen Expertise fast immer ihre ärztliche Berufshaftpflichtversicherung ein, wobei der Allgemeinen Patienten-Verband den Patienten rät, dieser auch 3 – 6 Monate zur Prüfung einzuräumen, damit die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung ausgeschöpft werden können.

 

Die Frau Marianne Warnking hatte falsche Vorstellungen über die Dauer der Kunstfehler-Verfahren, obwohl der Allgemeinen Patienten-Verband in seinem Informationsmaterial über diesen Sachverhalt aufgeklärt hatte und sie hatte leider keine Geduld. Sie wandte sich gegen den Rat des Allgemeinen Patienten-Verbandes an die Ärztekammer und deren Schlichtungsstelle, welche Patientenanliegen nach eigenem Bekunden ganz überwiegend ablehnt.

 

So war es dann leider auch bei Frau Warnking.

 

Danach saßen die Ärzte natürlich „auf dem hohen Roß“ und eine gütliche Einigung war nicht mehr möglich, so daß der Allgemeinen Patienten-Verband die Patientin nur noch auf die nunmehr erforderliche Notwendigkeit einer Klage und über die entsprechenden Fristen belehren konnte. 

 

Der Rufmord der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ zum Nachteil des Allgemeinen Patienten-Verbandes beruht folglich auf mangelnder Recherche im Fall der Marianne Warnking oder kompletter Unkenntnis der Kunstfehler-Problematik oder auf beidem.

 

 

 

6.

Im Fall von Maria Kunert* (Name geändert) dachte der APV nicht einmal daran. „Die Ansprüche wäre kaputtgegangen“, empört sich der Kölner Anwalt Boris Meinecke, den sie inzwischen eingeschaltet hat. Die Frist für das Schmerzensgeld drohte abzulaufen. Meinecke fordert inklusive Schadenersatz nun 230 000 Mark von der Frankfurter Uniklinik. Deren Mediziner hatten bei Maria Kunert fälschlich Krebsmetastasen in der Leber diagnostiziert und ihr angekündigt, sie werde bald sterben. Die bis dahin ausgeglichene Frau wurde depressiv und war mit den Nerven am Ende. Sie mußte unnötige Medikamente nehmen, worauf sie erbrechen mußte und ihre Haare ausfielen. Ein von Meinecke als Gutachter eingeschalteter ehemaliger Chefarzt kam zu dem Schluß, daß die fatale Diagnose dem Arzt nie hätte unterlaufen dürfen. Bevor sie sich Meinecke wandte, hatte Maria Kunert den APV eingeschaltet, doch der unternahm kaum etwas. „Der hat ein einziges Brieflein geschickt“, schimpft der Anwalt. Das beeindruckte die Uniklinik freilich gar nicht.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung einer Verfristungsgefahr bei angeblicher Untätigkeit des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist frei erfunden. Der Allgemeinen Patienten-Verband und dessen Experten haben in der jahrzehntelangen Geschichte des Verbandes noch nie eine Frist versäumt: Der Allgemeinen Patienten-Verband schaltet sofort seine Vertrauensanwälte ein, wenn eine Verfristungsgefahr besteht.

 

Wohlweislich berufen sich die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ auf eine Anonyma „Kunert“, statt „Roß und Reiter zu nennen“. Sie verfahren so, um dem Allgemeinen Patienten-Verband eine Widerlegung der Vorwürfe unmöglich zu machen und aus dem Dunkel der Verantwortungslosigkeit ihre Schmähungen und ihren Rufmord gegen den Allgemeinen Patienten-Verband betreiben zu können.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ berufen sich auf den Rechtsanwalt Boris Meinecke, der mit unsubstantiierten Behauptungen eine Verfristungsgefahr behauptet. Eine Verjährung tritt bei Kenntnis des Patienten von Schaden und Schädiger binnen 3 Jahren bis zum Ende des 3. Jahres ein, ohne Kenntnis erst nach 30 Jahren. Durch schlichte Prüfung und Mitteilung der Daten der Kenntniserlangung durch die Patientin hätten die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ selbst feststellen können, ob überhaupt eine Verjährungsgefahr bestand und dem Allgemeinen Patienten-Verband die Möglichkeit der Widerlegung geben können. Auch das haben die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ wohlweislich unterlassen, weil es ihnen nicht um eine Klärung der Sache, sondern um eine Diffamierung des Allgemeinen Patienten-Verbandes ging und geht.

 

Im übrigen ist der angeführte Rechtsanwalt Boris Meinecke der Sohn des Rechtsanwaltes Dr. Georg Meinecke und in dessen Kanzlei tätig. Die Kanzlei Meinecke hat rund 10 Jahre lang mit dem Serienstraftäter und Berufskriminellen „Doktor Giese“ zusammengearbeitet, dadurch zusammen mit weiteren Anwälten dessen Massenbetrug an gutgläubigen Patienten erst möglich gemacht, davon erheblich profitiert und schließlich alles unternommen, um den Allgemeinen Patienten-Verband, der vor diesem Massenbetrug warnte, mundtot zu machen.

 

Als der „Doktor Giese“ strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurde, versuchten sie, ihre Spuren zu dem „Doktor Giese“ zu verwischen und eine falsche Spur zu dem Allgemeinen Patienten-Verband zu legen.

 

Eindeutig und zweifelsfrei ist hier Meinecke der Informant der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“. Ebenso eindeutig und zweifelsfrei ist der „Diplompädagoge“ Kranich der weitere Informant der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“. Beide werden in dem Artikel als Informanten, Gewährsleute und Interviewpartner benannt und zitiert. Wenn der Allgemeinen Patienten-Verband angesichts dieses eindeutigen Sachverhaltes aus diesen Tatsachen den Schluß zieht, daß angesichts dieser unstreitigen Informationsquellen der Öko-Test-Artikel im Zusammenwirken des „Diplompädagogen“ Kranich mit den kriminellen anwaltlichen Komplizen des „Doktor Giese“  - nicht mit diesen selbst (!) -  zustande gekommen ist und entsprechend lanciert wurde, ist eine solche wertende Schlußfolgerung ebenso wenig zu beanstanden wie eine entsprechende Meinungsäußerung auf der Grundlage der o.a. unstreitigen Tatsachen.

 

 

7.

„Ein Brieflein“ – das war die ganze Hilfe.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden. Die Arbeitsweise des Allgemeinen Patienten-Verbandes wurde bereits oben ausführlich dargelegt.

 

Abgesehen davon, daß die Korrespondenz des Allgemeinen Patienten-Verbandes mit den Patienten keineswegs nur aus einem Brief besteht, ist die Wendung eines „Briefleins“, das die ganze Hilfe gewesen sei, gezielt diffamierend und wird nicht nur durch die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ von dem Informanten Meinecke ohne jegliche Hinterfragung des tatsächlichen Sachverhaltes übernommen sondern darüberhinaus auch noch mit großem, auffälligem Einschub im Text des Artikels in Wiederholung betont.

 

Von einem „Brieflein“ kann man dann sprechen, wenn dieses aus einigen wenigen Sätzen besteht, nicht jedoch, wenn ein Brief eine fundierte und ausführliche ärztliche Expertise zur Klärung eines Kunstfehler-Verdachtes enthält.

 

Wenn der Rechtsanwalt Meinecke gleichwohl  - unkritisch und ohne Recherche des tatsächlichen Sachverhaltes von den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ übernommen -  von einem „Brieflein“ fabuliert, erfolgt diese ehrverletzende und wahrheitswidrige Unterstellung zum Zweck der Diffamierung, nicht jedoch zur Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ hatten keine Veranlassung, diese diffamierende Sachverhaltsverfälschung durch Meinecke wie ein Ergebnis höherer Weisheit zu übernehmen, wobei sie unter Verletzung ihrer journalistischen Sorgfaltspflichten den Verleumdeten nicht gehört hatten.

