"Satans Werk", EX-Awalt Dr. Georg Meinecke - Text ohne Fußnoten

 Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

Das Kind Katharina starb einen qualvollen Tod wegen des Entzugs der lebensrettenden Behandlung, der als Mord durch Unterlassung zu werten ist (Link auf Presseberichte, PDF).

 

Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist  bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.

 

In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus  - beide Anwälte -  haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert.

 

Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

 

Dr. Meinecke hat in seinem Wahn nicht nur die Patientin Katharina an Leib und Leben geschädigt sondern viele Patienten auch an Hab und Gut.

 

Die Bilanz dieses „Patientenanwaltes“:

 

Mord auf Raten

 

Ein totes Kind

Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke verbreitet bis zum heutigen Tag landauf und landab insbesondere in unsäglichen Pamphleten seine Wahnideen, daß Krebs durch Geist, Gemüse und vegetarische Ernährung geheilt werden könne, so u.a. mit dem irren Pamphlet „Jesus aß kein Osterlamm“.

 

Beweis:      Irre Pamphlete des Dr. Meinecke u.a. „Jesus aß kein Osterlamm“ gelbe Broschüre.

 

Auf der Basis dieses Wahns hat er die irregeführten Eltern Scharpf  - sogar mit einer rechtsmißbräuchlichen Verfassungsbeschwerde -  unterstützt, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen, so daß es qualvoll erstickte. Dieses Treiben ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Seine Freundin, die Journalistin Kustermann, verkündete  - von Dr. Meinecke unwidersprochen -, daß die von der Universität eingeleitete, lebensrettende Therapie angeblich ein „Mord auf Raten“ sei.

 

Der nunmehrige EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, dem die Anwaltskammer die Zulassung entzog und nicht mehr zur Anwaltschaft zuließ, hat folglich Patienten nicht nur an Hab und Gut sondern auch an Leib und Leben geschädigt. Die Justiz hat bei seinem kriminellen Treiben skandalös versagt. Ohne das Engagement und die Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes, der das gemacht hat, was die Justiz von sich aus hätte tun müssen, wären die kriminellen Machenschaften des Dr. Meinecke und seiner Komplizen nicht aufgeflogen.

 

Die Kritiker seines kriminellen Treibens pöbelt der Dr. Meinecke mit Beleidigungen, üblen Nachrede und Verleumdungen als geistesgestörte, geschäfts- und prozeßunfähige „Psychopathen“ an, um durch diese Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen die Kritik an seinen kriminellen Machenschaften durch Verdeckungs- und Ermöglichungsstraftaten zu unterlaufen.

 

Die Auseinandersetzungen zwischen dem Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes e.V. einerseits, der sein Urteil auf die Erkenntnisse der modernen medizinischen Wissenschaft stützt und dem nunmehrigen EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke andererseits, der Scharlatanerie, Obskurantismus, Humbug und Hokuspokus predigt, resultierten aus dessen offensichtlich patientenschädigenden Wahnideen.

 

Weit schlimmer als der unten ausführlich dargelegte Massenbetrug der kriminellen Vereinigung des Dr. Giese im Zusammenwirken mit dem Dr. Meinecke und weiteren Komplizen an gutgläubigen Patienten war, daß der Dr. Meinecke als promovierter Akademiker (!) -  ebenso wie die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Kustermann (Dokumentation Kustermann, siehe dort) -  die irregeführten Eltern Alban und Hildegard Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu unterstützten, die ihr an Blutkrebs (akuter lymphatischer Leukämie, ALL) erkranktes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen, so daß es qualvoll erstickte.

 

Beweis:       Ermittlungsakten der StA, GStA, Justizministerium zum Tod des Kindes Katharina, Beschwerden des Allgemeinen Patienten-Verbandes, Dokumentation Meinecke, Internetinformation, Vorlage der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft  - 133 Js 16828/10 StA Memmingen, Staatsanwältin Fritzsche und  6 Zs 1338/11 GStA München, OStA Hofmann -,  desweiteren am 06.09.2015 mit Beschwerdeschreiben an den damaligen bayerischen Justizminister Prof. Bausback und an die  - inzwischen abgelöste -  Gesundheitsministerin Huml sowie schließlich mit einem weiteren Beschwerdeschreiben vom 31.05.2018 an den Ministerpräsidenten Dr. Söder.

 

Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug

Der Dr. Meinecke hat gegen den Sorgerechtsentzug der Eltern zwecks Lebensrettung des Kindes Katharina sogar eine Verfassungsbeschwerde wegen angeblicher Verletzung des Elternrechts eingereicht, so als hätten Eltern eine Lizenz zum Töten der eigenen Kinder. Das Kind Katharina war zuvor bis nach Amerika verschleppt worden, um den gerichtlich angeordneten Sorgerechtsentzug zu unterlaufen, durch den die lebensrettende Behandlung sichergestellt werden sollte, die der Dr. Meinecke mit einer Verfassungsbeschwerde zu verhindern versuchte.

 

Beweis:     Verfassungsbeschwerde des Dr. Meinecke wegen angeblicher Verletzung des Elternrechts

 

Diese Verfassungsbeschwerde wurde von dem Dr. Meinecke nie bestritten, wohl aber wahrheitswidrig von der Richterin Arp vom LG Kiel. Das Treiben des Dr. Meinecke und dessen Verfassungsbeschwerde führte zu einer ausführlichen Presseberichterstattung.

 

Beweis:      Pressespiegel über die Tötung des Kindes Katharina durch Entzug der lebensrettenden Therapie.

 

„Naturarzt“ Martin Ernst mit tödlicher „Therapie“

Nach dem Entzug der lebensrettenden Therapie durch Verschleppung des kranken Kindes in die USA ist das Kind bis zu seinem grausigen Tod einem Scharlatan, dem „Naturarzt“ Martin Ernst, ausgeliefert worden, der mit Geist, Gemüse und vegetarischer Rohkost „therapierte“. Bei der zwingend indizierten Therapie hätte das Kind mit Sicherheit nicht nur wesentlich länger gelebt, sondern wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angesichts der Möglichkeiten der modernen Medizin und der konkreten Situation des ansonsten außerordentlich guten kindlichen Gesundheitszustandes geheilt worden.

 

Der Tod des Kindes, der als Mord durch heimtückisches Unterlassen und Hintertreiben der lebensrettenden Behandlung eines arglosen, wehrlosen und hilflosen Kindes zu werten ist, blieb bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.

 

Beweis:      Ermittlungsakten der StA, GStA, Justizministerium, zum Tod des Kindes Katharina, Beschwerden des Allgemeinen Patienten-Verbandes, Dokumentation Meinecke, Internetinformation. Vorlage der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft  - 133 Js 16828/10 StA Memmingen, Staatsanwältin Fritzsche und  6 Zs 1338/11 GStA München, OStA Hofmann -,  desweiteren am 06.09.2015 mit Beschwerdeschreiben an den damaligen bayerischen Justizminister Prof. Bausback und an die  - inzwischen abgelöste -  Gesundheitsministerin Huml sowie schließlich mit einem weiteren Beschwerdeschreiben vom 31.05.2018 an den Ministerpräsidenten Dr. Söder, Anlage 3.

 

Allerdings ist der Dr. Meinecke juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung! Mord verjährt nicht.

 

Hokuspokus und Scharlatanerie

Der Dr. Meinecke propagiert aufgrund seiner geistigen Störungen trotz des grausigen Erstickungstodes des Kindes krankhaft uneinsichtig und rechthaberisch auch weiterhin Hokuspokus und Scharlatanerie, Obskurantismus und Humbug, so bei Krankheiten eine Heilung durch den Geist, bei Krebs eine „Therapie“ durch Geist, Gemüse und vegetarische Ernährung mit Rohkost und behauptet, schon Jesus sei Vegetarier gewesen, die Bibel sei gefälscht worden.

 

 Beweis:     Irre Pamphlete des Dr. Meinecke u.a. „Jesus aß kein Osterlamm“, gelbe Broschüre.

 

Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.

 

Teuflische Fleischesser

In seinem Pamphlet „Jesus aß kein Osterlamm“ (Dokumentation Meinecke, siehe dort) behauptet er nicht nur, daß die Bibel gefälscht worden sei, sondern führt auch folgendes aus:

 

„Das widernatürliche Essen von Fleisch ist ebenso vergiftend wie die heidnische Anbetung von Teufeln mit ihren Opferungen und unreinen Festen. Durch Teilnahme wird der Mensch zu Tischgenossen von Teufeln“

 

Beweis:     wie vor, dort S. 14. Er diffamiert Fleischesser als „Raubtiere unter den Menschen“ …, Beweis wie vor, dort S. 24. … und macht diese für alle Übel dieser Welt verantwortlich, so für Weltkriege, Holocaust, Atom- und Wasserstoffbomben, Ausbeutung, Mord und Totschlag usw., Beweis wie vor, dort ab S. 25.

