Der Allgemeine Patienten-Verband wird gegründet

Die Arbeitsgruppe Medizinschäden konstituierte sich 1975 als Verein. Erster Vorsitzender wwurde Bundesrichter a.D. Karl-Johann Schmidthals, Kassel. Der Allgemeine Patienten-Verband e.V. - nachfolgend als Verband bezeichnet - ist inzwischen mit Abstand der größte und älteste, auf Patientenschutz  spezialisierte Verbraucher-Verband.

Der Verband ist aus einer Arbeitsgruppe entstanden, die sich im Jahre 1973 nach schweren, teils tödlichen Medizinschäden am Marburger Universitätsklinikum gebildet hatte. Nach Kontaktaufnahme mit Bundesrichter a.D. Karl-Johann Schmidthalt vom Bundessozialgericht in Kassel wurde die Institutionalisierung der Patientenschutz-Tätigkeit als Verein beschlossen und der Verband mit dem ersten Präsidenten Schmidthals nach Gründung im Jahre 1975 beim Registergericht als Idealverein eingetragen. 1976 erfolgte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen Förderung der Gesundheitspflege.

Der jetzige Präsident  - der Arzt Christian Zimmermann -  hat den früheren Präsidenten Schmidthalt in medizinischen Fachfragen beraten und wurde wegen seines Engagements für geschädigte Patienten nach dem Tod von Herrn Schmidthals zum weiteren Präsidenten des Verbandes gewählt.

Ziel des Verbandes ist es, die Mißstände im Medizinbetrieb  - Ursache von Patientenschäden -  zu beseitigen, damit nachfolgende Patienten nicht unveränderte Verhältnisse vorfinden und dadurch weitere Patientenschäden vorprogrammiert sind. Im Rahmen dieses Ziels berät und unterstützt der Verband auch bereits geschädigte Patienten, die erst nach Schadenseintritt beitreten.

Die Patientenberatung erfolgt bei dem Verband durch ärztliche und anwaltliche Experten, die aufgrund ihrer Fachkenntnis in der Lage sind, die Patienten sachgerecht zu unterstützen. Bei berechtigten Vorwürfen gegen Ärzte übernimmt der Verband die Organisation der Hilfe und hält Patienten bei ggf. unberechtigten Vorwürfen gegen Ärzte von einem aussichtlosen Vorgehen ab. Auch damit wird den Patienten geholfen, denn es wird vermieden, daß die Patienten aussichtslose Prozesse führen.

Der Arzt-Patienten-Vertrag ist ein Dienstvertrag höherer Art. Der Arzt schuldet keinen Erfolg, sondern lediglich eine sachgerechte Dienstleistung. Ob ein unerwünschter Krankheitsverlauf auf Schuld oder Schicksal zurückzuführen ist, kann der Patient in aller Regel mangels Fachkenntnis bei den komplexen medizinischen Sachverhalten eines Kunstfehlerverdachtes nicht entscheiden. Hier braucht der Patienten Expertenrat, der von dem Verband gewährleistet wird.

Der Verband hat in den vergangenen 40 Jahren mehr als 10.000 Patienten beraten und betreut - vielfach mit durchschlagendem Erfolg.