 

 

 

8.

An der Spitze des APV steht der Arzt Christian Zimmermann. Er verteidigt sich gegen diese Vorwürfe: Patienten müßten sich eben noch mal melden, wenn sie nicht vorankommen. Doch der Verband schreibt seinen Mitgliedern gleich zu Beginn, daß solche Verfahren eben ihre Zeit bräuchten und bittet: „Belasten Sie unsere Geschäftsführung nicht durch zwischenzeitliche Anfragen“.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden. Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes hat noch nie gesagt oder bekundet, daß sich Patienten nochmal melden müßten, wenn sie nicht vorankommen, sondern vielmehr auf die leider häufig lange Dauer von Kunstfehler-Verfahren hingewiesen und in diesem Zusammenhang dargelegt, daß deshalb Geduld erforderlich ist.

 

Diese Belehrung, dieser Hinweis und diese Vorgehensweise des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist sinnvoll und sachgerecht. Es ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ hier einen Vorwurf gegen den Allgemeinen Patienten-Verband ableiten wollen. Erst recht ist nicht ersichtlich, weshalb der Allgemeinen Patienten-Verband die Patienten nicht darum bitten darf, von einer Belastung der Geschäftsführung durch unnötige Anfragen abzusehen.

 

 

9.

Maria Kunert und Marianne Warnking sind keineswegs die einzigen, die sich über den APV beschweren.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden. Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ können keinen einzigen weiteren angeblichen Beschwerdeführer benennen, wobei sie die anonym aufgeführte „Maria Kunert“ ohnehin frei erfunden haben, weil es keine Beschwerden gibt. Sie belassen es deshalb wohlweislich bei dieser unsubstantiierten Unterstellung.

 

Später hat der „Diplompädagoge“ Kranich in den weiteren 12 Jahren von 1995 bis 2007 gerade einmal 7 Verleumder   - noch nicht einmal pro Jahr einen Verleumder  -  gegen den Allgemeinen Patienten-Verband aufstacheln und zu falschen Versicherungen an Eides statt anstifteten können, um berechtigte „Beschwerden“ vorzutäuschen und die fehlende Berechtigung dieser Verleumdungen zu kaschieren.

 

Dieses Vorgehen hat offensichtlich Methode, denn die Herren Kranich und Dr. Hörmann haben auch selbst nachweislich falsche Versicherungen an Eides statt abgegeben.

 

Die Herren Kranich und Dr. Hörmann arbeiten insoweit wie der „Doktor Giese“, der mithilfe falscher Versicherungen an Eides statt zunächst obsiegende Urteile in allen Verfügungsverfahren gegen den Allgemeinen Patienten-Verband erschlichen hatte und in jahrelangen Hauptsacheverfahren, die er letztlich sämtlich verloren hat, niedergekämpft werden mußte.

 

 

10.

Der Verband behauptet, er helfe sechs von zehn Leuten, die zu ihm kommen, und von den anderen habe die eine Hälfte hoffnungslose Anliegen, die andere gebe zu früh auf. Doch das kann er nicht belegen.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Deren Behauptung ist frei erfunden. Der Allgemeinen Patienten-Verband kann die Aussage belegen.

 

 

11.

Aktenkundig ist etwas anderes: Schon 1991 verurteilte das Heilberufsgericht Gießen Verbandspräsident Christian Zimmermann. Er nahm früher selbst Aufträge für Gutachten an, kassierte bis zu 2 600 Mark im voraus, doch in mehreren Fällen lieferte er keine vollständigen Expertisen. In der Berufungsverhandlung wurde die Sache wegen geringer Schuld und gegen Zahlung von 800 Mark eingestellt.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes gegen den „Doktor Giese“ insgesamt 17 Zivilverfahren und mehr als 20 Strafverfahren führen mußte, die der Verband zwar schließlich sämtlich gewonnen hat, die aber derartig viel Zeit in Anspruch nahmen, daß er die Auftraggeber für die Gutachten in Kunstfehlerfällen um Geduld bitten mußte und zunächst vorläufige Kurzgutachten erstellte.

 

Soweit die Auftraggeber Geduld hatten, hat er die großen Gutachten später nachgeliefert, nachdem er zuvor bereits die Kurzgutachten übersandt hatte. Soweit die Auftraggeber keine Geduld hatten, hat er die Vorschüsse zurückgezahlt.

 

Die Ärztekammer hat auf die Denunziation von Meinecke hin ein rechtsmißbräuchliches Verfahren gegen den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes unter Verweis auf die Berufsordnung eingeleitet, wonach Gutachten binnen 3 Monaten zu erstellen sind. Dabei handelt es sich aber um Atteste und kurze gutachterliche Bescheinigungen, die mit den aufwendigen Kunstfehler-Gutachten nicht zu vergleichen sind. Das ergibt sich bereits daraus, daß bei den Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Kunstfehlerfällen bei rund 1 Jahr liegen.

 

Gleichwohl haben die ärztlichen Standesfunktionäre gegen den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes ein rechtsmißbräuchliches Verfahren veranlaßt, weil er binnen 3 Monaten ein Kunstfehler-Gutachten nicht erstellt habe. Die Standesfunktionäre lehnten die Entlastung des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes durch dessen Hinweis auf die Beanspruchung durch zivil- und strafrechtliche Verfahren gegen die „Giese-Bande“ ab, weil sie davon ausgingen, daß es sich insbesondere bei Meinecke um einen ehrenwerten, über jeden Zweifel erhabenen Anwalt handele, der sich für den „Doktor Giese“ verbürgte.

 

Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes hat eine Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens beantragt. Er kann nachweisen, daß es sich bei dem „Doktor Giese“ um einen Berufskriminellen und Serienstraftäter handelte und dessen anwaltliche Komplizen Beihilfe leisteten. Wenn es unter diesen Umständen zur Verzögerungen bei Gutachtenerstellungen kommt, ist dies dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes unter keinem Gesichtspunkt  - auch nicht berufsrechtlicher Art -  anzulasten.

 

 

12.

Dieses Verfahren ist nur eines aus einer langen Reihe von Prozessen, die sich der schillernde Verbandspräsident leistete.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß es sich im wesentlichen um Prozesse gegen die „Giese-Bande“ handelte, die der Allgemeinen Patienten-Verband und der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu Recht führte, um gutgläubige Patienten gegen diesen Massenbetrug  der „Giese-Bande“ zu schützen.

 

Die Wendung „der schillernde Verbandspräsident“ ist unnötig verletzend und beleidigend und zeigt auch insoweit, daß es den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ nicht um eine sachliche Darstellung, sondern um eine Diffamierung und um einen Rufmord zum Nachteil des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes ging und geht.

 

 

13.

In einem anderen ging es um die Frage, ob ein von Zimmermann heftig attackierter Rechtsanwalt ihn zum Ausgleich einen Psychopathen nennen darf. Er darf. Zimmermanns Protest schmetterte das Oberlandesgericht Köln rechtskräftig ab.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt und verschweigen sowohl den „Anwalt“ als auch den weiteren Geschehensablauf.

 

Es handelt sich bei dem „Anwalt“ um den Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke in Köln. Auf die Kritik des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes an dessen Zusammenarbeit mit den „Doktor Giese“ antwortete dieser Rechtsanwalt mit hemmungslosen Beschimpfungen, u.a. mit der Verbalinjurie „Psychopath“, die er von Giese übernommen hatte.

 

Gegenüber dem OLG Köln hat sich der Rechtsanwalt Dr. Meinecke im Unterlassungsprozeß für den „Doktor Giese“ verbürgt und behauptet, daß dieser ebenso wie dessen Komplizen Ehrenmänner seien. Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes könne das nur nicht einsehen, weil er ein „Psychopath“ sei. Darauf ist das OLG hereingefallen und hat die Schmähung als „Meinungsäußerung“ von Meinecke gewertet und durchgehen lassen.

