Anwaltsschutzkammer für Dr. G. Meinecke - Kurztext

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Eine Krähe hackt der anderen...

 

Dr. Georg Meinecke hatte gute Bekannte bei der Rechtsanwaltskammer Köln, die ihn erst nach mehr als 30 Jahren nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen hat, obwohl der Allgemeine Patienten-Verband mit zunehmender Intensität vor dem gemeingefährlichen Treiben des Dr. Meinecke seit 1980 gewarnt und insgesamt 13 Beschwerden eingereicht hat, von denen die Anwaltskammer 11 mit Ausflüchten und Vorwänden beantwortete und auf die letzten beiden nicht mehr einging.

Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2). Gott sei Dank gibt es Ausnahmen! Es ist aber nach unserer mehr als 40-jährigen Erfahrung nur eine Minderheit von Anwälten, die ihren Beruf so ausübt, wie es sich gehört.

Den „Spitzbuben“ Rechtsanwalt Dammholz alias „Graf von Lusi“ hat die Anwaltskammer erst aus der Anwaltschaft ausgeschlossen, als er im Kittchen saß. Der Dr. Meinecke wurde erst nach einer Beschwerde beim Justizministerium über die Anwaltskammer von dieser nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen mit dem weiteren Vorwand, daß sie nun nicht mehr gegen ihn vorgehen könne, da er kein Anwalt mehr sei. Selbstverständlich hätte sie sein früheres standeswidriges Treiben ahnden müssen.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

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