Die 62-jährige Patientin Silke Silbausch wurde in der Universitätsklinik Marburg durch die Transfusion von 2 falschen Blutkonserven umgebracht. Wegen der tödlichen Gefahr bei einer falschen Transfusion sind vorher eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen, die in wesentlichen Punkten nicht beachtet wurden. Auch hier war der Leichenschauschein gefälscht und „natürlicher Tod“eingetragen worden. Nur durch Zufall flog die Fälschung und die Tötung der Patientin auf.
Ein Gutachten wurde erst mit erheblicher Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft eingeholt. Der Gutachter erklärte schlicht, daß er keine Todesursache feststellen könne. Tatsache ist, daß noch nie ein Mensch die Transfusion von 2 falschen Blutkonserven überlebt hat. Es kommt dann nämlich zur intra-vasalen Gerinnung (Gerinnung in den Blutgefäßen) und der Patient ist nachweislich der Aussagen der gesamten insoweit einschlägigen medizinischen Fachliteratur unrettbar verloren. So war es auch bei der Patientin Silbausch.
Zur Fälschung des Leichenschauscheins mit dem Eintrag „natürlicher Tod“ - genauso wie bei der u.a. Patientin Ulrike Schmidt - erklärte die Staatsanwaltschaft schlicht, daß die Ärzte in gutem Glauben gehandelt hätten. Dabei beweist die der Staatsanwaltschaft bekannte Austauschtransfusion des gesamten Blutes der Patientin nach der fehlerhaften Gabe von 2 falschen Blutkonserven, daß den Ärzten der tödliche Fehler bekannt und bewußt war, denn sonst hätten sie nicht versucht, durch einen kompletten Blutaustausch - erwartungsgemäß vergeblich - die Patientin doch noch zu retten.
Diese o.a. logischen und zwingenden Schlußfolgerung begreift jeder vernünftige Mensch. Gleichwohl belangte die Staatsanwaltschaft weder den Gutachter wegen Falschaussage noch erhob sie Anklage wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung der Patientin gem. § 222 StGB sondern stellt das Verfahren ein.