 

Mit der rechtskräftigen Verurteilung des „Doktor Giese“ wegen eines Massenbetrugs an gutgläubigen Patienten und strafbarer Werbung ist die „Beweisführung“ von Meinecke zusammengebrochen:

 

Die Warnung vor dem „Doktor Giese“ und dessen Komplizen erfolgte nicht, weil der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes ein „Psychopath“ wäre, sondern weil es sich bei der „Giese-Bande“ um eine kriminelle Vereinigung handelte.

 

Damit ist auch dem Urteil des irregeführten OLG Köln die Grundlage entzogen.

 

 

14.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wiederum stellte in einem Urteil in Frage, ob der laut einem Gerichtsgutachten hochintelligente Arzt überhaupt  - wie anderes Richter meinen -  prozeßfähig ist. Es biete das Bild einer Persönlichkeit, „deren ganzes Denken fokusartig verengt ist“ und die deshalb nicht mehr in der Lage sei, sich Gegenargumenten „vernünftig auseinanderzusetzen“.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß es sich um eine isolierte Ausnahme-Auffassung des Vorsitzenden Schwarz der Zweigstelle Kassel des OLG Frankfurt/Main handelt, der durch ein kriminelles Falschgutachten des Russen „Doktor Mihial Kivi“ irregeführt worden war.

 

Der Russe Kivi aus der ehemaligen Sowjetunion hat den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes nie gesehen, gehört und gesprochen, gleichwohl aber nach Auftrag durch Meinecke und gegen hohes Honorar eine Unzurechnungsfähigkeit des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes behauptet – die typische Fallgestaltung der Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses.

 

Dieses Falschgutachen war von Meineck dem Rechtsanwalt Korioth zur Verfügung gestellt und von letzterem dem OLG-Richter Schwarz vorgelegt worden. Korioth war einer der Komplizen der „Doktor Giese“ und hatte den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes ebenfalls wegen dessen Kritik an der Zusammenarbeit mit dem „Doktor Giese“ unflätig angepöbelt. Diese Pöbeleien gegen den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes unter Bezugnahme auf ein Spott-Gedicht von Francois Villon waren dem Korioth von dem LG Marburg erwartungsgemäß sofort verboten worden. In der Berufung legte Korioth das Kivi-„Gutachten“ vor und konnte sich durch Irreführung des Gerichts ein obsiegendes Prozeßurteil unter Vermeidung eines Sachurteils erschleichen.

 

Auf diese kriminellen Machenschaften unter Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses ist der OLG-Richter Schwarz mit seiner isolierten Ausnahmeansicht hereingefallen, weil er die „Giese-Bande“ für eine ehrenwerte Vereinigung hielt und dieses falsche Gesundheitszeugnis wie ein Ergebnis einer höheren Weisheit übernommen hat, statt es zu prüfen und sodann zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

 

 

15.

Trotzdem hindert die Justiz Zimmermann nicht daran, weiter geschädigte Patienten auf dem Rechtsweg zu begleiten. Zimmermann profitiert sogar noch von den Zweifeln an seinem Geisteszustand. Als ihn ein Verein wegen illegaler Rechtsberatung anzeigte, weigerte sich die Marburger Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzuleiten. Der Mann sei ja „strafrechtlich nicht verantwortlich: Eine Strafverfolgung ist daher rechtlich nicht möglich.“

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Die Journalistin Kustermann  - ebenfalls eine Komplizin der „Giese-Bande“ -  hatte eine falsche Verdächtigung bei der Staatsanwaltschaft Marburg erhoben mit der zugleich vorgetragenen Behauptung, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes unzurechnungsfähig sei und sich damit die Entscheidung der Staatsanwalt erschlichen, daß diese gegen einen  - wie von der Kustermann behauptet -  „strafrechtlich nicht Verantwortlichen“ nicht vorgehen könne.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte  - ohne die Rechts- und Sachlage zu prüfen -  routinemäßig und formaljuristisch in einer 1. Verfügung darauf hingewiesen, daß gegen einen Unzurechnungsfähigen mangels strafrechtlicher Verantwortlichkeit kein Strafverfahren geführt werden könne.

 

Auf Beschwerde hat sich der Staatsanwalt entschudigt, unverzüglich die falsche 1. Verfügung aufgehoben und durch korrigierende 2. Verfügung festgestellt, daß die Anzeige der Kustermann jeglicher Tatsachengrundlage entbehrt. Die Journalistin Kustermann wurde ausdrücklich über die korrigierende 2. Verfügung informiert, hat aber gleichwohl die falsche 1. Verfügung weiterverbreitet  -  zunächst ohne Resonanz in der Öffentlichkeit.

 

„Öko-Test“ hat dann 2 Jahre später (!) die unverzüglich und bereits 2 Jahre zuvor (!) widerlegte Verleumdung durch die Journalistin Kustermann ohne Recherche bei der Staatsanwaltschaft und bei dem Verleumdeten aufgegriffen und zusammen mit weiteren Verleumdungen  - insbesondere bezüglich angeblicher Satzungsmängel, auf die sich die Herren Kranich und Dr. Hörmann von dem Verein „Verbraucherzentrale Hamburg“ bis heute berufen -  den o.a. üblen Hetzartikel im Rahmen eines Rufmords veröffentlicht, der zu den o.a. rechtskräftigen Verurteilungen von „Öko-Test“ auf Unterlassung und Schadensersatz führte.

 

Auch nach Vorlage der Beweismittel in einer Abmahnung waren die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ nicht zu einer Unterlassungserklärung bereit, so daß ein Verbot dieser Verleumdung bis zum OLG Köln durchgekämpft werden mußte und die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ in der Zwischenzeit die Auflage abverkaufen konnten.

 

Selbst nach dem rechtskräftigen Verbot haben die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ den Artikel mit den Verleumdungen noch auf eine CD gebrannt und diese durch Verkauf landauf und landab in Umlauf gebracht, so daß sie zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden mußten.

 

Auch die Durchsetzung der Schadensersatzforderung mußte ebenfalls die Instanzen hinauf und hinunter durchgekämpft werden.

 

Bis heute haben sich die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ trotz des eindeutigen Sachverhaltes bei dem Allgemeinen Patienten-Verband nicht entschuldigt.

 

 

16.

Daß Zimmermann trotz allem noch als Präsident des 1500 Mitglieder zählenden Verbandes amtieren darf, könnte mit dem eigenwilligen Demokratieverständnis beim APV zusammenhängen. So sollen die Vereinsmitglieder in jedem Bundesland einen Obmann wählen. Wer kandidieren will, muß schon dafür mindestens fünfzig Stimmen vorweisen können. Aber nicht jeder Landesverband hat so viele Mitglieder. Praktischerweise verfügt jedoch jedes Präsidiumsmitglied kraft Amtes bereits über 50 Stimmen. Die so auserwählten Mitglieder bestimmen dann wiederum das Präsidium.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt.

 

Der Vorwurf, daß die Präsidiumsmitglieder 50 Stimmrechte für die Auswahl der Obleute hätten, ist frei erfunden und beruht auf einer Verwechslung mit den Stimmrechten in der Hauptversammlung. Nur hier haben die Präsidiumsmitglieder 50 Stimmrechte, die nicht zu beanstanden sind, da es bei Stimmrechten der Delegierten für insgesamt rund 1500 Mitgliedern grob unbillig wäre, den Vorstandsmitgliedern jeweils nur 1 Stimmrecht zuzubilligen. Dazu gibt es auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH, die besagt, daß derartige Regelungen dann nicht zu beanstanden sind, wenn das Präsidium durch die Obleute überstimmt werden kann. Das ist bei dem Allgemeinen Patienten-Verband allzumal und problemlos der Fall.