 

Diese Tiraden sind auch in medizinischer Hinsicht blanker Unsinn. Der Mensch kann aus Pflanzennahrung allein lebenswichtige Stoffe nicht synthetisieren und ist deshalb auf Fleischnahrung oder Vitamin-B12-Ersatz angewiesen. Auch insoweit schädigt der Dr. Meinecke seine Mitmenschen gesundheitlich mit seinen absurden „medizinischen“ Empfehlungen, die durch Vitamin B12-Mangel ebenso zu Siechtum und frühem Tod führen, wie mit der Empfehlung, Krebs mit Geist und Gemüse zu heilen.

 

Beweis:     Medizinischen Literatur über Schäden durch B 12-Mangel

 

Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.

 

Belehrung des Papstes: Bibel gefälscht

Diesen Unsinn, daß Jesus als Vegetarier kein Osterlamm gegessen haben könne und die Bibel gefälscht worden sei, mit dem er auch per Anschreiben den Papst belehrte, verbreitet er im o.a. angeführten sowie in weiteren aberwitzigen Pamphleten wie „Die Revolution im Gesundheitswesen“. Er ist sich nicht zu schade für diesen und weiteren gemeingefährlichen, demagogischen Blödsinn zwecks Irreführung der Bevölkerung, den er auf BoD   - Books an Demand, reine Druckereien ohne Verantwortung für den Inhalt -   veröffentlicht, da sich kein Verlag gefunden hat, der sich mit derartigem Unsinn blamieren will.

 

Beweis:     Irres Pamphlet „Die Revolution im Gesundheitswesen“.

 

Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.

 

Presse- und TV-Hetze

Fernseh-Hetze: „Katharina lebt“

Durch den Dr. Meinecke, der sich als „Patientenanwalt“ gerierte und dessen Komplizen ließen sich infolge des langjährigen Total-Versagens von Anwaltskammer und Justiz auch viele gesellschaftlichen Institutionen einschließlich der Massenmedien vorführen, irreführen, zum Narren halten und versagten ebenfalls. Während des Todeskampfes des kranken Kindes Katharina drehte die Journalistin Helga Dierichs von den ARD  - eine gute Bekannte des Dr. Meinecke und Journalistin des Hessischen Rundfunks, eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Anstalt des öffentlichen Rechts (!) -  einen üblen Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Katharina lebt“, in dem die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug erwirkt hatten, um das Leben des Kindes zu retten, infam diffamiert wurden und nach der Ausstrahlung dieser Hetzsendung Morddrohungen erhielten.

 

Beweis:      Morddrohungen gegen die Ärzte, u.a. veröffentlicht in der Zeitschrift „Medical Tribune“ Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1, dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung - die orthographischen Fehler wurden beibehalten -

"Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.

P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."

 

Kurze Zeit später war das mißhandelte Kind erstickt. In dem Hetzfilm der Journalistin Dierichs waren die international renommierten Kinder-Onkologen  - die Professores Gaedicke und Burghard  -  in Wort und Bild systematisch geschmäht worden, indem die Bildsequenzen mit Aufnahmen dieser Ärzte gezielt gehässig verfremdet und ihre Stimmen verzerrt wiedergegeben wurden, so daß ein quäkender Ton bei ihren Aussagen entstand.

 

Beweis:      Mitschnitt der Sendung, Dokumentation Kustermann und Dokumentation Meinecke

 

Die Journalistin Helga Dierichs von den ARD war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich verrückten Anwalt, regelrecht hörig und unterließ es, dessen gemeingefährlichen Wahnideen entgegenzutreten.

 

Ärzte als „Chemotyrannen“

Die Meinecke-Freundin Kustermann, eine vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin, tat sich besonders mit Schmähungen hervor und beschimpfte die Ärzte u.a. als „Chemotyrannen“.

 

Beweis:      Dokumentation Kustermann.

 

Als Prof. Gaedicke wegen seiner ärztlichen Verdienste von Ulm an die berühmte Berliner Charite berufen wurde, hatte die die Journalistin Kustermann nichts eiligeres zu tun, als ihn auch dort zu diffamieren. Eine Entschuldigung von dem Dr. Meinecke, sowie der Journalistinnen Dierichs und Kustermann steht bis heute selbst nach dem Tod des Kindes aus.

 

Hokuspokus

Strafverfahren, Geist und Gemüse gegen Krebs

Im Strafverfahren um den Tod des Kindes erklärte die Staatsanwaltschaft Memmingen Meineckes Hokuspokus und Scharlatanerie wie Heilung durch den Geist und Krebstherapie durch Gemüse und vegetarische Rohkost zu „Therapieoption“ und „Methodenstreit“ und ließ den Dr. Meinecke ungestraft davonkommen. Allerdings ist er juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung!

 

Nicht nur der Dr. Meinecke sondern auch diese Staatsanwaltschaft geben sich alle Mühe, Zweifel an ihrer Zurechnungsfähigkeit zu wecken. Es ist unglaublich, was sich Justizfunktionäre so alles einfallen lassen und herausnehmen, wenn es gilt, die lieben juristischen Kollegen zu entlasten!

 

Da die Justiz in einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren die Schutzbehauptungen der Täter übernahm, hat der Allgemeine Patienten-Verband im Jahr 2010 mit einer Strafanzeige an die StA gewandt und in einem mehrjährigen Schriftwechsel substantiiert nachgewiesen, daß das Kind Katharina mittels Mord durch Unterlassen und Hintertreiben der lebensrettenden Behandlung umgebracht wurde, da eine Krebsheilung durch Geist und Gemüse ausgeschlossen ist, keine „Therapieoption“ darstellt und somit auch kein „Methodenstreit“ vorliegt.

 

Beweis:      Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft  - 133 Js 16828/10 StA Memmingen, Staatsanwältin Fritzsche und  6 Zs 1338/11 GStA München, OStA Hofmann -,  desweiteren am 06.09.2015 mit Beschwerdeschreiben an den damaligen bayerischen Justizminister Prof. Bausback und an die  - inzwischen abgelöste -  Gesundheitsministerin Huml sowie schließlich mit einem weiteren Beschwerdeschreiben vom 31.05.2018 an den Ministerpräsidenten Dr. Söder

 

Das wird die Justiz hoffentlich noch begreifen. Ministerpräsident Dr. Söder hat das Verfahren zur weiteren Veranlassung an den neuen Justizminister weitergeleitet, der sich allerdings bis heute ausschweigt. Die Justiz kann allerdings auch anders, wenn es nicht um juristische Kollegen geht:

 

In Nürnberg wurden die Verantwortlichen für den Tötungsversuch eines Kindes durch Entzug der lebensrettenden Behandlung von der Justiz zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl das Kind  - im Gegensatz zu dem Kind Katharina -  überlebte. Die erziehungsberechtigten Täter hatten das kranke Kind ebenfalls mit Scharlatanerie und Obskurantismus sowie Hokuspokus und Humbug „behandelt“. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH 1 StR 624/14  - Entscheidung vom 04.08.2015 -  ist dieses Urteil rechtskräftig. Die Täter sitzen im Knast.

 

Beweis:     Urteil, bestätigt durch den BGH 1 StR 624/14, Entscheidung vom 04.08.2015

 

 

Patienten-Massenbetrug

Dr. Giese: 10 000 Patienten betrogen

Der Dr. Meinecke hat jahrelang als Hauptkomplize mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, einem Juristen in Tübingen, zusammengearbeitet, der einen bundesweiten Massentrug an Patienten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung organisierte und auf Betreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes  - allerdings erst nach mehr als 10 Jahren -  wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung vom LG Stuttgart rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.

 

Beweis:      Strafrechtliche Verurteilung von Dr. Giese LG Stuttgart, 7 KLs 132/87, Dokumentation Dr. Giese

 

Dr. Giese verschleppte das Strafverfahren mit allen Mitteln, um sein lukratives, kriminelles Geschäftsmodell so lange wie möglich fortsetzen zu können und sich einer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Der BGH hat das Urteil sodann erst Jahre später bestätigt, StR 146/91

 

Beweis:     Zurückweisung der Revision durch den BGH, StR 146/91 Dokumentation Dr. Giese.

 

Zuvor war Dr. Giese bereits vom AG Tübingen wegen der gleichen Delikte verurteilt worden.

 

Beweis:     AG Tübingen, III KLs 26/85, Dokumentation Dr. Giese.

 

Er war ferner vorbestraft wegen uneidlicher Falschaussage und unerlaubter Rechtsberatung.

 

Beweis:     wie vor.

 

Die strafrechtlichen Verurteilungen erfolgten, weil Dr. Giese wie ein Arzt als „Doktor Giese“ und „Dr. Giese mit Ärzten“ auftrat und als Serienstraftäter von seinen Straftaten lebte, indem er schlußendlich in rund 10 000 Fällen  - deren er sich selbst in seinen Veröffentlichungen im Jüngling-Verlag mit einem Buch und einer Lose-Blatt-Sammlung berühmte -  von ihm selbst fabrizierte, angebliche „medizinische Sachvständigen-Gutachten“ gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte und mit diesen kriminellen Machwerken die Patienten systematisch betrog.

