Risiko Anwalt - Kurztext

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Risiko Anwalt

 

Dr. Meinecke stellte für die Patienten ein Risiko als Rechtsanwalt dar, so wie von Uwe Wesel in dessen Buch „Risiko Rechtsanwalt“ (Blessing-Verlag) beschrieben.

Das zivil- und strafrechtlich relevante Treiben von Dr. Meinecke und Dr. Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden: die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gutgläubig an Dr. Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufgetreten war. Dr. Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann forderte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark.

Als die ärztliche Haftpflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte, die sich insgesamt auf rund 1400.- DM beliefen.

Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Dr. Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte.

"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

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