 

Im übrigen gehen diese abwegigen Diffamierungen schon deshalb fehl, weil die Präsidiumsmitglieder noch nie von ihren Stimmrechten in der Hauptversammlung Gebrauch gemacht haben. Auch unter diesem Gerichtspunkt handelt es sich bei dieser Anschwärzung um einen Rufmord, der jeglicher Grundlage entbehrt.

 

Gerade auch bei diesem Punkt läßt sich belegen, daß er der Vorbereitung des ehrverletzenden und wahrheitswidrigen Kerns und Ziels dieses Artikels dient:

 

Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei  - so Öko-Test -  ein verrückter, „strafrechtlich nicht verantwortlicher“ Krimineller, der sich durch Satzungsmanipulation an der Macht halte.

 

 

17.

Wenn jemand trotzdem austreten will, wird Zimmermann ernsthaft böse. Dann erinnert er Mitglieder, die in der Hoffnung auf schnelle Hilfe bei einem anstehenden Verfahren eingetreten sind, an einen speziellen Passus im Aufnahmeformular. Ihm zufolge haben sie sich verpflichtet, die Ziele des Verbands „durch eine dauerhafte Mitgliedschaft zu unterstützen“. Austrittswilligen droht er vorbeugend mit einem Prozeß, falls der Mitgliedsbeitrag nicht noch zwei Jahre bezahlt wird – solange dauert die Kündigungsfrist. Manche Mitglieder glauben sogar, sie könnten überhaupt nicht austreten und stellen sich resigniert auf lebenslanges Zahlen ein.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptungen sind frei erfunden.

 

Alle Mitglieder erhalten bereits mit den Aufnahme-Unterlagen die komplette Satzung, die auch vollständig ins Internet gestellt wurde. In der Satzung sind die Austritts- und Kündigungsmodalitäten mit der 2-jährigen Frist eindeutig und zweifelsfrei sowie unmißverständlich im § 11 c) Satz 2 geregelt. Kein Mitglied kann deshalb „glauben“, daß es überhaupt nicht austreten könne.

 

Im übrigen weiß ohnehin jedermann, daß Mitglieder eines Vereins auch aus einem Verein wieder austreten können.

 

Frei erfunden ist auch die Behauptung, daß Austrittswilligen mit einem Prozeß gedroht würde. Erklärt ein Mitglied seinen Austritt, erhält es eine Austrittsbestätigung, ggf. unter vorsorglichem Hinweis auf die Austrittsfrist, sofern das Mitglied nicht ohnehin mit der satzungsgemäßen Frist, die gem. § 39 II BGB rechtens ist, die Kündigung erklärt hat.

 

Nur solche  - Gott sei Dank wenigen -  Mitglieder, die ohne oder mit Kündigung die Beiträge schuldig bleiben, werden vorsorglich gerade deshalb gemahnt, damit ein Beitragsklageprozeß vermieden werden kann und auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung wird nur dann hingewiesen und ein Prozeß wird nur dann geführt, wenn die Versuche zu einer gütlichen Einigung nicht zum Erfolg führen.

 

Im übrigen ist es die pure Selbstverständlichkeit, daß Mitglieder eines Vereins ihre Beiträge zu entrichten haben. Auch das ist jedermann bekannt.

 

Schließlich beweist die gehässige und unnötig verletzende Wendung in Bezug auf Austrittswillige: „ ... wird Zimmermann ernsthaft böse.“, daß es den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ nicht nur vom Inhalt der Angriffe sondern auch von der Ausdrucksweise her nicht um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern um eine Schmähung des Allgemeinen Patienten-Verbandes und des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes mit gehässiger Sachverhaltsverfälschung geht.

 

Höchst vorsorglich wird schließlich noch darauf hingewiesen, daß der Allgemeinen Patienten-Verband ein Idealverein gem. § 21 BGB mit einer gesundheitspolitischen Zielsetzung und kein Wirtschaftsverein gem. § 22 BGB ist. Ziel des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist es, eine Patientenlobby aufzubauen, um die Mißstände im Medizinbetrieb zu beseitigen, die u.a. und insbesondere zu Kunstfehlern führen. Werden diese Mißstände nicht beseitigt, finden nachfolgende Patienten unveräderte Verhältnisse vor und weitere Patientenschäden sind vorprogrammiert.

 

Die Verwirklichung der Ziele des Allgemeinen Patienten-Verbandes setzt selbstredend eine Mitgliedschaft von einiger Dauer voraus. Deshalb wurde die 2-jährige Kündigungsfrist gem. § 39 II BGB iVm. § 11 c) Satz 2 der Satzung festgelegt. Sie ist folglich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden und auch von der Sache her begründet.

 

 

 

18.

Außerdem läßt Zimmermann sich gerne per vorformulierter Verzichtserklärung einen Anteil von zukünftigen Schadensersatzzahlung und Schmerzensgeldern abtreten – „unwiderruflich“ und bevor die Opfer erfahren, wie es um die Qualität der Beratung bestellt ist.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptungen sind in beiderlei Hinsicht frei erfunden.

 

„Zimmermann“ hat sich noch nie auch nur eine Mark oder einen Euro abtreten lassen. Hier wird dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes  eine frei erfundene persönliche Bereicherung unter Mißbrauch seiner Position unterstellt. Selbstverständlich erfolgt die vorgeschlagene Abtretung nicht für „Zimmermann“, sondern für ein „Forschungszentrum Patientenschutz“, das die allgemein-, gesundheits- und rechtspolitische Problematik des Patientenschutzes aufarbeiten soll.

 

Soweit Abtretungen erfolgen, werden diese als Grundstock für das Forschungszentrum zurückgelegt, das gegründet wird, sobald die finanzielle Basis dafür geschaffen ist. Im übrigen ist hier in letzter Zeit einiges in Bewegung gekommen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Zöller, hat ein Patientenrechte-Gesetz konzipiert, das Anfang 2013 verabschiedet wurde. Der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes wurde zur Anhörung am 15.03.2012 ins Bundesgesundheitsministerium und am 30.03.2012 ins Bundesjustizministerium eingeladen, um aus seiner damals 37-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Patientenschutzes zu berichten und das Patientenrechte-Gesetz zu kommentieren.

 

Wahrheitswidrig ist schließlich auch die Behauptung, daß der Vorschlag zur Abtretung erfolge, „ ... bevor die Opfer erfahren, wie es um die Qualität der Beratung bestellt ist.“

 

Wie oben bereits ausgeführt, erfolgt in einem dritten Brief die Übersendung der ärztlichen Expertise, an Hand derer sich die angeblichen „Opfer“ von der Qualität der Beratung vorher überzeugen können. Erst dann wird der Vorschlag zur Abtretung für das Forschungszentrum gemacht.

 

Wenn die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ hier angebliche „Opfer“ erfinden, beweist auch dies, daß sie in diffamierender Absicht zum Zweck des Rufmords handeln.

 

 

19.

Viel kassieren und wenig leisten war auch die Devise des ersten überregionalen Verbandes, der bei medizinischen Kunstfehlern helfen wollte.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist in Bezug auf den Allgemeinen Patienten-Verband frei erfunden, denn mit dem Wort „auch“ unterstellen die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ dem Allgemeinen Patienten-Verband, daß er genauso arbeite wie der „Deutsche Patientenschutzbund (DPS)“.

 

Nicht bei dem Allgemeinen Patienten-Verband sondern bei dem DPS wurde nach dem Motto „viel kassieren und wenig leisten“ gearbeitet. Der Verein ging im organisatorischen und finanziellen Chaos unter. Der Geschäftsführer hat sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Betrugs ins Ausland abgesetzt.