 

Beweis:      Veröffentlichung des Dr. Giese im Jüngling-Verlag mit einem Buch und einer Lose-Blatt-Sammlung

 

Beweis:     Strafurteil gegen Dr. Giese, komplett mit 64 Seiten

 

Z.T. hatte er sogar ärztliche Unterschriften eines Dr. Hofmann in seine „Gutachten“ eingefälscht.

 

Beweis:     wie vor.

 

Diese „Gutachten“ enthielten in aller Regel blanken Unsinn, da Dr. Giese als medizinischer Laie die komplexen medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehlerverdacht nicht beurteilen konnte. So hatte er beispielsweise in einem Narkoseprotokoll das Wort „Schock“ gelesen und sogleich daraus gefolgert, daß der Patient einen Schock und somit einen Kreislaufzusammenbruch erlitten habe. Somit läge  - so Dr. Giese -  ein Kunstfehler vor. Peinlich war nur, daß der Narkosearzt zufällig „Schock“ hieß.

 

Dieser Massenbetrug von Dr. Giese war nur aufgrund der Unterstützung durch anwaltliche Komplizen wie durch den Dr. Meinecke  - Hauptkomplize  von Dr. Giese -  möglich, welche die kriminellen Machwerke von Dr. Giese bei ärztlichen Haftpflichtversicherungen, Behörden und Gerichten vorlegten und dadurch nicht selten weit höhere Anwaltshonorare erschlichen als Dr. Giese mit  ergaunerten Honoraren für seine kriminellen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“.

 

Hauptkomplize war Dr. Meinecke. Bei dem o.a. Verfahren der Liselotte Schädel gegen den Dr. Meinecke wurde der Dr. Giese als Zeuge gehört und gab an, daß er pro Jahr rund 100 seiner „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ für den Dr. Meinecke anfertige.

 

Beweis:     Vorlage der Zeugenaussage von Dr. Giese im o.a. Verfahren der Frau Schädel bei der Kriminalpolizei Tübingen am 17.05.1990.

 

Bei rund 10-jähriger Zusammenarbeit resultieren daraus ca. 1000 „Gutachten“ von dem Dr. Giese für den Dr. Meinecke.

 

Durch diese Machenschaften wurden nicht nur Tausende von Patienten betrogen, sondern auch Tausende von Ärzten unter Überlastung der Justiz mit absurden Verfahren wegen angeblicher Kunstfehler zivil- und strafrechtlich überzogen, weil die Patienten glaubten, von Dr. Giese gerichtsverwertbare „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ mit dem Nachweis von Behandlungsfehlern erhalten zu haben und Klagen einreichten sowie Strafanzeigen erstatteten.

 

Gleichwohl verharmlost und „verniedlicht“ die irregeführte Richterin Arp vom LG Kiel das kriminelle Treiben des Serienstraftäters „Doktor Giese“  - ein Komplize des Dr. Meinecke -  dahingehend, daß dieser „nur“ wegen 7 Fällen (!) von Patientenbetrug und strafbarer Werbung rechtskräftig verurteilt wurde, wobei sie ausdrücklich hinter den 7 Fällen ein Ausrufezeichen setzt, um zu suggerieren, daß es nur wenige Fälle gewesen seien, obwohl der Allgemeine Patienten-Verband vorgetragen hatte, daß er bei der StA Tübingen eine Verfolgung aller Fälle angeregt hatte, woraufhin diese lakonisch mitteilte, daß sie wegen Dr. Giese kein extra Dezernat einrichten könne.

 

Beweis:     Zeugnis des Staatsanwaltes Henn, StA Tübingen

 

Es ist im übrigen gängige strafrechtliche Praxis, bei einem Massenbetrug die wichtigsten Fälle herauszugreifen und exemplarisch abzuurteilen, um die Justiz nicht zu überlasten. Das weiß jeder aufgeweckte Jurastudent. Das müssen auch die Richterin Arp und die Richterinnen Dres. von Milczewki, Trachsler, Hagedorn und Sticken wissen und folglich die exemplarische Verurteilung des Dr. Giese erkennen. Für die Verharmlosung und Verniedlichung der Machenschaften des Dr. Giese unter Hinweis auf „nur“ 7 Fälle des ausgeurteilten Betrugs besteht folglich keine Veranlassung.

 

Selbst wenn es „nur“ 7 Fälle gewesen wären, hätte Dr. Meinecke nicht mit diesem Betrüger zusammenarbeiten dürfen. Das müssen auch die Richterin Arp und die Richterinnen Dres. von Milczewki, Trachsler, Hagedorn und Sticken wissen und hätten folglich den Dr. Meinecke angesichts des Strafurteils gegen Dr. Giese zur Unterlassung seiner Schmähungen, Diffamierungen, Lügen und Verleumdungen verurteilen müssen.

 

Es ist leider richtig, daß vielfach ärztliche Sachverständige bei Kunstfehlern zu Gefälligkeitsgutachten neigen, was u.a. vom BGH gerügt wurde. Das Problem kann aber doch nicht dadurch gelöst werden, daß medizinische Laien anfangen, „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ zu erstatten und an gutgläubige Patienten im Rahmen eines bundesweiten Massenbetrugs zu verkaufen.

 

Psychoterror gegen kritische Patienten

Da Dr. Giese seine strafbare Werbung hauptsächlich in der Boulevard-Presse mit einem entsprechend einfältigen Klientel betrieb, hatte er von diesen gutgläubigen Patienten wenig zu fürchten. Wenn er aber doch einmal an Patienten geriet, die sein kriminelles Geschäftsmodell durchschauten, ihn kritisierten und ihre Honorarzahlungen zurückhaben wollten, wurden sie von Dr. Giese mit Unterstützung durch den Dr. Meinecke und dessen Freundin  - der Journalistin Kustermann -  systematisch bedroht und unter Druck gesetzt, so u.a. und insbesondere die Frau Liselotte Schädel, die sich dann nach Strafanzeige und einer Zivilklage gegen Dr. Giese nicht mehr traute, auch gegen den Dr. Meinecke vorzugehen, der in ihrem Fall den Dr. Giese für ein „Gutachten“ beauftragt hatte.

 

Beweis:      Dokumentation Meinecke, Internetinformation über den Dr. Meinecke, ist dem LG Kiel, Richterin Arp sowie dem OLG Schleswig, Richterinnen Dres. von Milczewki, Trachsler und Hagedorn durch einen Ausdruck bekannt

 

Am Anfang seiner kriminellen Karriere hatte es Dr. Giese mit Unterstützung des Dr. Meinecke sogar fertig gebracht, Patienten durch einige Gerichte, die er irregeführt und zum Narren gehalten hatte, zur Zahlung seines Honorars für seine betrügerischen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ durch mehrere Landgerichte und sogar zwei Oberlandesgerichte (!) verurteilen zu lassen, deren sich der Dr. Meinecke im prozessualen Schriftwechsel berühmte, obwohl er weiß, daß auch diese Urteile durch Prozeßbetrug erschlichen wurden.

 

Das änderte sich erst, als der Allgemeine Patienten-Verband diese kriminellen Machenschaften aufdeckte und öffentlich machte, um gutgläubige Patienten zu schützen.

 

Beweis:     Dokumentation Dr. Giese, Internetinformation über Dr. Giese mit Faksimile-Beweisen

 

Der Dr. Meinecke berühmte sich dieser o.a. Urteile irregeführter Gerichte zur Honorarzahlung an Dr. Giese im prozessualen Schriftwechsel, um den Dr. Giese  - nachweislich einen skrupellosen Kriminellen -  auch jetzt noch als „Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ hinzustellen. Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.

 

Falsche Versicherungen an Eides statt bei rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren

Dr. Giese versuchte mit Unterstützung des Dr. Meinecke nach der Warnung vor seinem kriminellen Treiben, den Allgemeinen Patienten-Verband durch eine bundesweite Serie von Unterlassungsklagen „kaputt zu prozessieren“ und mundtot zu machen.

 

Überall dort, wo der Allgemeine Patienten-Verband vor der kriminellen Vereinigung gewarnt hatte, wurde er auf Unterlassung verklagt.

 

Beweis:     Vorlage der Akten der Verfahren in Marburg, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart, Aachen und Hamm, Dokumentation Dr. Giese.

 

Dr. Giese ließ auch in zivilrechtlicher Hinsicht durch Prozeßbetrug keine Straftat aus:

 

Er erschlich sich in Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Warnungen vor ihm und seinen Komplizen bundesweit  - so in Marburg, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart, Aachen und Hamm -  durch falsche eidesstattliche Versicherungen teilweise und vorübergehend obsiegende Entscheidungen, die er sofort in die Presse lancierte, um diese glauben zu machen, daß die Warnungen vor ihm unberechtigt und in gerichtlichen Verfahren verboten worden seien.

