"Satans Werk", EX-Awalt Dr. Georg Meinecke

 Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

Das Kind Katharina starb einen qualvollen Tod wegen des Entzugs der lebensrettenden Behandlung, der als Mord durch Unterlassung zu werten ist (Link auf Presseberichte, PDF).

 

Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist  bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.

 

In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus  - beide Anwälte -  haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert.

 

Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

 

Dr. Meinecke hat in seinem Wahn nicht nur die Patientin Katharina an Leib und Leben geschädigt sondern viele Patienten auch an Hab und Gut:

 

Er war Vorstandsmitglied im Schwindelunternehmen „Deutscher Patienten-Schutzbund (DPS)“, das im Bankrott endete. Die Mitglieder wurden um ihre Beiträge betrogen. Keinem wurde geholfen. Er hat jahrelang mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese zusammengearbeitet, der einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisierte und wegen Patientenbetrugs rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Mit dem Serienstraftäter Rechtsanwalt von Lusi, der wegen Patientenbetrugs zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde und im Knast endete, hat Dr. Meinecke eine Besprechung zur Förderung der Patientenschutztätigkeit durchgeführt.

 

Dr. Meinecke griff grundlos ehrenwerte Ärzte wie Prof. Bourmer an, konspirierte ebenso wie Dr. Giese und dessen Komplizen Rechtsanwalt Korioth mit dem umstrittenen Arzt Prof. Maroske gegen den Allgemeinen Patienten-Verband, belehrte den Papst und die UNO mit seinen Wahnideen und beschimpfte die Bundeskanzlerin Merkel als „größte Verbrecherin “, die ins Gefängnis gehöre. Seine Kritiker pöbelt Dr. Meinecke als angeblich Geistesgestörte, Prozeßunfähige und „Psychopathen“ an und überzog sie mit seinen Komplizen jahrelang wahnhaft mit rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren auf der Basis von Lügen und Verleumdungen sowie falschen Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft, die alle widerlegt wurden.

 

Gipfel des von paranoiden Wahnideen bestimmten Treibens von Dr. Meinecke war die Unterstützung der irregeführten Eltern, die ihr Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Der Allgemeine Patienten-Verband hatte bereits seit 1989 ständig und dann auch öffentlich vor dem „Patientenanwalt“ Dr. Meinecke gewarnt, der bis heute in seinem Wahn Patienten irreführt und nicht nur an Hab und Gut sondern auch an Leib und Leben gefährdet.

 

Die o.a. Maßnahme der Anwaltskammer, ihn nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen, erfolgte mehr als 30 Jahre zu spät. Erst nach einer Beschwerde des Allgemeinen Patienten-Verbandes beim Justizministerium über die Untätigkeit der Anwaltskammer hat diese den Dr. Meinecke nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits bei der Zusammenarbeit des Meinecke mit dem Berufskriminellen "Doktor Giese" hatte der Allgemeine Patienten-Verband bei der Rechtsanwaltskammer beantragt, dem Meinecke die Anwaltszulassung zu entziehen und insgesamt 13 weitere entsprechende Eingaben gemacht. Die Kammer blieb untätig. Meinecke höhnte damals, daß unsere Anträge keine Konsequenzen für ihn hätten.

 


 

In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war Meinecke Vorstandsmitglied des „Deutschen Patienten-Schutzbundes (DPS)“. Er musste wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten. Der Geschäftsführer wurde schließlich wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt. Dieses Schwindelunternehmen endete im Bankrott. Tausende Patienten wurden um ihre Beiträge betrogen. Die vielfach rechtskräftig verurteilte Journalistin Kustermann war Kontaktstellenleiterin des DPS.

 

In den 80er Jahren arbeitete Meinecke mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ zusammen, der als Jurist „Medizinische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und gutgläubigen Patienten gegen hohes Honorar andrehte. Diese kriminellen Machwerke wurden von Meinecke und anderen mit Giese kooperierenden Anwälten bei Versicherungen und Gerichten vorgelegt, um hohe Anwaltshonorare abzukassieren. Es war das Modell eines geschäftsmäßigen Massenbetrugs mit höchsten Profiten. Giese erstattete tausende seiner Machwerke und wurde schließlich wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Er endete im Bankrott.

 

In den 90er Jahren unterstützte Meinecke  - als promovierter Akademiker (!) -  die irregeführten Eltern, die ihr Kind Katharina mit tödlichem Ergebnis der lebensrettenden Therapie entzogen. Das Kind ist nach wochenlangemTodeskampf qualvoll erstickt.