 

Im diesem Zusammenhang wird von den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ folgendes verschwiegen:

 

Früheres Vorstandsmitglied des DPS war der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke in Köln, der wegen Unregelmäßigkeiten sein Vorstandsamt niederlegen und ausscheiden mußte.

 

Dazu muß man folgendes wissen:

 

Beim Kunstfehlerverdacht geht es häufig um hohe und höchste Streitwerte. Meinecke ließ sich folglich vor Klärung, ob der Verdacht überhaupt begründet war, hohe Vorschüsse meist von mehreren Tausend Mark bzw. später Euro überweisen und empfahl den „Doktor Giese“ als Gutachter. Dieser erzählte den Patienten in aller Regel, was diese hören wollten. Die Patienten waren zunächst begeistert. Meinecke konnte auf diese Weise häufig hohe und höchste Anwaltshonorare abkassieren oder die Patienten gar zu Prozessen verleiten und dadurch weitere hohe Honorare abkassieren.

 

Wurde der Unsinn in den „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ des „Doktor Giese“ widerlegt, behauptete dieser und Meinecke, daß es doch bekannt sei, daß Ärzte Gefälligkeitsgutachten zum Schutze der ärztlichen Kollegen erstellten. Der „Doktor Giese“ habe zwar recht aber gegen diese Ärztemafia sei eben nicht anzukommen.

 

Die Opfer dieser Machenschaften des Meinecke mußten dann weitere hohe und höchste Kosten ausgleichen, weil viel kassiert und wenig geleistet wurde.

 

Bei dem Allgemeinen Patienten-Verband dagegen wird wenig kassiert und viel geleistet: die Patienten erhalten gegen Bagatell-Beiträge in Höhe von 5 – 20 Euro pro Monat eine sachgerechte Organisation der Hilfe, bei der zunächst geprüft wird, ob ein Kunstfehlerverdacht überhaupt berechtigt ist und erst dann werden seriöse Anwälte empfohlen, die nicht die anwaltliche Gebührenordnung durch sinnlose Prozesse ausschöpfen, sondern primär gütliche Einigungen zum Wohle der Patienten herbeizuführen versuchen.

 

Den Patienten wird auch dann geholfen, wenn ihnen ggf.  gesagt werden muß, daß sie irrtümlich von einem falschen medizinischen und / oder rechtlichen Sachverhalt ausgehen, denn dann werden sie davon abgehalten, aussichtslose Prozesse zu führen. Nicht bereits ein Schaden nach einer ärztlichen Behandlung ist anspruchsbegründend, sondern Ansprüche hat ein Patient nur dann, wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat, dieser ursächlich für den Schaden der tatsächlich eingetretenen Art ist und des der Arzt desweiteren schuldhaft gehandelt hat. Diese komplizierten Voraussetzungen eines Kunstfehleranspruchs kann in aller Regel nur ein Arzt, nicht aber ein „Doktor Giese“ und dessen Komplizen entscheiden.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ stellen mit ihrer Sachverhaltsverfälschung den tatsächlichen Sachverhalt geradewegs „auf den Kopf“. Angesichts der Bagatell-Beiträge des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist dessen Devise vielmehr „viel leisten und wenig kassieren“.

 

 

20.

Der Geschäftsführer dieses Deutschen Patientenschutzbundes, Hans Jürgen Schumacher, wurde von einem Bonner Schöffengericht wegen Betrugs verurteilt. Der Verein hatte einen seiner Angestellten illegal vom Arbeitsamt bezahlen lassen und obendrein einen Teil dieser Zuschüsse für sich behalten. Inzwischen ist der Patientenschutzbund aus Deutschland verschwunden. Eine letzte Spur in den Akten des Bonner Amtsgerichts hinterließ er, als eine Anfang vergangenen Jahres eingetretene Frau anzeigte, sie sei „durch einen anscheinend nicht existierenden Patientenschutzbund geschädigt worden“. Die hundert Mark, die sie ohne Gegenleistung bezahlt hatte, muß sie abschreiben. Die Polizei erreichte Geschäftsführer Schumacher einmal per Mobiltelefon, dann wurde das Verfahren eingestellt. Gerüchten zufolge führt der Verein seine fragwürdigen Geschäfte  von Luxemburg aus weiter.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß Vorstandsmitglied dieses bankrott gegangenen Schwindelunternehmens „Deutscher Patientenschutzbund (DPS)“ der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke war, der wegen Unregelmäßigkeiten sein Vorstandsamt niederlegen mußte.

 

Die Wahrheit ist immer die ganze Wahrheit. Wenn die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ einen solchen Verein zutreffend charakterisieren wollen, dann müssen sie auch den früher verantwortlichen Vorstand benennen, statt sich lediglich am Geschäftsführer hochzuranken. Ersichtlich geht es den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ darum, den Meinecke als einen der Informanten neben dem „Diplompädagogen“ Kranich „weißzuwaschen“.

 

 

21.

Ein anderer Patientenschützer fand sich ebenfalls bereits in eigener Sache vor dem Kadi wieder: Bernhard Giese aus Tübingen. Seit 14 Jahren verfaßt er Gutachten über ärztliche Kunstfehler. Zunächst trat er dabei als Dr. Giese auf, verschwieg aber, daß er nicht etwa Mediziner, sondern promovierter Jurist ist. Deshalb wurde er 1991 wegen Betrugs zu einer Strafe von 18 000 Mark verurteilt.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß der „Doktor Giese“ nicht nur wegen Patientenbetrugs, sondern auch wegen strafbarer Werbung verurteilt wurde und bei seinen Straftaten der strafbaren Wertung wie eine Mandantenzulieferungs-Agentur mit den Anwälten Meinecke, Korioth und Dammholz alias „Graf von Lusi“ zusammengearbeitet hat.

 

Die Tätigkeit des „Doktor Giese“ mit seinen Komplizen vollzog sich nämlich so, daß der „Doktor Giese“ eine systematische strafbare Werbung  - meist in der Boulevard-Presse -  betrieb und den gutgläubigen Patienten, die sich daraufhin an ihn wandten, zunächst sagte, daß sie einen Anwalt bräuchten und einen seiner anwaltlichen Komplizen empfahl, woraufhin diese Anwälte  - u.a. Meinecke -  den „Doktor Giese“ für ein Gutachten empfahlen und dieser sodann diesen einfältigen Patienten seine betrügerischen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ gegen hohes Honorar verkaufte.

 

Die Anwälte sicherten mit ihrem „anwaltlichen Ehrwürdekredit“ die kriminellen Machenschaften des „Doktor Giese“ ab. Natürlich wußten alle Anwälte  - so u.a. der Meinecke -, daß ein Jurist keine „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ erstatten kann und daß es sich um betrügerische Machwerke handelte. Allerdings bekamen sie von dem „Doktor Giese“ lukrative Mandate zugeschanzt.

 

 

22.

Heute hält Giese sein damaliges Auftreten selbst für „idiotisch“ – vor dieser Einsicht mußte sich allerdings erst der Bundesgerichtshof höchst selbst mit der Angelegenheit befassen.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Der „Doktor Giese“ verbreitete nach der strafrechtlichen Verurteilung schöne Redensarten und spielte den „reuigen Sünder“. In Wirklichkeit war er zunächst nur vorsichtiger geworden, hat dann aber nach einiger Zeit mit seinen höchst lukrativen Betrügereien weitergemacht wie vor der strafrechtlichen Verurteilung.

 

 

23.