 

In den nachfolgenden späteren Hauptsacheverfahren mit Sachurteilen bei hohen Streitwerten hat er alle Verfahren samt und sonders verloren  - sowohl die Hauptsacheverfahren selbst als auch die sodann aufgehobenen Entscheidungen in den vorhergehenden, von ihm erschlichenen Verfügungsverfahren. Dr. Giese hatte auch sämtliche Kosten aller Verfahren zu übernehmen, die er mit hohen Streitwerten eingeleitet hatte.

 

Beweis:      Akten der Verfahren in Marburg, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart, Aachen und Hamm, Dokumentation Dr. Giese.

 

Er endete schließlich im Bankrott und mußte den Offenbarungseid leisten, so daß die von ihm in Tausenden von Fällen betrogenen Patienten nicht einmal mehr Schadensersatz gegen ihn durchsetzen konnten, weil die Justiz trotz eindeutigem Sachverhalt Jahre brauchte, um Dr. Giese zu verurteilen!

 

Fanatische Hetzkampagnen gegen Kritiker und falsche Verdächtigungen

Der Dr. Meinecke   - ein „Organ der Rechtspflege“, von Anwaltskammer und Justiz jahrzehntelange gedeckt und nur deshalb fälschlicherweise ernst genommen -  reagierte mit seinen Komplizen auf Warnungen vor seinem Treiben und dem seiner Kumpane unter Übernahme der Verleumdungen durch Dr. Giese ebenfalls mit einer fanatischen Hetzkampagne, einer Flut von falschen Strafanzeigen, rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren und diffamierte unter Bestätigung der Hetze von Dr. Giese seinen Kritiker, den Arzt und Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes, als geistesgestörten „Psychopathen“ und verrückten, prozeßunfähigen Geistesgestörten, um auch seine Machenschaften beim Zusammenwirken mit den o.a. Straftätern zu kaschieren.

 

Zunächst antworteten der Dr. Meinecke und seine Komplizen auf die Warnungen und die berechtigte Kritik an ihrem betrügerischen und tödlichen Treiben sowie ferner auf die schließliche bundesweite Presseveröffentlichung des Allgemeinen Patienten-Verbandes vom 21.11.1989 (Dokumentation Meinecke, siehe dort) mit  - bereits auf den 1. Blick -  absurden Strafanzeigen bzw. falschen Verdächtigungen bei der Marburger Staatsanwaltschaft, die offensichtlichen Unsinn enthielten und niemals und in keinem Fall zur Eröffnung von Ermittlungsverfahren hätten führen dürfen, gleichwohl von der Staatsanwaltschaft Marburg zu riesigen und langwierigen Ermittlungsverfahren aufgebläht wurden, so daß sich u.a. der Dr. Meinecke sodann die Aktenzeichen der Verfahren zum Zweck einer öffentlichen Diffamierungskampagne geben lassen konnte.

 

Beweis:    Akten mit den falschen Verdächtigungen gegen den Allgemeinen Patienten-Verband durch den Dr. Meinecke

 

Bei Rückfragen der von dem Dr. Meinecke an die Presse durchgestochenen Aktenzeichen bestätigte die Marburger Staatsanwaltschaft die laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und agierte objektiv als Handlanger dieser Straftäter, indem sie entsprechende Presseberichte über diese  - von dem Dr. Meinecke und Komplizen rechtsmißbräuchlich durch falsche Verdächtigungen inszenierten -  24 Strafverfahren auf diese Weise ermöglichte. Schlußendlich mußten alle Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt werden, was von vornherein klar ersichtlich war. Alles war „erstunken und erlogen“, was Meinecke und dessen Komplizen erfunden hatten, um dem Allgemeinen Patienten-Verband zu schaden. Es war kein Körnchen Wahrheit daran.

 

Beweis:     Akten der falschen Verdächtigungen mit der Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren gegen den Allgemeinen Patienten-Verband mangels eines Tatverdachts

 

Die Gegenanzeigen wegen dieser falschen Verdächtigungen schmetterte die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ab statt diese Verleumder zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings sind der Dr. Meinecke und dessen Komplizen juristische Kollegen!

 

Kriminelles Gesundheitszeugnis von Dr. med. Kivi im Auftrag des Dr. Meinecke

Um sodann Sachurteile zu vermeiden und sich Prozeßurteile zu erschleichen, behauptete der Dr. Meinecke vor und selbst nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese, nur Verrückte mit Wahnvorstellungen könnten dem Dr. Giese Patientenbetrug und strafbare Werbung vorwerfen, da Dr. Giese „ein Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ sei. Seine Kritiker seien folglich „Psychopathen“ sowie verrückt, geistesgestört und prozeßunfähig.

 

Dies sind Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich sind

 

Diesen Unsinn ließ er sich durch ein kriminelles Privatgutachten des  - später naturalisierten -  russischen Psychiaters Dr. Mihail Kivi aus der ehemaligen Sowjetunion bestätigen, der gegen hohes Honorar von dem Dr. Meinecke ein strafrechtlich relevantes Gesundheitszeugnis ohne Untersuchung per Ferndiagnose  - schon deshalb kriminell -  verfaßte und gegen lukrative Bezahlung durch den Dr. Meinecke bestätigte, was Dr. Giese und dessen Hauptkomplize, Dr. Meinecke, hören wollte, nämlich, daß die Kritik an Dr. Giese und dessen Komplizen Zeichen geistiger Störung sei.

 

Der BGH hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsgerichts jedes Gesundheitszeugnis als unwahr und kriminell eingestuft, das ohne Untersuchung erstellt wurde. Das RG hatte über eine Fallgestaltung zu entscheiden, bei der ein Arzt Prostituierten die Freiheit von Geschlechtskrankheiten ohne Untersuchung bestätigt hatte und deshalb angezeigt wurde. Im Strafverfahren stellte sich heraus, daß die Prostituierten tatsächlich frei von Geschlechtskrankheiten waren, woraufhin der Arzt geltend machte, daß seine Diagnose richtig gewesen sei. Das ließ das RG nicht gelten mit der Begründung, daß der Arzt ohne Untersuchung weder Befund noch Diagnose haben konnte und folglich ein falsches Gesundheitszeugnis abgegeben hat.

 

So liegt es bei dem kriminellen Privatgutachten des Dr. Kivi.

 

Mit diesem Privat-Gutachten des Dr. Kivi und des falschen Gesundheitszeugnisses erschlichen sich die Komplizen des Dr. Meinecke  - Rechtsanwalt Korioth und die Journalistin Kustermann -  falsche Entscheidungen des irregeführten OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug über ein non liquet.

 

Alle anderen Zivilgerichte haben die Rüge der Prozeßfähigkeit durch den Dr. Meinecke und dessen Komplizen rundweg und ausnahmslos zurückwiesen. Die Einzelheiten wurden substantiiert unter Beweisantritt bereits im prozessualen Schriftwechsel aufgeführt, auf die Bezug genommen wird, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

 

Diese isolierten Ausnahmeentscheidungen basierten  - wie oben dargelegt und nachgewiesen -  einerseits auf der Irreführung des OLG Köln und andererseits des OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel durch den Dr. Meinecke und dessen Komplizen mittels Prozeßbetrug im Rahmen von Verdeckungs- und Ermöglichungsstraftaten, weil sich Dr. Meinecke für Dr. Giese vor dessen Verurteilung verbürgt und diesen als „Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ vorgestellt sowie behauptet hatte, nur Verrückte und Psychopathen könnten an Dr. Giese und an der Zusammenarbeit des Dr. Meinecke mit Dr. Giese Kritik üben.

 

Auch dies sind Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich sind.

 

Zum Zeitpunkt der Entscheidungen einerseits des OLG Köln und andererseits des OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel war Dr. Giese noch nicht rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Den Gerichten lag gegensätzlicher Parteivortrag vor. Der zivilrechtlich beweispflichtige Allgemeinen Patienten-Verband hatte den Beweis für seine Behauptung erbracht, daß Dr. Giese ein Straftäter ist, weil er keine „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ erstellen kann und der Dr. Meinecke sein Komplize ist, was von Dr. Giese und dem Dr. Meinecke vehement bestritten wurde.

 

Deshalb ging das irregeführte OLG Köln rechtsirrig und rechtsblind von einem Meinungskampf aus und räumte dem Dr. Meinecke mit der Schmähung „Psychopath“ ein Gegenschlagsrecht ein.

 

Das irregeführte und zum Narren gehaltene OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel entschied aufgrund des kriminellen Gutachtens des Russen Dr. Kivi angesichts der gegensätzlichen Parteipositionen vor der strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese mit einem Prozeßurteil über ein non liquet, das nach der strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese nie ergangen wäre und sowohl durch dessen Verurteilung als auch durch die Feststellung des Amtsarztes Dr. Schulz widerlegt wurde.