 

Kürzlich wurden in Nürnberg die Verantwortlichen für den Tötungsversuch eines Kindes durch Entzug der lebensrettenden Behandlung von der Justiz in BAYERN zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl das Kind  - im Gegensatz zu dem Kind Katharina -  überlebte. Die erziehungsberechtigten Täter hatten das kranke Kind mit Scharlatanerie und Obskurantismus sowie Hokuspokus und Humbug „behandelt“. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH (04.08.2015, 1 StR 624/14) ist dieses Urteil rechtskräftig. Die Täter sitzen inzwischen im Knast.

Allerdings sind diese Täter keine juristischen Kollegen!

 

Auch weiterhin  - unbelehrbar und unbeeindruckt vom qualvollen Tod des Kindes Katharina -  propagiert Meinecke Scharlatanerie, Obskurantismus, Humbug und Hokuspokus. Aktuell diffamiert er die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, weil die Organe angeblich von Lebenden entnommen würden. Dieser gemeingefährliche Unsinn trägt bei dem ohnehin schon bestehenden Organspendemangel dazu bei, dass tausende von Patienten sterben müssen.

 

Spätestens bei der Zusammenarbeit von Meinecke mit dem Berufskriminellen „Dokor Giese“ hätten Anwaltskammer, Staatsanwaltschaft und Justiz nicht nur gegen Giese, sondern auch gegen Meinecke vorgehen müssen. Allerdings hat dieser gute Freunde bei den Behörden.

 

Der "Doktor Giese" verdiente sich mit seinen Straftaten den Lebensunterhalt und war somit als Berufskrimineller tätig. Auf Kritik an seinem Treiben behauptete er, er sei ein "Patientenschützer" mit den edelsten Absichten, seine Kritiker dagegen unzurechnungsfähig, geistesgestört, prozeßunfähig und der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei ein "Psychopath". Meinecke machte sich diese Schmähung zu eigen und verbürgte sich in einer Unterlassungsklage für Giese. Die Justizbehörden Kölns ließen ihm deshalb vor der strafrechtlichen Verurteilung von Giese diese Schmähung als "Meinungsäußerung" unter der Voraussetzung einer unveränderten Sachlage durchgehen. Mit der strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat sich die Sachlage aber grundlegend geändert, so daß diese Schmähung jeglicher Grundlage entbehrt.

 

Es war offenkundig, daß der „Doktor Giese“ einen beispiellosen, bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisierte. Auf unsere frühen, bundesweiten Warnungen vor Giese noch vor dessen Verurteilung teilte uns der o.a. Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke gleichwohl folgendes mit:

„ ... Herr Dr. Giese empfiehlt Patienten, welche glauben, Opfer von Kunstfehlern zu sein und sich deswegen direkt an das Institut für Kunstfehlerbegutachtung gewendet haben, schriftlich an mich – wenn diese Person aus Nordrhein Westfalen oder dem norddeutschen Raum, stammen – unter Hinweis darauf, daß ich als Rechtsanwalt in der Vertretung kunstfehlergeschädigter Opfer besonders erfahren sei und auch klären könne, ob die Erteilung eines Gutachtenauftrages an das Institut sinnvoll sei oder nicht. Setzen sich diese Interessenten dann mit mir in Verbindung, kommt es meistens dazu, weil sachgerecht, daß ich dem jeweiligen Mandanten empfehle, über mich das Institut mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, während ich die außergerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung des Patienten im übrigen übernehme.

Auf diese Weise hat sich eine äußerst fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Ständig verweist Herr Dr. Giese Patienten an mich. Ständig erteile ich im Auftrage meiner Mandanten Gutachtenaufträge an Dr. Gieses´s Institut. ...“

 

Selbst nach der Anklageerhebung gegen Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung legte Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke nochmals wie folgt nach:

„ ... Dr. Giese hat sich meiner Überzeugung nach auf dem Gebiet des Patientenschutzes historische Verdienste erworben. Die bisherigen Früchte seiner Tätigkeit in seinem Institut sind einzugartig (ca. 1800 erstattete Gutachten) Sammlung einschlägiger auch unveröffentlichter Urteile (hunderte, die demnächst veröffentlicht werden) p.p.