Daß Giese von der Juristerei im Medizinbereich Ahnung hat, bestreiten nicht einmal seine Kritiker, von denen er viele hat. Er gibt die 2000 Seiten starke Fallsammlung Medizinschaden und Arzthaftpflicht heraus, zu der auch Anwaltskollegen greifen, die sonst wenig von ihm halten. Die Qualität seiner Expertisen ist jedoch äußerst umstritten – obwohl oder vielmehr weil Giese davon große Stückzahlen produziert hat. 500 verfertigt er im Jahr zum Durchschnittspreis von 1 500 Mark. „Kein Gutachten kostet mehr als fünf Stunden“, rühmt sich Giese als Mann mit schnellem Durchblick. Ob er bei diesem Tempo noch auf die Details des Einzelfalls eingehen kann, ist die Frage.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung, es sei „die Frage“ ist frei erfunden. Es ist keine „Frage“, sondern eine schändliche Tatsache, daß die „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ des „Doktor Giese“ kriminelle Machwerke waren und durchweg blanken Unsinn enthielten, weil ein Jurist die  - in aller Regel hochkomplizierten und hochkomplexen -  medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehlerverdacht ebensowenig wie ein „Diplompädagoge“  beurteilen kann.

 

Das wird nachfolgend an einem konkreten Beispiel erläutert:

 

Der „Doktor Giese“ hatte in den Krankenunterlagen das Wort „Schock“ gelesen. Sogleich fabuliete er sich zusammen, daß der Patient einen Schock und dadurch erhebliche, anspruchbegründende Schäden erlitten habe. Zufällig hieß aber der Narkosearzt „Schock“ und deshalb tauchte das Wort „Schock“ in den Krankenunterlagen auf.

 

Diese Beispiele lassen sich beliebig vermehren. Das ist das Ergebnis, wenn sich medizinische Laien, Dilettanten und Ignoranten anmaßen, medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Das müßten auch die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ begreifen können statt den Unsinn zu behaupten, es sei „die Frage“, ob infolge des Tempos der Gutachtenerstattung von Giese dessen „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ noch auf Details eingehen könnten.

 

Die Giese-„Gutachten“ waren kriminelle Machswerke, mit denen er zusammen mit seinen Komplizen  - insbesondere mit dem Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke -  einen geschäftsmäßigen Betrug betrieb.

 

 

 

24.

Charlotte Huhn, die als Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentral Hamburg Patienten berät, erklärt sich Gieses Ausstoß so:  “Da werden immer nur die Namen ausgetauscht, der Rest ist im Computer drin”.

 

Als das Oberlandesgericht Köln über zwei Expertisen von Giese zu befinden hatte, bescheinigte es ihm, sie seien zu teuer und taugten wenig: „Die ´Gutachten´ bestehen ganz überwiegend aus Ablichtungen von den Kläger betreffenden Unterlagen ..., ferner von Ablichtungen aus Lehrbüchern und einer im Verhältnis zum Gesamtaufwand schon räumlich außerordentlich bescheidenen ´Beurteilung´ die sich kaum auf einen wirklich festgestellten Sachverhalt, sondern auf Mutmaßungen stützt.“

 

Der angesehene Hamburger Patienten-Anwalt Wilhelm Funke urteilt knapp: „Giese-Gutachten  kann man zerreißen.“ Mehr Gefallen an diesen Werken finden Juristen der Gegenseite. Anwalt Karl-Otto Bergmann aus Hamm, der bei Haftungsprozessen meist dem Arzt beisteht, freut sich immer, wenn der Patientenvertreter mit einer Ausarbeitung von Giese antritt.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß es in aller Regel die Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke, Jürgen Korioth und Leopold Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ waren, die mit den „Gutachten“ des „Doktor Giese“ angetreten sind.

 

Die Wahrheit ist immer die ganze Wahrheit und niemals die Halbwahrheit unter Verschweigen der Zusammenhänge und Hintergründe.

 

Ohne die Unterstützung der kriminellen anwaltlichen Komplizen des „Doktor Giese“ wäre dessen Massenbetrug an Tausenden gutgläubiger Patienten nicht möglich gewesen. Der „Doktor Giese“ berühmte sich selbst in seinen „Instituts“-Veröffentlichungen der Erstellung von rund 10 000 „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“. Er hat zusammen mit seinen anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisiert.

 

 

25.

Wer sich lieber von jemandem beraten lassen will, der nicht in Skandale verwickelt ist, hat es schwer.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Der Allgemeinen Patienten-Verband ist nicht in Skandale verwickelt, sondern hat die Skandale um den „Doktor Giese“ und dessen Komplizen aufgedeckt und in jahrelangen Auseinandersetzungen eine Verurteilung des „Doktor Giese“ erreicht, um gutgläubige Patienten zu schützen und weitere Betrügereien durch die „Giese-Bande“ zu unterbinden.

 

Deshalb versuchte der „Doktor Giese“ und dessen Komplizen, den Allgemeinen Patienten-Verband durch Rufmord auszuschalten und diese fanden für ihre Machenschaften insoweit auch bei den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ willige Helfer, die sich bis heute für ihre Schmutz-, Hetz- und Lügenkampagne bei dem Allgemeinen Patienten-Verband nicht entschuldigt haben, obwohl sie auch durch die o.a. rechtskräftigen Urteile belehrt wurden.

 

 

26.

Die Verbrauchzentralen in Hamburg und Berlin unterhalten Patienten-Beratungsstellen, die mit Juristen und Medizinern besetzt sind.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg ist der „Diplompädagoge“ Kranich mit einer Sekretärin tätig, der zur Verschleierung seiner Unfähigkeit seinen „Ein-Mann-Betrieb“ zur „Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz“ hochjubelt.

 

Er täuscht die Patienten mit seiner bombastischen und dreist irreführenden Bezeichnung „Fachabeilung Gesundheit und Patientenschutz“, denn die angebliche „Abteilung“ besteht aus ihm allein und seiner Sekretärin. Es handelt sich folglich um einen „Ein-Mann-Betrieb“. Der Kranich ist auch nicht vom „Fach“. Er ist vielmehr medizinischer Laie, Dilettant und Ignorant. Er ist beim angeblichen „Patientenschutz“ insbesondere nicht in der Lage, die Patienten bei den in aller Regel hochkomplexen medizinischen Fachfragen beim Kunstfehlerverdacht zu beraten und kann nur schöne Redensarten verbreiten. Die bombastische Bezeichnung seiner angeblich besonders qualifiziert  „Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz“ ist auf der ganzen Linie auf Täuschung und Irreführung gutgläubiger Patienten angelegt.

 

 

 

27.

Doch sie leiden unter ständiger Überlastung. Christoph Kranich, der Leiter des Hamburger Teams, kann Anrufern nur raten, sie sollten sich am besten ein „Telefon mit Wahlwiederholung anschaffen“.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Das angebliche Hamburger „Team“ besteht aus dem „Diplompädagogen“ Kranich selbst, der als „Diplompädagoge“ medizinische Sachverhalte nicht beurteilen kann und sich in schönen Redensarten ergeht.

 

 

28.

Auch die in einigen Städten aus der Alternativszene entstandenen PatientInnenstellen können die enorme Nachfrage nicht befriedigen – sie bekommen nur geringe Zuschüsse. Viele haben bereits aufgegeben. Nur die Zukunft der Münchener Einrichtung ist einigermaßen gesichert. „Alle anderen krebsen vor sich hin“, bilanziert Clemens Müller von der Bremer PatientientInnenstelle.

 

Auch der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe leidet unter stetem Geldmangel. Immerhin finanziert ihm das Arbeitsamt einen Gynäkologen und einen Juristen. Weil obendrein mache der 1700 Mitglieder ehrenamtlich viel Zeit investieren, kann der Verein bundesweit Eltern helfen, deren Kinder wegen ärztlicher Fehler behindert zur Welt kamen. Wenn ein Gutachten nötig ist, bittet der Verein häufig die Krankenkasse der Betroffenen, die Finanzierung zuzusagen. Das klappt dort inzwischen ganz gut.

