Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern lehnen die Anliegen geschädigter Patienten ganz überwiegend ab. Das räumen sie selbst ein. Diese Institutionen sind deshalb nur solchen Patienten zu empfehlen, die nicht ernsthaft an der Durchsetzung von Entschädigung interessiert sind.
Meiden Sie deshalb die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen sowie alle Institutionen und Personen, welche diese Stellen empfehlen.
Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen werden nicht nur von den Ärztekammern sondern auch - was die meisten Patienten nicht wissen - von den ärztlichen Berufshaftpflicht-Versicherungen und damit von den Gegnern der Patienten finanziert. Die Ergebnisse sind danach: die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen weisen Patientenanliegen nach eigenem Bekunden ganz überwiegend ab.
Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen ist für die Patienten deshalb extrem gefährlich. Eine der überwiegend negativen Entscheidungen ist fast regelmäßig das „Aus“ für die Ansprüche des Patienten, erschwert zumindest die Durchsetzung von Ansprüchen ungemein, weil nachfolgende medizinische Sachverständige nicht nur den Behandlungsfehler nachweisen, sondern auch dem vorhergehenden Gutachter der Schlichtungsstelle - nicht selten im Professorenrang - eine Falschbegutachtung vorwerfen müssen. Dazu sind die wenigsten Gutachter bereit.
Eine negative Entscheidung bestimmt zwar nicht zwingend das weitere Verfahren, stellt aber eine verheerende Ausgangslage für das weitere Vorgehen dar, da sich dann natürlich die Ärzte sofort auf diese Entscheidung berufen, auf dem „hohen Roß“ sitzen und den geschädigten Patienten als „Querulanten“ hinstellen, der trotz der „Belehrung“ durch eine angeblich kompetente und objektive Institution immer noch uneinsichtig auf seinen „vermeintlichen“ Ansprüchen gegen den Arzt beharre.
Nach unseren einschlägigen Erfahrungen ist jedoch die Mehrzahl der Patientenbeschwerden berechtigt. Da sich die Patienten ganz überwiegend eine negative Entscheidung einhandeln, wird auf diese Weise die überwiegende Mehrzahl berechtigter Patientenansprüche abgewiesen. Die Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen der Ärztekammern entpuppen sich somit als Ärzteschutz-Stellen, von denen der Volksmund sagt, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“. Durch diese „Verschwörung des Schweigens“ gewährleisten die Ärztefunktionäre, dass das Ausmaß der Medizinschäden sowie deren strukturelle Ursachen verschleiert werden und sich letztlich im Medizinbetrieb nichts ändert.
Desweiteren ist den meisten Patienten nicht bekannt, daß eine für den Patienten seltene positive Entscheidung der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen keinesfalls zwangsläufig zu einer angemessenen oder überhaupt zu einer Schadensregulierung führt. Der Arzt kann die Entscheidung der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen ohne weiteres ablehnen und die Anerkennung verweigern. Dann hat der Patient letztlich nur Zeit verloren und muß erkennen, daß die Entscheidung der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen von den Ärzten selbst lediglich als unverbindliche Meinungsäußerung aufgefaßt wird. Der Arzt kann dann immer noch die Gerichtsinstanzen so lange hinauf- und hinunter prozessieren, bis der Patient zermürbt aufgibt. Das wird leider in steigendem Maße nach einer der seltenen für Patienten positiven Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen auch getan.
Im Verhältnis zu den Gesamtschäden im Medizinbetrieb wird durch die Einschaltung der Schlichtungsstellen und Gutachter-Kommissionen letztlich nur eine geringer Anteil der Patienten-schäden angemessen reguliert.
Der Zugang zu den Schlichtungsstellen und deren Arbeitsgrundlage ist ohnehin stark eingeschränkt, da das Schlichtungsverfahren
- grundsätzlich eine ärztliche Zustimmung voraussetzt und jederzeit durch ärztlichen Einspruch blockiert werden kann: gerade Ärzte aber, die etwas „auf dem Kerbholz haben“, werden geneigt sein, die Zustimmung zu verweigern.
- nur durchgeführt wird, wenn keine anderweitigen Verfahren laufen: durch diese Bestimmung sollen die Patienten davon abgehalten werden, ihrerseits die erforderlichen und erfolgversprechenden Schritte zu unternehmen.
- überwiegend keine oder keine hinreichende Prüfung von Anspruchsgrundlagen geschädigter Patienten aus mangelhafter Aufklärung und Dokumentation, grobem ärztlichem Sorgfaltsmangel sowie aus Anscheinsbeweis beinhaltet: diese Rügen mit Beweislastumkehr führen aber zu einem erheblichen Teil zur Durchsetzung von Patientenansprüchen!
Da die Schlichtungsstellen nur einen kleinen Teil der jährlichen rund 100.000 Medizinschäden erfassen und hier auch noch ganz überwiegend Patientenansprüche ablehnen, ergibt sich daraus eine reine Alibi-Funktion dieser Stellen. Die Minderzahl der positiven Entscheidungen werden als Alibi-Entscheidungen gefällt, um Scheinlösungen anzubieten und vom eigentlichen Problem der massenhaften Medizinschäden abzulenken.
Ursache der Einrichtung der Schlichtungsstellen waren die Erfolge der Patientenschutzbewegung. Diese hatten die ärztlichen Standesfunktionäre aufgeschreckt. Sie befürchteten auch in der Bundesrepublik „amerikanische Verhältnisse“ mit steigenden Behandlungsfehler-Verfahren wie in den USA („medical malpractice suits“). Die Standesfunktionäre traten deshalb zusammen mit den Bürokraten der ärztlichen Berufshaftpflicht-Versicherungen die „Flucht nach vorn“ an und richteten Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen ein mit dem Ziel, die Patientenschutzbewegung zu unterlaufen, zu schwächen und letztlich zu vernichten.
Der Zuspruch zu diesen Stellen war zunächst eher mäßig, da Finanzierung und Zweck allzu offenkundig waren. Das änderte sich erst, als die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen von angeblichen „Patienten“-Stellen bzw.-Vereinen empfohlen wurden, die wie „Propaganda-Abteilungen“ und „Tarnorganisationen“ der ärztlichen Standesfunktionäre tätig wurden und damit bis heute in der Öffentlichkeit Verwirrung stiften. Es handelt sich bei derartigen „Patienten“-Vereinen meist um WerbeEinrichtungen schlitzohriger Anwälte, die auf diese unlautere Weise Mandate ergaunern wollen oder gar um Organisationen, die von Pharma-Industrie und Ärztekammer ausgehalten („gesponsert“) werden.
Spötter sagen, daß sich nur derjenige an die Schlichtungsstellen wenden soll, der nicht ernsthaft an der Durchsetzung von Ansprüchen interessiert ist.