Die mir bekannte Anklage wegen Betrugs ist offensichtlich haltlos und nur verständlich aufgrund der Kampagne, die die Ärztefunktionäre – gern unterstützt von Haftpflichtversicherungen gegen ihn führen. Die negative Kritik an ihm ist Wasser auf die Mühlen seiner Gegner, zumal sie auch noch aus dem Lager der Patienten kommt.“

 

Schließlich erklärte der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke den „Doktor Giese“ sogar zum „Edelstein“. Erst nach mehrjähriger Zusammenarbeit trennte er sich von diesem Massenbetrüger. Das Ausmaß dieses weltweit einmaligen Massenbetrugs an gutgläubigen Patienten war nur durch Unterstützung von Meinecke und anderen Anwälten möglich.

Da sich der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke als völlig uneinsichtig erwies, hat der Allgemeine Patienten-Verband e.V. zum Schutz gutgläubiger Patienten bereits damals vor mehr als 30 Jahren  - also Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts -  folgende im nachfolgenden Zitat wiedergegebene Warnung in den Massenmedien veröffentlicht, an deren Berechtigung sich angesichts des weiteren Geschehensverlaufes mit der schließlich rechtskräftigen Verurteilung des „Doktor Giese“ wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung kein Zweifel bestehen konnte und bestehen kann:

 

W A R N U N G

Der Allgemeine Patienten-Verband hatte bereits in dem von uns im renommierten Fischer-Verlag herausgegebenen Taschenbuch "ÄRZTEFEHLER - PFUSCHEN UND VERTUSCHEN" vor Juristen gewarnt, die sich als "Patientenschützer" aufspielen, tatsächlich jedoch höchst seltsame Geschäfte betreiben. Zum neuesten Sachstand teilt der Verband folgendes mit:


Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln

Meinecke hatte sich uns als "Patientenschützer" angedient. Der Allgemeine Patienten-Verband kam ihm "auf die Schliche", als er unsere Warnungen vor Lusi und Giese mit allen Mitteln zu verhindern versuchte. Recherchen ergaben, daß er nachweislich mit Lusi Kontakt gepflegt hat und unstreitig bis zum heutigen Tag mit Giese zusammenarbeitet. Wir haben Meinecke sofort hinausgeworfen. Er erhielt Hausverbot für alle unsere Veranstaltungen mit der Maßgabe, daß er durch unsere Ordner entfernt wird, so­fern er sich nicht an dieses Hausverbot hält. Die Zusammenarbeit zwischen Meinecke und Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden: die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gut­gläubig an Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufge­treten war. Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann for­derte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark. Als die ärztliche Haft­pflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte. Ins­gesamt beliefen sich die Forderungen von Giese an Frau Schädel auf rund 1400.- DM. Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte. Meinecke hat nachweislich jahrelang von Giese lukrative Mandate zugeschanzt bekommen, während er seinerseits gutgläubige und nichtsahnende Patienten an den "Doktor Giese" verwies. Frau Schädel hat inzwischen einen "Arbeitskreis der Giese-Geschädigten" gegründet und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen (LG Tübingen, Az: - 8 C 321/89 -). Weitere Recherchen ergaben, daß Meinecke, der sich in der Öffentlichkeit gern als Gegner der ärztlichen Standes- und Wissenschaftsfunktionäre darstellt, mit der Ärztekammer zusammenwirkt.