 

Beweis:     Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des Berufskriminellen Dr. jur. Giese.

 

Das 64-seitige Strafurteil liegt dem Gericht bereits vor.

 

Beweis:     ärztliche Erklärung des Amtsarztes Dr. Schulz

 

Die spätere rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung von Dr. Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat dieses kriminelle Privat-Gutachten des Dr. Kivi und die Ausnahmeentscheidungen der beiden o.a. OLG-Gerichte Köln und Frankfurt schlagend widerlegt und die Tatsache bestätigt, daß Dr. Giese ein Straftäter war, der mit seinen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung organisiert hatte und mit dem Dr. Meinecke nicht zusammenarbeiten durfte, so daß die Kritik des Allgemeinen Patienten-Verbandes berechtigt war.

 

Desweiteren hat nach der Verurteilung von Dr. Giese der Amtsarzt Dr. Schulz erwartungsgemäß bestätigt, daß die Kritik an Dr. Giese und dessen Komplizen kein Zeichen einer geistigen Störung der Kritiker des Dr. Giese und des Dr. Meinecke ist.

 

Beweis:     ärztliche Erklärung des Amtsarztes Dr. Schulz

 

Damit war die gesamte Lügen- und Verleumdungskampagne durch Dr. Giese und dessen Komplizen  - Hauptkomplize war der Dr. Meinecke  -  zusammengebrochen und das kriminelle Gutachten des Dr. Kivi sowie die beiden o.a. OLG-Ausnahmeentscheidungen  - OLG Köln und OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel -  zweifelsfrei widerlegt.

 

Zugleich waren Dr. Kivi und der Dr. Meinecke und dessen Komplizen Rechtsanwalt Korioth und Kustermann als Straftäter entlarvt, weil Dr. Kivi gegen hohes Honorar ein falsches Gesundheitszeugnis erstellt und der Dr. Meinecke und dessen Komplizen Rechtsanwalt Korioth und Kustermann dieses gegen den Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes verwendet hatten.

 

Diese durch Prozeßbetrug erschlichenen, uralten Urteile beim OLG Köln und OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel werden aber nach wie vor von dem Dr. Meinecke kolportiert, der nach wie vor seinen Kritiker, den Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes, als „Psychopathen“ und als verrückt, geistesgestört und prozeßunfähig diffamiert, weil der Allgemeinen Patienten-Verband das Treiben dieser Kriminellen aufdeckte, kritisierte und davor warnte.

 

Der Dr. Meinecke war jahrzehntelang als „Organ der Rechtspflege“ tätig, indem er mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug organisierte.

 

Der Dr. Meinecke war nachweislich der folgenden Chronologie auch umfassend von dem Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes über den Dr. Giese und dessen Komplizen aufgeklärt und angesichts seiner paranoiden Uneinsichtigkeit mehrfach persönlich ärztlich exploriert worden, bei denen sich dessen geistige Störungen ergaben.

 

Spätestens bei der Zusammenarbeit von Meinecke mit dem Berufskriminellen „Dokor Giese“ hätten Anwaltskammer, Staatsanwaltschaft und Justiz nicht nur gegen Giese, sondern auch gegen Meinecke vorgehen müssen. Allerdings hat dieser gute Freunde bei den Behörden.

 

Der "Doktor Giese" verdiente sich mit seinen Straftaten den Lebensunterhalt und war somit als Berufskrimineller tätig. Auf Kritik an seinem Treiben behauptete er, er sei ein "Patientenschützer" mit den edelsten Absichten, seine Kritiker dagegen unzurechnungsfähig, geistesgestört, prozeßunfähig und der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei ein "Psychopath". Meinecke machte sich diese Schmähung zu eigen und verbürgte sich in einer Unterlassungsklage für Giese. Die Justizbehörden Kölns ließen ihm deshalb vor der strafrechtlichen Verurteilung von Giese diese Schmähung als "Meinungsäußerung" unter der Voraussetzung einer unveränderten Sachlage durchgehen. Mit der strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat sich die Sachlage aber grundlegend geändert, so daß diese Schmähung jeglicher Grundlage entbehrt.

 

Es war offenkundig, daß der „Doktor Giese“ einen beispiellosen, bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisierte. Auf unsere frühen, bundesweiten Warnungen vor Giese noch vor dessen Verurteilung teilte uns der o.a. Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke gleichwohl folgendes mit:

„ ... Herr Dr. Giese empfiehlt Patienten, welche glauben, Opfer von Kunstfehlern zu sein und sich deswegen direkt an das Institut für Kunstfehlerbegutachtung gewendet haben, schriftlich an mich – wenn diese Person aus Nordrhein Westfalen oder dem norddeutschen Raum, stammen – unter Hinweis darauf, daß ich als Rechtsanwalt in der Vertretung kunstfehlergeschädigter Opfer besonders erfahren sei und auch klären könne, ob die Erteilung eines Gutachtenauftrages an das Institut sinnvoll sei oder nicht. Setzen sich diese Interessenten dann mit mir in Verbindung, kommt es meistens dazu, weil sachgerecht, daß ich dem jeweiligen Mandanten empfehle, über mich das Institut mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, während ich die außergerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung des Patienten im übrigen übernehme.

Auf diese Weise hat sich eine äußerst fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Ständig verweist Herr Dr. Giese Patienten an mich. Ständig erteile ich im Auftrage meiner Mandanten Gutachtenaufträge an Dr. Gieses´s Institut. ...“

 

Selbst nach der Anklageerhebung gegen Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung legte Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke nochmals wie folgt nach:

„ ... Dr. Giese hat sich meiner Überzeugung nach auf dem Gebiet des Patientenschutzes historische Verdienste erworben. Die bisherigen Früchte seiner Tätigkeit in seinem Institut sind einzugartig (ca. 1800 erstattete Gutachten) Sammlung einschlägiger auch unveröffentlichter Urteile (hunderte, die demnächst veröffentlicht werden) p.p.

Die mir bekannte Anklage wegen Betrugs ist offensichtlich haltlos und nur verständlich aufgrund der Kampagne, die die Ärztefunktionäre – gern unterstützt von Haftpflichtversicherungen gegen ihn führen. Die negative Kritik an ihm ist Wasser auf die Mühlen seiner Gegner, zumal sie auch noch aus dem Lager der Patienten kommt.“

 

Schließlich erklärte der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke den „Doktor Giese“ sogar zum „Edelstein“. Erst nach mehrjähriger Zusammenarbeit trennte er sich von diesem Massenbetrüger. Das Ausmaß dieses weltweit einmaligen Massenbetrugs an gutgläubigen Patienten war nur durch Unterstützung von Meinecke und anderen Anwälten möglich.

Da sich der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke als völlig uneinsichtig erwies, hat der Allgemeine Patienten-Verband e.V. zum Schutz gutgläubiger Patienten bereits damals vor mehr als 30 Jahren  - also Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts -  folgende im nachfolgenden Zitat wiedergegebene Warnung in den Massenmedien veröffentlicht, an deren Berechtigung sich angesichts des weiteren Geschehensverlaufes mit der schließlich rechtskräftigen Verurteilung des „Doktor Giese“ wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung kein Zweifel bestehen konnte und bestehen kann:

 

W A R N U N G

Der Allgemeine Patienten-Verband hatte bereits in dem von uns im renommierten Fischer-Verlag herausgegebenen Taschenbuch "ÄRZTEFEHLER - PFUSCHEN UND VERTUSCHEN" vor Juristen gewarnt, die sich als "Patientenschützer" aufspielen, tatsächlich jedoch höchst seltsame Geschäfte betreiben. Zum neuesten Sachstand teilt der Verband folgendes mit:


Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln

Meinecke hatte sich uns als "Patientenschützer" angedient. Der Allgemeine Patienten-Verband kam ihm "auf die Schliche", als er unsere Warnungen vor Lusi und Giese mit allen Mitteln zu verhindern versuchte. Recherchen ergaben, daß er nachweislich mit Lusi Kontakt gepflegt hat und unstreitig bis zum heutigen Tag mit Giese zusammenarbeitet. Wir haben Meinecke sofort hinausgeworfen. Er erhielt Hausverbot für alle unsere Veranstaltungen mit der Maßgabe, daß er durch unsere Ordner entfernt wird, so­fern er sich nicht an dieses Hausverbot hält. Die Zusammenarbeit zwischen Meinecke und Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden: die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gut­gläubig an Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufge­treten war.

Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann for­derte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark.

Als die ärztliche Haft­pflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte. Ins­gesamt beliefen sich die Forderungen von Giese an Frau Schädel auf rund 1400.- DM. Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte.

