KUNSTFEHLER - WAS TUN?
Bei den Folgen dieser o.a. strukturellen Mißstände insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern - übernimmt der Verband für seine Mitglieder (siehe AUFNAHME-UNTERLAGEN) die Organisation der Hilfe.
Wird ein Patient erst nach Schadenseintritt Mitglied, unterstützen wir ihn gleichwohl im Rahmen einer Kulanzregelung.
Wir helfen bei allen Problemen des Medizinbetriebs.
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Schritte zum Erfolg
Es empfiehlt sich, zunächst alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuschöpfen. Erst dann, wenn eine gütliche Einigung scheitert, sollte ein Zivilverfahren eingeleitet werden, da sich dies über Jahre hinziehen kann. Ein Strafverfahren ist nur dann vertretbar, wenn zivilrechtliche Ansprüche nicht im Vordergrund stehen.
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Schlichtungsstellen? - NEIN, DANKE
Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern lehnen die Anliegen geschädigter Patienten ganz überwiegend ab. Das räumen sie selbst ein. Diese Institutionen sind deshalb nur solchen Patienten zu empfehlen, die nicht ernsthaft an der Durchsetzung von Entschädigung interessiert sind.
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