 
Dr. jur. Bernhard Giese, Tübingen

Dr. jur. Giese führte ein "Institut" in Tübingen unter den unterschiedlichsten, bombastischen Bezeichnungen. Zur Zeit nennt er es "Institut für Medizinschadensbegutachtung Dr. jur. Giese". Er mußte sich in einem Gerichtsverfahren verpflichten, irreführende Bezeichnungen zu unterlassen. Giese hatte sein "Institut" ursprünglich mit einem Arzt und einem Anwalt betrieben und insoweit auch früher günstige Gerichtsentscheidungen erreicht, die er bis zum heutigen Tag herumreicht in der Hoffnung, daß insbesondere gutgläubige Patienten von der weiteren Entwicklung seines "Institutes" keine Kenntnis erlangen. Wegen unlaute­rer Praktiken hat sich der Arzt nämlich bald von ihm getrennt. Danach beobachtete der Anwalt, daß Giese als Jurist nunmehr selbst "medizinische Sachverständigen-Gutachten" erstellte, die er mit "Dr. Giese" unterzeichnete und gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte, wobei er pro Tag selbst bei schwierigsten Sachverhalten durchschnittlich ein bis zwei derartiger "Gutachten" fabrizierte. Wegen dieser und weiterer übler Machenschaften wandte sich dann auch der Anwalt mit Entsetzen  von Giese ab. Als dieses Treiben des "Doktor Giese" ruchbar wurde, führte die Kriminalpolizei bei Giese eine Razzia durch und beschlagnahmte stichprobenartig 150 seiner "Gutachten". Davon brachte die Staatsanwaltschaft wiederum stichprobenartig 13 "Gut­achten" wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung zur Anklage  und verlangte eine Haft­strafe auf Bewährung. Erstinstanzlich wurde Giese wegen dreifachem Patientenbetrug und strafbarer Werbung zu einer Geldstrafe von 9000.- DM verurteilt (LG Tübingen, Az.: - III KLs   26/85 -). Der Bundesgerichtshof hat in­zwischen die Verurteilung Gieses wegen strafbarer Werbung bestätigt. Die wegen 13 Fällen von Patientenbetrugs anklagende und Haft auf Bewährung fordernde  Staatsanwaltschaft war in der Revision erfolgreich. Die neue Verhandlung steht in kürze an. Die Strafakten von Giese befinden sich zur Zeit beim Landgericht Stuttgart, 7. Strafkammer, Az.: - 7 KLs 132/87 -. Giese wurde desweiteren erstinstanzlich wegen uneidlicher Falschaussage und rechtskräftig wegen unerlaubter Rechtsbe­ratung verurteilt, da er sich anwaltliche Befugnisse anmaßte, ohne Anwalt zu sein. Er hat noch nicht einmal das zweite juristische Staatsexamen und kann folglich auch keine Anwaltszulassung beantragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Musterentscheidung festgestellt, daß Gieses "Gutachten" lediglich einfacher Parteivortrag sind und ihnen deshalb kein Beweiswert zukommen kann (OLG Karlsruhe Az.: - 7 U 26/84 -, veröffentlicht in der Zeitschrift VERSICHERUNGSRECHT 1984, S. 1194). Die über den Sachverhalt informierten Gerichte geben an Giese und dessen Freundes- und Bekanntenkreis nicht einmal mehr gerichtliche Entscheidungen heraus (OLG Hamm, Gesch.Nr. 1451 E - 1. 4558). Giese berühmt sich selbst der Erstellung von 3600 "Gutachten". Da er pro "Gutach­ten" meist über 1000.- DM abkassiert, folgt daraus, daß er bislang mehr als 3 Millionen Mark bei gutgläubigen Patienten abkassiert haben muß. Giese hat nachweislich mit Lusi Kontakt ge­pflegt und arbeitet bis zum heutigen Tag mit Meinecke (s.u.) zusammen.

 

Nach der Veröffentlichung dieser Warnung setzten der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke und dessen Komplizen alles daran, ihr kriminelles Treiben durch Vernichtung des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu kaschieren.

Sie beantragten eine Löschung des Vereins beim Amtsgericht  - Registergericht -, indem sie bei diesem einen ausufernden, verleumderischen Schriftswechsel entfachten, hatten damit aber keinen Erfolg.

Sodann „drehten den Spieß herum“ und verleumdeten den Allgemeinen Patienten-Verband e.V. und dessen Präsidenten als angebliche Patientenbetrüger, indem sie mittels systematischer falscher Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft eine Flut von falschen Strafanzeigen erstatteten, sich die Aktenzeichen derselben geben ließen und sodann unter Mitteilung der Aktenzeichen landauf und landab verbreiteten, daß der Präsident des Klägers nachweislich der Vielzahl von gegen ihn laufenden Strafverfahren ein Straftäter sei. Sämtliche Verfahren wurden nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Allerdings hätte diese angesichts der offenkundigen falschen Verdächtigungen erst gar keine Ermittlungsverfahren einleiten dürfen.

Soweit dem Meinecke und dessen Komplizen Mitglieder des Allgemeinen Patienten-Verbandes in die Hände fielen, hetzten sie diese mit Lügen und Verleumdungen auf und stifteten sie soiwohl zu falschen Verdächtigungen mittels falscher Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft als auch zu Vertragsbruch durch Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge an, um dem Verband die finanzielle Grundlage zu entziehen.

