Prozessbetrug - Anwalt Jürgen Korioth - Kurztext

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Rechtsanwalt Jürgen Korioth

 

Dr. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel, ein kriminelles Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Dr. Meinecke in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Dr. Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren und das OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug vorzuführen und zum Narren zu halten.

1.

Die Verwendung eines kriminellen Gutachtens. Der gebürtige Russe „Doktor Mihail Kivi“ aus der ehemaligen Sowjetunion hat gegen hohes Honorar von Meinecke ein „Gutachten“ im Rahmen eines strafrechtlich relevanten, falschen Gesundheitszeugnisses erstellt, in dem er den Meinecke und dessen Komplizen zu ehrenwerten Personen und deren Kritiker zu Geistesgestörten erklärte. Der Berufskriminelle „Doktor Giese“ hat - ebenso wie Meinecke und Korioth - dieses falsche Gesundheitszeugnis verwandt und beschimpfte seine Kritiker als „Psychopathen“. Diese Pöbeleien wurden von Meinecke übernommen, um seine Kritiker zu diffamieren und verächtlich zu machen sowie Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ebenso wie die Massenmedien und die Öffentlichkeit irrezuführen, denen gegenüber der Meinecke sich als seriöser „Patientenanwalt“ gerierte.

Anstiftung zum Prozeßbetrug. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt das o.a. kriminelle Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Meinecke gegen hohes Honorar in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren. Das OLG Frankfurt wurde durch diesen Prozeßbetrug irregeführt, vorgeführt, zum Narren gehalten und entschied deshalb durch Prozeßurteil über ein "non liquet" (nicht aufklärbarer Sachverhalt) zugunsten von Korioth, der erstinstanzlich durch Sachurteil zur Unterlassung seiner unflätigen Pöbeleien verurteilt worden war.

2.

Dr. Kivi behauptete in seinem kriminellen Gefälligkeitsgutachten gegen hohes Honorar von Meinecke, daß die Kritik an Dr. Giese, Lusi, Kustermann und deren Komplizen Zeichen einer geistigen Störung, Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit sei. Er wußte, daß er ohne Untersuchung keinen Befund haben und keine Diagnose stellen konnte und hat sich durch die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens mit einem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB strafbar gemacht. Das wußten auch Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth. Diese haben sich durch die Verwendung des Gefälligkeitsgutachtens von Dr. Kivi mit dem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 279 StGB strafbar gemacht.

Sowohl durch die strafrechtlichen Verurteilungen von Dr. Giese, Lusi und Kustermann als auch durch das spätere Urteil des LG Marburg, bestätigt durch das OLG Frankfurt und die Feststellungen des Amtsarztes Dr. Schulz wurde das Berufungsurteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt.

 

Keine geistige Störung

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