Meinecke hat nachweislich jahrelang von Giese lukrative Mandate zugeschanzt bekommen, während er seinerseits gutgläubige und nichtsahnende Patienten an den "Doktor Giese" verwies. Frau Schädel hat inzwischen einen "Arbeitskreis der Giese-Geschädigten" gegründet und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen (LG Tübingen, Az: - 8 C 321/89 -). Weitere Recherchen ergaben, daß Meinecke, der sich in der Öffentlichkeit gern als Gegner der ärztlichen Standes- und Wissenschaftsfunktionäre darstellt, mit der Ärztekammer zusammenwirkt.

 
Dr. jur. Bernhard Giese, Tübingen

Dr. jur. Giese führte ein "Institut" in Tübingen unter den unterschiedlichsten, bombastischen Bezeichnungen. Zur Zeit nennt er es "Institut für Medizinschadensbegutachtung Dr. jur. Giese". Er mußte sich in einem Gerichtsverfahren verpflichten, irreführende Bezeichnungen zu unterlassen. Giese hatte sein "Institut" ursprünglich mit einem Arzt und einem Anwalt betrieben und insoweit auch früher günstige Gerichtsentscheidungen erreicht, die er bis zum heutigen Tag herumreicht in der Hoffnung, daß insbesondere gutgläubige Patienten von der weiteren Entwicklung seines "Institutes" keine Kenntnis erlangen.

Wegen unlaute­rer Praktiken hat sich der Arzt nämlich bald von ihm getrennt. Danach beobachtete der Anwalt, daß Giese als Jurist nunmehr selbst "medizinische Sachverständigen-Gutachten" erstellte, die er mit "Dr. Giese" unterzeichnete und gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte, wobei er pro Tag selbst bei schwierigsten Sachverhalten durchschnittlich ein bis zwei derartiger "Gutachten" fabrizierte. Wegen dieser und weiterer übler Machenschaften wandte sich dann auch der Anwalt mit Entsetzen  von Giese ab.

Als dieses Treiben des "Doktor Giese" ruchbar wurde, führte die Kriminalpolizei bei Giese eine Razzia durch und beschlagnahmte stichprobenartig 150 seiner "Gutachten". Davon brachte die Staatsanwaltschaft wiederum stichprobenartig 13 "Gut­achten" wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung zur Anklage  und verlangte eine Haft­strafe auf Bewährung. Erstinstanzlich wurde Giese wegen dreifachem Patientenbetrug und strafbarer Werbung zu einer Geldstrafe von 9000.- DM verurteilt (LG Tübingen, Az.: - III KLs   26/85 -). Der Bundesgerichtshof hat in­zwischen die Verurteilung Gieses wegen strafbarer Werbung bestätigt. Die wegen 13 Fällen von Patientenbetrugs anklagende und Haft auf Bewährung fordernde  Staatsanwaltschaft war in der Revision erfolgreich. Die neue Verhandlung steht in kürze an. Die Strafakten von Giese befinden sich zur Zeit beim Landgericht Stuttgart, 7. Strafkammer, Az.: - 7 KLs 132/87 -.

Giese wurde desweiteren erstinstanzlich wegen uneidlicher Falschaussage und rechtskräftig wegen unerlaubter Rechtsbe­ratung verurteilt, da er sich anwaltliche Befugnisse anmaßte, ohne Anwalt zu sein. Er hat noch nicht einmal das zweite juristische Staatsexamen und kann folglich auch keine Anwaltszulassung beantragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Musterentscheidung festgestellt, daß Gieses "Gutachten" lediglich einfacher Parteivortrag sind und ihnen deshalb kein Beweiswert zukommen kann (OLG Karlsruhe Az.: - 7 U 26/84 -, veröffentlicht in der Zeitschrift VERSICHERUNGSRECHT 1984, S. 1194). Die über den Sachverhalt informierten Gerichte geben an Giese und dessen Freundes- und Bekanntenkreis nicht einmal mehr gerichtliche Entscheidungen heraus (OLG Hamm, Gesch.Nr. 1451 E - 1. 4558).

Giese berühmt sich selbst der Erstellung von 3600 "Gutachten". Da er pro "Gutach­ten" meist über 1000.- DM abkassiert, folgt daraus, daß er bislang mehr als 3 Millionen Mark bei gutgläubigen Patienten abkassiert haben muß. Giese hat nachweislich mit Lusi Kontakt ge­pflegt und arbeitet bis zum heutigen Tag mit Meinecke (s.o.) zusammen.

 

Nach der Veröffentlichung dieser Warnung setzten der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke und dessen Komplizen alles daran, ihr kriminelles Treiben durch Vernichtung des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu kaschieren.

Sie beantragten eine Löschung des Vereins beim Amtsgericht  - Registergericht -, indem sie bei diesem einen ausufernden, verleumderischen Schriftswechsel entfachten, hatten damit aber keinen Erfolg.

Sodann „drehten den Spieß herum“ und verleumdeten den Allgemeinen Patienten-Verband e.V. und dessen Präsidenten als angebliche Patientenbetrüger, indem sie mittels systematischer falscher Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft eine Flut von falschen Strafanzeigen erstatteten, sich die Aktenzeichen derselben geben ließen und sodann unter Mitteilung der Aktenzeichen landauf und landab verbreiteten, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes nachweislich der Vielzahl von gegen ihn laufenden Strafverfahren ein Straftäter sei. Sämtliche Verfahren wurden nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Allerdings hätte diese angesichts der offenkundigen falschen Verdächtigungen erst gar keine Ermittlungsverfahren einleiten dürfen.

Soweit dem Meinecke und dessen Komplizen Mitglieder des Allgemeinen Patienten-Verbandes in die Hände fielen, hetzten sie diese mit Lügen und Verleumdungen auf und stifteten sie soiwohl zu falschen Verdächtigungen mittels falscher Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft als auch zu Vertragsbruch durch Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge an, um dem Verband die finanzielle Grundlage zu entziehen.

Der "Doktor Giese" veranlaßte bundesweit  - so in Marburg, Frankfurt, Hamburg, München, Hamm -  eine Flut von Verfügungsverfahren auf Unterlassung der o.a. Warnung vor seinem Treiben, bei denen er systematisch falsche Versicherungen an Eides statt abgab und auf diese Weise in den Verfügungsverfahren obsiegte und diese durch Prozessbetrug erschlichenen Urteile zum "Beweis" seiner angeblichen Seriosität landauf und labdab  -  so auch in den Massenmedien -  verbreitete. Die nachfolgenden Hauptsacheverfahren, deren Urteile allerdings erst nach Jahren ergingen, hat er dann samt und sonders bei hohen Streitwerten verloren. Er endete im Bankrott.

 

Vorstand im Schwindelverein DPS

Der Dr. Meinecke war vor seiner jahrelangen Zusammenarbeit mit dem Berufskriminellen Dr. Giese und dessen krimineller Vereinigung sowie vor seinem Zusammenwirken mit dem Serienstraftäter Rechtsanwalt „Graf von Lusi“, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte, Vorstandsmitglied bei gesamtschuldnerischer Haftung im bundesweit tätigen Schwindelunternehmen

„Deutscher Patienten-Schutzbund (DPS)“.

Dort mußte er wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten. Der Verein mit fast tausend Mitgliedern endete im Bankrott.

 

Beweis:     Artikel über den DPS in der Zeitschrift DERSPIEGEL, Anlage.

 

Die Mitglieder wurden um ihre Beiträge geprellt und erhielten keine Gegenleistung.

 

Beweis:      AG Bonn, - Registergericht - mit der Rücktrittserklärung des Dr. Meinecke als Vorstandsmitglied des DPS bei gesamtschuldnerischer Haftung.

 

Der spätere Geschäftsführer Schumacher wurde rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt.

 

Beweis:     Vorlage des rechtskräftigen Strafurteils des AG Bonn gegen den Geschäftsführer Schumacher des DPS wegen Betrugs.

 

Der Dr. Meinecke dagegen wurde trotz gesamtschuldnerischer Haftung des Vereinsvorstandes weder zur Rechenschaft noch zur Verantwortung gezogen. Allerdings ist er juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung! Auch die Massenmedien verschwiegen, daß er Vorstandsmitglied dieses Betrugsvereins gewesen war.

 

Seine Vertraute, die Journalistin Kustermann, war Funktionärin dieses Schwindelunternehmens. Sie ist vielfach rechtskräftig vorbestraft, so wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.

 

Beweis:     Dokumentation Kustermann, siehe dort

 

Sie pöbelte u.a. die Professores Gaedicke und Burghard, die das Leben des Kindes Katharina durch einen Sorgerechtsentzug zu retten versuchten, als angebliche „Chemotyrannen“ an.

 

Beweis:     Dokumentation Kustermann, siehe dort.

 

Die die Journalistin Kustermann ist  - ebenso wie der Dr. Meinecke in seinem Wahn -  gemeingefährlich.

 

Besprechung mit Rechtsanwalt „Graf von Lusi“

Der Dr. Meinecke hatte auch keine Probleme, ausgerechnet mit dem Serienstraftäter Rechtsanwalt Leopold Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ eine Besprechung zur Förderung des Patientenschutzes durchzuführen.