Der "Doktor Giese" veranlaßte bundesweit  - so in Marburg, Frankfurt, Hamburg, München, Hamm -  eine Flut von Verfügungsverfahren auf Unterlassung der o.a. Warnung vor seinem Treiben, bei denen er systematisch falsche Versicherungen an Eides statt abgab und auf diese Weise in den Verfügungsverfahren obsiegte und diese durch Prozessbetrug erschlichenen Urteile zum "Beweis" seiner angeblichen Seriosität landauf und labdab  -  so auch in den Massenmedien -  verbreitete. Die nachfolgenden Hauptsacheverfahren, deren Urteile allerdings erst nach Jahren ergingen, hat er dann samt und sonders bei hohen Streitwerten verloren. Er endete im Bankrott.

 

Der EX-Aanwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, gibt sich auch sonst alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, indem er mit ungebremstem Geltungsdrang und missionarischem Eifer folgende „Offenbarungen“ verkündet:

 

Jesus war Vegetarier.

Die Bibel wurde gefälscht.

Organspende ist Satans Werk.

Kriminelle sind „Patientenschützer“.

„Verbrecherin“ Merkel ins Gefängnis.

 

 

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Meinecke in Köln  - nachfolgend als „Meinecke“ abgekürzt, um den Text lesbar zu halten -  hat unbestritten beachtliche Fähigkeiten zur Irreführung von Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen, die es ihm ermöglicht, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden  - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern -  ebenso wie  einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.

 

Die Bilanz dieses „Patientenanwaltes“:

 

  • Ein totes Kind. Meinecke hat  - als promovierter Akademiker (!) -  die irregeführten Eltern des Kindes Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu unterstützt, die das krebskranke Kind der lebensrettenden Therapie entzogen. Das Kind ist schließlich qualvoll erstickt. Dieses Treiben erfolgte im Zusammenwirken mit der vielfach rechtskräftig vorbestraften Journalistin Helma Kustermann aus Oberstdorf im Allgäu, die sich als "Vorsitzende" eines angeblichen Patientenschutzbundes gerierte und die lebensrettende Therapie als "Mord auf Raten" diffamierte. Das Kind war bis nach Amerika verschleppt worden, um einen gerichtlich angeordneten Sorgerechtsentzug zu unterlaufen, es des lebensrettenden Behandlung zu entziehen und danach einem Scharlatan auszuliefern. Als Kind im Sterben lag und nicht mehr zu retten war, wurde es noch schnell in eine Klinik eingeliefert, um den dortigen Ärzten den Tod des Kindes anzulasten. Diese Machenschaften erfolgten mit der Unterstützung durch eine fanatische Hetzkampagne in den Medien gegen die Ärzte, die durch Warnung vor der Scharlatanerie das kranke Kind zu retten versuchten. So hat eine Fernsehjournalistin vom Hessischen Rundfunk  - einer Anstalt des öffentlichen Rechts (!) -  einen Fernsehfilm unter dem Titel "Katharina lebt" gedreht, in welchem sie die Scharlatanerie als gebotene Maßnahme anpries und gegen die Ärzte hetzte. Kurze Zeit später war das Kind tot.

 

  • Ein unsägliches Buch. Meinecke empfiehlt eine „Heilung durch den Geist“ und hat ein unsägliches Buch mit dem Titel „Die Revolution im Gesundheitswesen“ veröffentlicht, in dem er vegetarische Ernährung als Mittel gegen Krebs anpreist. Meinecke meint, schon  Jesus Christus sei Vegetarier gewesen. Die Bibel wurde gefälscht. Mit solchem abenteuerlichen Unsinn werden einfältige Zeitgenossen von zwingend indizierten, lebensrettenden Behandlungen mit tödlichem Ergebnis abgehalten.

 

  • Die Belehrung des Papstes. Meinecke hat den Papst dahingehend belehrt, daß Jesus Christus als Vegetarier kein Osterlamm gegessen haben könne. Das sei wichtig für die Christenheit zu wissen, denn vegetarische Ernährung und Rohkost ermöglichten ein langes Leben und Gesundheit bis ins hohe Alter. Diese Belehrung hat nicht nur im Vatikan schallendes Gelächter ausgelöst.

 

  • Ein irrer Aufruf.  Meinecke ruft dazu auf, die Organspende zu verweigern, da die Organe angeblich von Lebenden als Werk des Satans entnommen würden. Jahrtausendelang sei der Herzstillstand als Todeszeitpunkt angesehen worden. Das müsse so bleiben. Bei dem ohnehin bestehenden Organspendemangel trägt ein solcher verrückter Aufruf  - noch dazu von einem Anwalt und promovierten Akademiker (!) -  dazu bei, daß Tausende von Patienten, die zum Überleben auf eine Organspende angewiesen sind, sterben müssen.