 

Auch Anwalt Funke hält diesen Weg, den die Versicherungen andernorts häufig scheuen, für zukunftsträchtig: „Ich predige seit zehn Jahren, daß Patienten und Krankenkassen zusammenarbeiten müssen“. Wenn die Kassen nicht länger nur brav für die Folgen schiefgegangener Eingriffe zahlen würden, meint Funke, „dann bräuchte man die ganzen Zimmermänner sowieso nicht mehr“.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden. Der Rechtsanwalt Funke hat nie gesagt „ ... dann bräuchte man die ganzen Zimmermänner sowieso nicht mehr.“

 

Der Rechtsanwalt Funke vertrat lediglich die Auffassung  - wie auch der Allgemeinen Patienten-Verband -, daß eine Zusammenarbeit mit den Kassen und nicht mit dem „Doktor Giese“ erforderlich und wünschenswert sei, wie von den Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ selbst oben eingeräumt wird.

 

Der Rechtsanwalt Funke war dem Allgemeinen Patienten-Verband nicht bekannt und der Allgemeinen Patienten-Verband hatte nie etwas mit Funke zu tun. Es gibt deshalb keinerlei Grund dafür, daß Funke eine solche ehrverletzende und wahrheitswidrige Äußerung über den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes verbreitet haben sollte. Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ brauchten offensichtlich zwecks Vollendung ihres Rufmords gegen den Allgemeinen Patienten-Verband  im allgemeinen und den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes im besonderen für den Artikel schlicht eine frei erfundene Schluß-Pointe.

 

 

 

 

Abschließend wird zu den Bilder auf S. 2 des Artikels (S. 20 des Heftes) linke Spalte mit darunter angebrachten Texten unter den Punkten A, B und C wie folgt Stellung genommen:

 

A.

Christian Zimmermann, Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes, läßt sich gerne Schadenersatzzahlungen in voraus abtreten.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden.

 

„Christian Zimmermann“ hat sich noch nie auch nur eine Mark oder einen Euro abtreten lassen. Hier wird dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes  eine frei erfundene persönliche Bereicherung unter Mißbrauch seiner Position unterstellt. Selbstverständlich erfolgt die vorgeschlagene Abtretung nicht für „Christian Zimmermann“, sondern für ein „Forschungszentrum Patientenschutz“, das die allgemein-, gesundheits- und rechtspolitische Problematik des Patientenschutzes wissenschaftlich aufarbeiten soll.

 

Soweit Abreitungen erfolgen, werden diese als Grundstock für das Forschungszentrum zurückgelegt, das gegründet wird, sobald die finanzielle Basis dafür geschaffen ist.

 

Die Anregung zur Abtretung erfolgen im übrigen nicht „im voraus“, sondern erst nach Erstellung ärztlicher Expertisen, auf Grund deren sich die Patienten von der Qualität der Betreuung überzeugen können.

 

 

Für das Geld leistet er wenig.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung ist frei erfunden. Da „Christian Zimmermann“ noch nie Geld aus einer Abtretung erhalten hat, können und dürfen die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ auch nicht behaupten, daß er für das Geld  - das er nicht erhält -  „wenig leiste“.

 

 

Bezahlte Gutachten lieferte er nicht ab.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß „Christian Zimmermann“ bezahlte Gutachten entweder ablieferte, sofern die Auftraggeber Geduld hatten oder Vorschüsse zurückzahlte, soweit ihm eine rasche Erledigung von Gutachteraufträgen durch den aufwendigen Streit mit den „Doktor Giese“ und dessen Komplizen nicht möglich war und die Auftraggeber keine Geduld hatten.

 

Sämtliche Gutachten wurden vollständig erstattet und abgeliefert oder es wurden ausnahmslos die Vorschüsse zurückgezahlt.

 

 

B.

Hans Jürgen Schumacher, Geschäftsführer des Deutschen Patientenschutzbundes, setzte sich vermutlich ins Auslangt ab, nachdem er wegen Betrugs verurteilt wurde.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß Vorstandsmitglied des Deutschen Patientenschutzbundes (DPS) der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke in Köln war, der wegen Unregelmäßigkeiten sein Vorstandsamt niederlegen und zurücktreten mußte. Dieser Verein endete im Bankrott.

 

Wenn die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ schon den Deutschen Patientenschutzbund (DPS) ins Visier nehmen, dann müssen sie auch das Vorstandsmitglied und einen der Hauptverantwortlichen für dessen  Scheitern und Bankrott benennen statt sich lediglich am Geschäftsführer hochzuranken.

 

 

C.

Der Patientenschützer Bernhard Giese wurde 1991 wegen Betrugs verurteilt. Die Qualität seiner Expertisen, die er wie am Fleißband fertigt, ist sehr umstritten.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt, indem sie verschweigen, daß der „Doktor Giese“ auch wegen strafbarer Werbung verurteilt wurde, durch die er in großer Zahl Patienten aquirierte, diesen Patienten sodann einen seiner anwaltlichen Komplizen  - so u.a. dem Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke -  empfahl, woraufhin diese Anwälte den gutgläubigen Patienten empfahlen, bei dem „Doktor Giese“ ein Gutachten in Auftrag zu geben, obwohl sie wußten, daß es sich bei dessen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“  um wertlose kriminelle Machwerke handelte, durch die mehrere Tausend Patienten betrogen und vielfach in aussichtslose Prozesse zum Zweck anwaltlicher Honorarsteigerung hineingetrieben wurden.

 

 

 

Zum Einschub auf S. 2 (S. 19 des Heftes) rechte Spalte oben wird folgendes ausgeführt:

 

Seriöse Patientenschützer

  • Patientenstelle der Verbraucherzentral Hamburg, Große Bleichen 23, 20354 Hamburg, Tel. 040/35001486

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Sie stellen die „Patientenstelle“ der Verbraucherzentrale Hamburg und desweiteren auch mit Bild den „Diplompädagogen“ Christoph Kranich als „seriösen Patientenschützer“ vor. Dieser ist kein „seriöser“ Patientenschützer, sondern ein medizinischer Laie, Dilettant und Ignorant, der insbesondere die in aller Regel hochkomplizierten medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehlerverdacht nicht abklären und die Patienten folglich weder sachgerecht beraten noch „schützen“ kann.

 

Er ergeht sich in schönen Redensarten dahingehend, daß die Patienten den Ärzten „auf Augenhöhe“ begegnen sollten. Damit ist keinem Patienten geholfen und damit wird kein Patient „geschützt“. Seine Tätigkeit beschreibt er dahingehend, daß er ein „Empowerment“ der Patienten anstrebe, um mit solchen Anglizismen einfältige Gemüter zu beeindrucken.

 

Sein Auftreten beruht auf Anmaßung, Angeberei und Hochstapelei.

 

 

Zum Bild auf S. 3 des Artikels (S. 21 des Heftes) rechte Spalte oben von Christoph Kranich mit nebenstehendem Text wird folgendes ausgeführt:

 

Seriöse Patientenschützer wie Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg leiden unter Überlastung, weil sie die Fehler der Pfuscher ausbügeln müssen.

 

Die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ verfälschen den Sachverhalt. Diese Behauptung, daß der „Diplompädagoge“ Kranich deshalb über Überlastung leide, „ ... weil sie die Fehler der Pfuscher ausbügeln müssen.“, ist nach eigenem Bekunden des „Diplompädagogen“ Kranich frei erfunden. Dies habe er nicht gesagt. Diese Äußerung sei ihm wahrheitswidrig in den Mund gelegt worden und wird von ihm nachdrücklich bestritten.