 

Beweis:     Dokumentation Meinecke, Dr. Giese, Lusi

 

Rechtsanwalt Dammholz hatte sich durch Unterschriftsfälschung einen Adelstitel erschlichen, trat sodann als Rechtsanwalt „Graf von Lusi“ auf, narrte die Justiz und spezialisierte sich regelrecht auf Patientenbetrug. U.a. hatte er das Schmerzensgeld einer Patientin, der durch einen Behandlungsfehler beide Brüste amputiert worden waren, in Höhe von 20 000 DM unterschlagen und für sich verbraucht.

 

Beweis:     Dokumentation Lusi

 

Die Anwaltskammer ließ ihn zunächst trotz ständiger Beschwerden des Allgemeinen Patienten-Verbandes rund 1 Jahrzehnt gewähren und schloß ihn erst aus der Anwaltschaft aus, als er auf Betreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes rechtskräftig zu einem Jahr und 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war und in der Justizvollzugsanstalt Kassel seine anwaltliche Karriere beendete.

 

Beweis:      Ladung zum Strafantritt von Lusi, Dokumentation Dammholz alias von Lusi , siehe dort.

 

Satans Werk

Organtransplantation „Satans Werk“

Der Dr. Meinecke leidet unter einem krankhaften Haß auf Ärzte sowie die moderne Medizin und läßt auch sonst keine Gelegenheit aus, seine geistigen Störungen und seine Wahnideen unter Beweis zu stellen, so in seinem Pamphlet „Die Stimme Gottes zur Organtransplantation“.

 

Beweis:     Irres Pamphlet „Die Stimme Gottes zur Organtransplantation“, rote Broschüre.

 

Absurdes, zivil- und strafrechtlich relevantes, gemeinschädliches Treiben von dem Dr. Meinecke ist dort die Volksverhetzung durch Diffamierung der Organspende als „Satans Werk“ sowie als angeblicher Massenmord an den Organspendern (Dokumentation Meinecke, siehe dort), weil  - so der Dr. Meinecke -  die angeblich lebenden Spender dabei umgebracht und ausgeschlachtet würden und die Empfänger die Seele der Spender erhielten. So sei das Organ eines Callgirls übertragen worden und die Empfängerin, die vorher kein Interesse am Sex gehabt habe, sei dann sexuell unersättlich geworden.

 

Beweis:     wie vor, dort S. 24, Punkt 9

 

Gott rede wie im Alten Testament auch heute noch mit seinen Gläubigen und habe diesen mitgeteilt, daß der Satan hinter der Organspende stecke und diese „Satans Werk“ sei.

 

Beweis:     wie vor, dort ab S. 27

 

Tatsache ist dagegen: die Organe werden von Toten entnommen. Der Hirntod ist der irreversible Tod des Menschen. Der Herztod wurde früher nur deshalb als Todeszeitpunkt angenommen, weil man die Möglichkeiten der modernen Reanimation damals noch nicht kannte. Vegetative Organe haben  - im Gegensatz zum Gehirn -  kein Bewußtsein. Täglich sterben 3 Patienten einen qualvollen Tod, weil nicht genug Organe vorhanden sind und 10 000 warten auf einen Spender. Dem Dr. Meinecke ist es in seinem Wahn lieber, daß die Organe im Grab verfaulen statt neues Leben zu schenken.

 

Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.

 

 

Haß und Lügen

Krankhafter Haß - Prozeßterror gegen Ärzte

Die untadeligen Professores Gaedicke und Burghardt, die durch einen Sorgerechtsentzug das Leben des Kindes Katharina zu retten versuchten, wurden durch die Journalistinnen Helga Dierichs und Helma Kustermann aus dem Freundes- und Bekanntenkreis des Dr. Meinecke unsäglich angegriffen, als „Chemotyrannen“ verächtlich gemacht und geschmäht sowie durch den Hetzfilm „Katharina lebt“ öffentlich diffamiert.

 

Beweis:     Artikel der Presse- und Fernsehhetze

 

Der Dr. Meinecke wollte Ärzte durch Betrüger, Gauner und Ganoven wie den „Doktor Giese“ ersetzen.  Die von dem Dr. Meinecke und weiteren Giese-Komplizen verwendeten „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ von Dr. Giese führten zu absurden Zivil- und Strafverfahren, nicht selten mit jahrelanger Belastung von Ärzten, Patienten und der Justiz.

 

Beweis:     Rechtskräftige Verurteilung des Dr. Giese

 

Der Dr. Meinecke hat weitere Ärzte, so den untadeligen Arzt Prof. Dr. med. Bourmer denunziert, so daß dieser jahrelang mit einem absurden Strafverfahren die Instanzen hinauf und hinunter belastet wurde, dann einen Freispruch und das Bundesverdienstkreuz für seine Verdienste um die Patientenversorgung erhielt.

 

Das Strafverfahren wurde von einer üblen Pressekampagne begleitet. So veröffentlichte die Presse Artikel, in denen Bourmer, neben einem Skelett stehend, abgebildet wurde mit dem weiteren Bild des grinsenden und feixenden  Dr. Meinecke.

 

Beweis:     Artikel der Pressehetze gegen Prof. Bourmer

 

Während der Dr. Meinecke einerseits keine Probleme hatte, untadelige Ärzte zu denunzieren, war er andererseits bereit, mit einem Prof. Maroske, der durch krasses ärztliches Fehlverhalten auffiel, gegen den Allgemeinen Patienten-Verband zu intrigieren.

 

Beweis:     Dokumentation Maroske

 

Maroske mußte wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens zunächst von Marburg nach Aachen an eine kleine Klinik wechseln und wurde dort noch während der Probezeit entlassen. Danach fristete er sein Dasein in einer kleinen Praxis.

 

 

Größenwahn

Verkünder des “Weltfriedens“

Der Dr. Meinecke hat sich in seinem Wahn auch in die internationale Politik verirrt und sein Pamphlet „Der Weg zum Weltfrieden“ an die UNO übersandt, das dort schallendes Gelächter auslöste. Diese paranoide Aktion wird von dem Dr. Meinecke  - dem angeblichem Vorsitzenden des Vereins „World Acitvity for Human Rigths, W.A.H.R.“ -  mit der wahnhaften Behauptung verteidigt, daß es nur deshalb weiterhin Kriege, Mord und Totschlag gebe, weil die UNO sich nicht nach seinen Ratschlägen gerichtet habe, denn sonst würde jetzt weltweit Frieden herrschen. Der „Verein“ W.A.H.R. besteht aus ihm allein.

 

Beweis:     Irres Pamphlet „Der Weg zum Weltfrieden“

 

Zuvor hatte er sich der Menschenrechtsorganisation Amnesty International angeschlossen und war wegen seiner wahnhaften Vorstellungen und seiner irren, querulatorischen Allüren dort hinausgeworfen worden.

 

Beweis:     Ausschluss aus dem Verein „Amnesty International“, Schriftstück, liegt hier vor

 

Auch dem Allgemeinen Patienten-Verband hatte sich der Dr. Meinecke angedient und war rausgeworfen worden.

 

Unsägliche Pöbeleien: Merkel „Größte Verbrecherin“

Aktuell hat der Dr. Meinecke sich auch noch der deutschen Politik angenommen und pöbelt in einem üblem Pamphlet die Bundeskanzlerin Merkel  - ausgerechnet unter Bezugnahme auf Hitler -  als „größte Verbrecherin seit 1945“ an, weil er mit seinen faschistoiden und rassistischen Vorurteilen in deren Flüchtlingspolitik das deutsche Volkstum gefährdet sieht. „Ihr Verbrechen ist das größte, das in Deutschland seit Ende des 2. Weltkrieges zu Lasten des Deutschen Staates, seines Volkes, seiner Verfassung und durch Terroristen ermordete deutsche Staatsbürger begangen worden ist. Sie gehört als Angeklagte und dann Verurteilte vor ein Strafgericht und dann in ein Gefängnis.“  Diesen Blödsinn "begründet" er in einem mehr als 20-seitigen Pamphlet, bei dem der Geifer regelrecht aus den Seiten herausläuft.

 

Beweis:     Vorlage des irren Pamphlets „Merkel größte Verbrecherin seit 1945“

 

Seit 1945 gab und gibt es eine Vielzahl von blutrünstigen Diktatoren, die sich mit Mord und Totschlag an die Macht geputscht und mit Folter und Todesschwadronen an der Macht halten. Die Alt-Bundeskanzlerin Dr. Merkel dagegen ist demokratisch gewählt sowie national und international als herausragende Persönlichkeit mit historischen Verdiensten anerkannt. Jeder kann und darf Merkels Politik kritisieren, aber dann mit Maß und Ziel. Hier ist nicht bekannt, daß sie sich als blutrünstige Diktatorin aufführe, foltere und morde, somit die „größte Verbrecherin seit 1945“ sei und folglich  - so der Dr. Meinecke -  ins Gefängnis gehöre.