 

  • Ein bundesweiter Massenbetrug. Meinecke hat in Zusammenarbeit mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“, der als Jurist beim Kunstfehlervorwurf „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und seine kriminellen Machwerke gegen hohes Honorar verkaufte, in großer Zahl gutgläubige Patienten geschädigt. Diese Giese-„Gutachten“  wurden von dem Meinecke und anderen Anwälten bei Versicherungen, Behörden und Gerichten vorgelegt, um bei den nicht selten hohen Streitwerten hohe Anwaltshonorare abzukassieren. Es handelte sich um ein lukratives Modell des geschäftsmäßigen Betrugs. Der Dr. jur. Giese wurde schließlich wegen vielfachen Patienten-Betrugs und strafbarer Werbung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt und beendete seine Karriere aufgrund zivilrechtlicher Regreßverfahren von betrogenen Patienten im Bankrott.

 

  • Ein Rauswurf. Meinecke hatte sich auch beim Allgemeinen Patienten-Verband (APV) als „Patientenanwalt“ angedient und war zu Veranstaltungen des Verbandes erschienen. Nach  Kenntniserlangung seiner Zusammenarbeit mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ wurde ihm Hausverbot erteilt mit der Maßgabe, daß er von den Ordnern des APV rausgeworfen wird, sofern er sich nochmals blicken läßt.

 

  • Ein Rücktritt. Meinecke mußte als Vorstandsmitglied des Vereins „Deutscher Patienten-Schutzbund (DPS)“ wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten. Der Verein endete im Bankrott, nachdem der Geschäftsführers rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde und sich ins Ausland absetzte. In großer Zahl  wurden Patienten um ihre Mitgliedsbeiträge geprellt. Die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann war Kontaktstellenleiterin des DPS.   

 

  • Eine Besprechung mit „Graf von Lusi“. Meinecke hat mit dem notorischen Patientenbetrüger und Serienstraftäter Rechtsanwalt Leopold Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen und sich auf Patientenbetrugs spezialisiert hatte, eine Besprechung zur Förderung der angeblichen „Patientenschutztätigkeit“ durchgeführt. Dammholz alias „Graf von Lusi“ wurde nach  mehreren Vorstrafen zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er u.a. Patientengelder unterschlagen hatte und beendete seine anwaltliche Karriere im Knast sowie aufgrund von Regreßverfahren betrogener Patienten im Bankrott.

 

  • Eine falsche Verdächtigung. Der unschuldige Arzt Prof. Bourmer wurde jahrelang zu Unrecht in Strafprozessen die Instanzen hinauf und hinunter unter fanatischer Pressehetze mit dem absurden Vorwurf eines Kunstfehlers drangsaliert und schikaniert. Erwartungsgemäß endete das Verfahren schließlich nach Jahren des Psychoterrors angesichts der Schuldlosigkeit Bourmers mit einem glatten Freispruch. Bourmer erhielt wegen seiner Verdienste das Bundesverdienstkreuz.

 

  • Ein Brief an die UNO. Meinecke hat als Vorsitzender des Vereins mit dem bombastischen Namen  „World Activity for Human Rigths“ (W.A.H.R.) einen Brief an die UNO mit „Vorschlägen zur Sicherung des Weltfriedens“ geschrieben, der nicht nur bei der UNO schallendes Gelächter auslöste. Dieser Verein bestand nur aus wenigen Mitgliedern und verschwand in der Versenkung, ohne den Weltfrieden gesichert zu haben.

 

  • Ein Wortentzug. Meinecke hat als Teilnehmer an einer Diskussionsveranstaltung zur Kunstfehlerproblematik mit mehreren Hundert Zuhörern bis zum Wortentzug mit endlosen Ausführungen zur Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen die Zuhörer genervt, voll am Thema vorbeigeredet und zunehmende Unruhe im Auditorium ausgelöst, so daß die Veranstaltung im Tohuwabohu zu enden drohte. Der Moderator mußte ihm schließlich das Wort entziehen. Nach dem Wortentzug erklärte Meinecke, die Zuhörer seien überfordert. 