 

Hier zeigt sich, daß nicht einmal die eigenen Gewährsleute der Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ deren Behauptungen bestätigen wollen und daß die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ Sachverhalte frei erfinden, um diese „in die Welt hinauszuposaunen“ und landauf und landab zu verbreiten.

 

In der gleichen Weise sind die Verantwortlichen der Zeitschrift „Öko-Test“ bei den „Zimmermännern“ verfahren und haben dem Rechtsanwalt Funke Behauptungen „in den Mund gelegt“, die dieser nicht gemacht hat.

 

 

Facit:

 

Die Herren „Diplompädagoge“ Kranich und Dr. Hörmann berufen sich bei ihrer Boykotthetze auf den Lügenartikel in der Zeitschrift „Öko-Test“ 7/1995 mit dem Titel „Pfuscher gegen Pfusch“, der in allen entscheidungserheblichen Punkten auf Sachverhaltsverfälschungen beruht, von Beleidigungen, üblen Nachreden und Verleumdungen geradewegs strotzt und zum rechtskräftigen Unterlassungsurteil sowie zur rechtskräftigen Verurteilung zu Schadensersatz führte, was von Kranich und Dr. Hörmann verschwiegen wird.

 

Soweit die Herren Kranich und Dr. Hörmann einwenden, daß nicht der gesamte Artikel verboten worden sei, gehen auch diese Schutzbehauptungen fehl, denn wenn die Verleumdung, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes unzurechnungsfähig und strafrechtlich nicht verantwortlich sei, falsch ist, dann sind auch alle dafür vorgetragenen „Beweise“ falsch.

 

Ziel der Herren Kranich und Dr. Hörmann ist es, die weit überlegene Konkurrenz des Allgemeinen Patienten-Verbandes auszuschalten, um einen medizinisch unfähigen „Diplompädagogen“ als angeblichen „Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz“ zu etablieren und diesem horrende öffentliche Gelder zusätzlich zu den Beratungs-Honoraren eines Wirtschaftsvereins zuzuschanzen zu lassen.

 

Der „Diplompädagoge“ Kranich ist heuchlerisch als angeblich selbstloser und uneigennütziger „Patientenberater und Verbraucherschützer“ tätig und erhält unter Vorspiegelung einer selbstlosen und uneigennützigen Tätigkeit öffentliche Gelder in der horrenden Höhe von 235 000.- € pro Jahr bzw. rund 20 000.- € pro Monat für seinen „Ein-Mann-Betrieb“, den er als „Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz“ deklariert, um eine große Abteilung vorzutäuschen und öffentliche Zuwendungen in der vorgenannten Höhe zu erschleichen, wobei er sich als „besonders qualifizierte Beratungseinrichtung“ geriert, obwohl er weiß, daß er medizinischer Laie, Dilettant und Ignorant ist.

 

Die Herren Kranich und Dr. Hörmann haben bisher nicht erklären können, wie sie bei komplexen medizinischen Sachverhalten insbesondere des Kunstfehlerverdachtes die Patienten sachgerecht beraten wollen und worauf ihre angebliche „besondere Qualifikation“ bei der Patientenberatung beruhen soll. Allerdings haben die Beklagten gute Beziehungen zu den Massenmedien und den politischen Instanzen. Es war schon immer eine besondere politische Fertigkeit, den Leuten das öffentliche Geld aus der Tasche zu ziehen, um dann auf Kosten anderer den Wohltäter zu spielen und sich zum „Patienten- und Verbraucherschützer“ hochjubeln zu lassen.

 

Das hat der Kranich zur Perfektion gebracht.

 

Er tritt als selbstloser und uneigennütziger „Patienten- und Verbraucherschützer“ auf, um der öffentlichen Hand durch Vorspiegelungn falscher Tatsachen und dann auch noch den einzelnen Patienten bei der Individualberatung tief in die Tasche zu greifen, wobei er schöne Redensarten dahingehend verbreitet, daß er ein „empowerment“ der Patienten anstrebe, um einfältige Gemüter mit seinen Anglizismen zu beeindrucken. Er empfiehlt den Patienten mit weiteren schönen Redensarten, den Ärzten „auf Augenhöhe zu begenen“, obwohl er weiß, daß es ein unüberbrückbares Wissengefälle zwischen Arzt und Patient gibt, das eine „Augehöhe“ verhindert. Medizinische Sachverhalte kann er mangels ärztlichem Sachverstand insbesondere beim Kunstfehlerverdacht in aller Regel nicht beurteilen.

 

Der „Diplompädagoge“ Kranich erreicht mit seiner Vorspiegelung falscher Tatsachen zum einen eine horrende Zuwendung der o.a. öffentlichen Gelder und greift zusätzlich den gutgläubigen Patienten bei der Individiualberatung sodann nochmals tief in die Tasche mit wirtschaftstypischen Stundensätzen in Höhe von 66.- €. Er ist folglich auf der Basis von Irrtumserregung bei seiner kostenpflichtigen Beratungstätigkeit im Rahmen der Individualberatung gutgläubiger Patienten tätig, denen er Expertentum vorgaukelt, um angelich „selbstlos und uneigennützig“ wirtschaftstypische Honorare abzukassieren.

 

Jeden Handschlag läßt er sich darüber hinaus auch bei sonstigen Tätigkeiten der „Patientenberatung“ bezahlen: bereits Telephonate kosten ab 10.- €. Auch Schreiben und e-Mails sind kostenpflichtig ab 10.-  € pro Schreiben oder e-Mail. Diese Zahlen haben die Herren Kranich und Dr. Hörmann  selbst in ihrem Internetauftritt angegeben.

 

Durch unzulässiges und unlauteres Abkassieren von zusätzlich aktuell mindestens 66.- € pro Stunde - die weit über eine Aufwandsentschädigung bzw. Schutzgebühr hinausgehen -  und durch Abkassieren der übrigen Gebühren bei seiner angeblich ideellen, gemeinnützigen, uneigennützigen und selbstlosen „Patientenberatungs“ - Tätigkeit  erzielt der Kranich bei einer 35-Stunden-Woche zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 10 000 € pro Monat und somit bis zu 120 000.- € pro Jahr. Er übt damit eine hochdotierte, kommerzielle Beratertätigkeit ohne entsprechende ärztliche Qualifikation aus. Es ist nicht ersichtlich, was daran noch uneigennützig, gemeinnützig und selbstlos sein soll. Die gemeinnützige und selbstlose Tätigkeit eines „Idealisten“ im Rahmen eines Idealvereins gem. § 21 BGB sieht anders aus. Kranich betreibt folglich einen Wirtschaftsverein zur Profitmaximierung gem. § 22 BGB.

 

Um seinen lukrativen Posten gegen die Konkurrenz des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu sichern, hat der „Dipompädogoge“ Kranich  - unterstützt von Dr. Hörmann -  auch keine Hemmungen, Straftaten zu begehen, indem er falsche Versicherungen an Eides statt abgibt oder dazu anstiftet.

 

Natürlich gefällt es dem Kranich  - einem Günstling des Dr. Hörmann -, wenn er in der Zeitschrift „Öko-Test“ als leuchtendes Vorbild eines angeblichen „Verbraucher- und Patientenschützers“ hingestellt wird bei gleichzeitiger verleumderischer Abqualifizierung des Allgemeinen Patienten-Verbandes, wobei die unlautere Tätigkeit von Kranich verschwiegen und die qualifizierte Tätigkeit des Allgemeinen Patienten-Verbandes durch systematische Sachverhaltsverfälschung diffamiert wird.

 

Aus diesem Grund beruft er sich  - ebenso wie Dr. Höramnn -  bis heute auf den Hetzartikel in der Zeitschrift „Öko-Test“ und verschweigt Verurteilung zu Verbot und Schadensersatz.