Bei dem 18-jährigen Mädchen Christa Stöcker wurde in der Universitätsklinik Marburg bei einem Eingriff im Brustkorb die Aorta (Hauptschlagader) so schwer verletzt, daß das Blut aus der Hauptschlagader fontänenartig hervorspritzte und das Mädchen noch auf dem Operationstisch unter den Händen der Ärzte verblutete.
Trotz des eindeutigen Sachverhaltes sah die Staatsanwaltschaft kein ärztliches Verschulden und stellte das Verfahren ein.