 

  • Die Verwendung eines kriminellen Gutachtens. Der gebürtige Russe „Doktor Mihail Kivi“ aus der ehemaligen Sowjetunion hat gegen hohes Honorar ein „Gutachten“ im Rahmen eines strafrechtlich relevanten, falschen Gesundheitszeugnisses erstellt, in dem er den Meinecke und dessen Komplizen zu ehrenwerten Personen und deren Kritiker zu Geistesgestörten erklärte. Der Berufskriminelle „Doktor Giese“ hat  - ebenso wie Meinecke -  dieses falsche Gesundheitszeugnis verwandt und beschimpfte seine Kritiker als „Psychopathen“. Diese Pöbeleien wurden von Meinecke übernommen, um seine Kritiker zu diffamieren und verächtlich zu machen sowie Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ebenso wie die Massenmedien und die Öffentlichkeit irrezuführen, denen gegenüber der Meinecke sich als seriöser „Patientenanwalt“ gerierte.

 

  • Die Hetzkampagnen in den Massenmedien. Meinecke versuchte und versucht,  seine Kritiker auch noch nach der rechtskräftigen, strafrechtlichen Verurteilung des Berufskriminellen „Doktor Giese“ im Jahr 1991 wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung als Geistesgestörte hinzustellen  -  so 1992 in der Zeitschrift „Die Zeit“ mit der unflätigen Pöbelei, der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes (APV) sei ein „Psychopath“, um seine Kritiker im Rahmen von Beleidigungen und Verleumdungen zwecks systematischer Verdeckung seines Treibens und Ermöglichung weiterer Machenschaften auszuschalten, wobei er sich selbst stets als seriöser „Patientenschützer“ aufspielte und aufspielt, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen und zu beanspruchen.

 

  • Ein erschlichenes Urteil. Meinecke bezieht sich bei seiner Pöbelei auf ein Urteil des irregeführten OLG Köln aus dem Jahr 1989, das er glauben gemacht hatte, daß er und seine Komplizen ehrenwerte Personen seien und die Kritik an deren Treiben jeglicher Grundlage entbehre. Deshalb hatte ihm das irregeführte OLG Köln die Beschimpfung „Psychopath“ vor der Verurteilung des „Doktor Giese“ unter der Voraussetzung einer unveränderten Sachlage als Meinungsäußerung durchgehen lassen. Meinecke hatte sich für den damals 1989 noch nicht rechtskräftig verurteilten Berufskriminellen „Doktor Giese“ als angeblichem Ehrenmann verbürgt. Die Sachlage hat sich aber mit der rechtskräftigen, strafrechtlichen Verurteilung des Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung grundlegend geändert und bei der von Giese erfundenen und von Meinecke übernommenen Pöbelei „Psychopath“ handelt es sich um Schmähkritik, um die Straftaten dieses Personenkreises zu verdecken und weitere Straftaten zu ermöglichen.

 

  • Ein Lügenartikel in „Öko-Test“. Meinecke läßt sich in einem 1995 erschienenen Hetz- und Lügenartikel in der Zeitschrift „Öko-Test“ ebenfalls des erschlichenen Urteils beim OLG Köln aus dem Jahr 1989 berühmen. Der von Beleidigungen und Verleumdungen strotzende Artikel führte zu einem Verbot und zu einer Verurteilung zu Schadensersatz in Höhe von 12 000.- €.

 

  • Eine infame Verleumdungstaktik. Nicht nur der Meinecke sondern auch dessen Komplizen haben sich Urteile erschlichen. So hat sich der „Doktor Giese“  - um die Warnungen vor seinem kriminellen Treiben zu unterdrücken -  durch Vorlage von vielfachen falschen Versicherungen an Eides statt in einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung zunächst obsiegende Urteile erschlichen, die er in den folgenden Hauptsacheverfahren samt und sonders verloren hat. Er wurde auch strafrechtlich rechtskräftig verurteilt. Die zunächst erschlichenen Urteile in den Verfügungsverfahren wurden als „Beweis“ in Strafanzeigen mit falschen Verdächtigungen vorgelegt und die strafrechtlichen Aktenzeichen wiederum als „Beweis“ in weitere Zivilverfahren eingeführt. Unter Vorlage der zunächst erschlichenen Zivilurteile und der Aktenzeichen der  staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurde sodann in der Presse eine fanatische Hetz- und Lügenkampagne inszeniert, deren Artikel wiederum als „Beweis“ bei der Justiz sowie bei Behörden, Verbänden und Vereinen vorgelegt wurden.