 

 

Ein ehrenwerterFreundes- und Bekanntenkreis

Meinecke hat einen bemerkenswerten Freundes- und Bekanntenkreis, über den unten eine Übersicht aufgeführt ist und über den die nachfolgenden Kapitel in den Einzelheiten mit den wichtigsten, dort beigefügten Beweismitteln Auskunft geben.

 


 

Seine Kritiker pöbelt Dr. Meinecke als angeblich Geistesgestörte, Prozeßunfähige und „Psychopathen“ an und überzog sie mit seinen Komplizen jahrelang wahnhaft mit rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren auf der Basis von Lügen und Verleumdungen sowie falschen Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft, die alle widerlegt wurden.

 

Die o.a. Maßnahme der Anwaltskammer, ihn nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen, erfolgte mehr als 30 Jahre zu spät. Erst nach einer Beschwerde des Allgemeinen Patienten-Verbandes beim Justizministerium über die Untätigkeit der Anwaltskammer hat diese den Dr. Meinecke nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits bei der Zusammenarbeit des Meinecke mit dem Berufskriminellen "Doktor Giese" hatte der Allgemeine Patienten-Verband bei der Rechtsanwaltskammer beantragt, dem Meinecke die Anwaltszulassung zu entziehen und insgesamt 13 weitere entsprechende Eingaben gemacht. Die Kammer blieb untätig. Meinecke höhnte damals, daß unsere Anträge keine Konsequenzen für ihn hätten.

 


 

In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war Meinecke Vorstandsmitglied des „Deutschen Patienten-Schutzbundes (DPS)“. Er musste wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten.

 

In den 80er Jahren arbeitete Meinecke mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ zusammen, der als Jurist „Medizinische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und gutgläubigen Patienten gegen hohes Honorar andrehte, wie oben substanziiert beschrieben.

 

In den 90er Jahren unterstützte Meinecke  - als promovierter Akademiker (!) -  die irregeführten Eltern, die ihr Kind Katharina mit tödlichem Ergebnis der lebensrettenden Therapie entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt, wie oben substanziiert beschrieben.

 

Kürzlich wurden in Nürnberg die Verantwortlichen für den Tötungsversuch eines Kindes durch Entzug der lebensrettenden Behandlung von der Justiz in BAYERN zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl das Kind  - im Gegensatz zu dem Kind Katharina -  überlebte. Die erziehungsberechtigten Täter hatten das kranke Kind mit Scharlatanerie und Obskurantismus sowie Hokuspokus und Humbug „behandelt“. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH (04.08.2015, 1 StR 624/14) ist dieses Urteil rechtskräftig. Die Täter sitzen inzwischen im Knast.

Allerdings sind diese Täter keine juristischen Kollegen!

 

Auch weiterhin  - unbelehrbar und unbeeindruckt vom qualvollen Tod des Kindes Katharina -  propagiert Meinecke Scharlatanerie, Obskurantismus, Humbug und Hokuspokus. Aktuell diffamiert er die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, weil die Organe angeblich von Lebenden entnommen würden. Dieser gemeingefährliche Unsinn trägt bei dem ohnehin schon bestehenden Organspendemangel dazu bei, dass tausende von Patienten sterben müssen.

 

Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, gibt sich auch sonst alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, indem er mit ungebremstem Geltungsdrang und missionarischem Eifer folgende „Offenbarungen“ verkündet:

 

Krebs ist durch Geist, Gemüse und vegetarische Rohkost heilbar.

Schon Jesus war Vegetarier.

Die Bibel wurde gefälscht.

Organspende ist Satans Werk, von Gott verboten.

Kriminelle wie Giese sind „Patientenschützer“.

„Verbrecherin“ Merkel ins Gefängnis.

 

Der Ex-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke in Köln hat unbestritten beachtliche Fähigkeiten zur Irreführung von Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen, die es ihm ermöglicht, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden  - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern -  ebenso wie  einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.

 

Auf diese Beweismittel wird verwiesen und diese vollinhaltlich zum Gegenstand des Vortrags gemacht.

 

 Die Kritik an gravierenden Mißständen in unserem Gesundheitswesen ist zweifellos berechtigt, darf aber nicht dazu führen, daß gesicherte Erkenntnisse einer wissenschaftlich begründeten Medizin mißachtet und durch Scharlatanerie, Obskurantismus und Hokuspokus mit tödlichem Ergebnis ersetzt werden. Die frömmelnden Allüren des Meinecke nach Art eines eifernden Sektierers sind unsäglich.

 

Auf Kritik an seinem Treiben reagiert der Meinecke mit wüsten Beschimpfungen und erklärt seine Kritiker zu Geistesgestörten und „Psychopathen“.

 

Die Offenbarungen des Meinecke in seinen Veröffentlichungen sind an einigen Beispielen nachfolgend mit den Titeln seiner Werke aufgeführt:

 

„Die Revolution im Gesundheitswesen“

„Christus aß kein Osterlamm“

„Organspende – Ja oder Nein“

 

Diese Traktate hat er in obskuren Kleinverlagen mit geringen Auflagen untergebracht.

 

In seinem neuesten Werk mit Hetztiraden gegen die Organspende

 

„Gottes oder Satans Werk“

 

sieht er in der Organspende Satans Werk. Die Ausführungen des Meinecke sind derartig aberwitzig, daß nicht einmal mehr obskure Kleinverlage zum Druck bereit waren und Meinecke seine Ergüsse im Selbstverlag unter „books on demand“ herausgebracht hat.

 

Die Organspende stellt einen wesentlichen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft dar. Früher wurde der Herzstillstand nur deshalb als Todeszeitpunkt angesehen, weil damals die Möglichkeiten der modernen Wiederbelebung (Reanimation) noch nicht bekannt waren.

 

Heute wird beispielsweise bei Unfällen mit Herzstillstand und Kreislaufzusammenbruch in aller Regel am Unfallort reanimiert und dann in der Klinik festgestellt, ob das Gehirn abgestorben und damit das Unfallopfer tot ist, weil es nach dem Hirntod  unwiederbringlich sein Bewußtsein verloren hat. Die anderen Organe wie Niere, Leber, Herz und Lunge haben  - wie auch der medizinische Laie weiß -  kein Bewußtsein, sondern existieren rein vegetativ mit einer wesentlich längeren Überlebenszeit als das Gehirn nach einem Kreislaufzusammenbruch, so daß sie von den Toten entnommen werden können, um anderen Patienten neues Leben zu schenken. Dem Meinecke ist es lieber, daß diese vegetativen Organe im Grab verfaulen, als solche Patienten am Leben zu erhalten, die auf eine Organspende zum Überleben angewiesen sind.

 

Nicht minder absurd sind die Ergüsse des Meinecke zur vegetarischen Ernährung. Die Eskimos / Inuit haben sich früher praktisch ausnahmslos vom Fleisch erlegter Tiere und gefangener Fische ernährt, weil es in der Arktis keine Vegetation gab und erfreuten sich bester Gesundheit, die ihnen ein Überleben in der unwirtlichen Arktis ermöglichten. Damit sind auch insoweit die aberwitzigen Phantastereien des Meinecke zur vegetarischen Ernährung widerlegt, die er u.a. bezüglich der Krebsbehandlung verbreitet.

 

Daß ein Berufskrimineller vom Schlage des „Doktor Giese“, der mit seinen Komplizen  - u.a. mit dem Meinecke -  einen bundesweiten, lukrativen, geschäftsmäßigen Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisiert hat, offenkundig kein „Patientenschützer“ ist, sondern systematisch Patienten schädigte, liegt auf der Hand. Der Meinecke hat folglich keine Veranlassung, die Pöbeleien des Berufskriminellen „Doktor Giese“ zu übernehmen und seine Kritiker als Geistesgestörte und „Psychopathen“ zu diffamieren.

 

Daß schließlich ein todkrankes Kind nicht der lebensrettenden Behandlung entzogen werden darf, kapiert jeder geistig Gesunde auf Anhieb. Der Meinecke hat insoweit Probleme und gibt sich alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, zumal er mit einer peinlich berührenden Kritiklosigkeit die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann  - so wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen -, die sich als „Patientenschützerin“ geriert und ebenso wie der Meinecke die irregeführten Eltern des Kindes Katharina mit tödlichem Ergebnis unterstützt hat, in seinen Schreiben an die Kustermann wie folgt unter Anrufung Gottes anhimmelt: 

 

 

Schreiben Meineckes an die Kustermann

 

Meinecke hatte nach der strafrechtlichen Verurteilung des "Doktor Giese" Akzeptanz-Probleme und fand bei der Kustermann Trost.

Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen haben in weiten Bereichen total versagt, so daß es dem Meinecke möglich war, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden  - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern -  ebenso wie  einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.

Allerdings ist der Meinecke juristischer Kollege.

 

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