 

  • Eine Verirrung in die hohe Politik. Zitat: „Die Bundeskanzlerin ist eine Verbrecherin. Ihr Verbrechen ist das größte, das in Deutschland seit Ende des 2. Weltkrieges zu Lasten des Deutschen Staates, seines Volkes, seiner Verfassung und durch Terroristen ermordete deutsche Staatsbürger begangen worden ist. Sie gehört als Angeklagte und dann Verurteilte vor ein Strafgericht und dann in ein Gefängnis.“ Diesen Blödsinn "begründet" er in einem mehr als 20-seitigen Pamphlet, bei dem der Geifer regelrecht aus den Seiten herausläuft.

 

  • Ein „ehrenwerter“ Freundes- und Bekanntenkreis. Meinecke hat einen bemerkenswerten Freundes- und Bekanntenkreis, über den unten eine Übersicht aufgeführt ist und über den die nachfolgenden Kapitel in den Einzelheiten mit den wichtigsten, dort beigefügten Beweismitteln Auskunft geben.

 

Auf diese Beweismittel wird verwiesen und diese vollinhaltlich zum Gegenstand des Vortrags gemacht.

 

 Die Kritik an gravierenden Mißständen in unserem Gesundheitswesen ist zweifellos berechtigt, darf aber nicht dazu führen, daß gesicherte Erkenntnisse einer wissenschaftlich begründeten Medizin mißachtet und durch Scharlatanerie, Obskurantismus und Hokuspokus mit tödlichem Ergebnis ersetzt werden. Die frömmelnden Allüren des Meinecke nach Art eines eifernden Sektierers sind unsäglich. Er mißbraucht die Bibel wie ein „Kochbuch“, indem er sich jeweils das heraussucht, was ihm paßt und was er zum „Beweis“ seiner absurden und gemeingefährlichen Vorurteile braucht.

 

Wenn bei der Bibelexegese mit Bibelzitaten nach dem Motto verfahren wird

„Und Judas ging hin und erhängte sich. ... Gehe hin und tue desgleichen“,

dann läßt sich aus der Bibel alles „beweisen“.

Auf Kritik an seinem Treiben reagiert der Meinecke mit wüsten Beschimpfungen und erklärt seine Kritiker zu Geistesgestörten und „Psychopathen“.

 

Jetzt hat er sich auch noch in die hohe Politik verirrt und greift Frau Dr. Merkel mit unflätigsten Rüpeleien an. Zitat „Die Bundeskanzlerin ist eine Verbrecherin. Ihr Verbrechen ist das größte, das in Deutschland seit Ende des 2. Weltkrieges zu Lasten des Deutschen Staates, seines Volkes, seiner Verfassung und durch Terroristen ermordete deutsche Staatsbürger begangen worden ist. Sie gehört als Angeklagte und dann Verurteilte vor ein Strafgericht und dann in ein Gefängnis.“  Diesen Blödsinn "begründet" er in einem mehr als 20-seitigen Pamphlet, bei dem der Geifer regelrecht aus den Seiten herausläuft.

 

Die Offenbarungen des Meinecke in seinen Veröffentlichungen sind an einigen Beispielen nachfolgend mit den Titeln seiner Werke aufgeführt:

 

„Die Revolution im Gesundheitswesen“

„Christus aß kein Osterlamm“

„Organspende – Ja oder Nein“

 

Diese Traktate hat er in obskuren Kleinverlagen mit geringen Auflagen untergebracht.

 

In seinem neuesten Werk mit Hetztiraden gegen die Organspende

 

„Gottes oder Satans Werk“

 

sieht er in der Organspende Satans Werk. Die Ausführungen des Meinecke sind derartig aberwitzig, daß nicht einmal mehr obskure Kleinverlage zum Druck bereit waren und Meinecke seine Ergüsse im Selbstverlag unter „books on demand“ herausgebracht hat.

 

Die Organspende stellt einen wesentlichen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft dar. Früher wurde der Herzstillstand nur deshalb als Todeszeitpunkt angesehen, weil damals die Möglichkeiten der modernen Wiederbelebung (Reanimation) noch nicht bekannt waren.

 

Heute wird beispielsweise bei Unfällen mit Herzstillstand und Kreislaufzusammenbruch in aller Regel am Unfallort reanimiert und dann in der Klinik festgestellt, ob das Gehirn abgestorben und damit das Unfallopfer tot ist, weil es nach dem Hirntod  unwiederbringlich sein Bewußtsein verloren hat. Die anderen Organe wie Niere, Leber, Herz und Lunge haben  - wie auch der medizinische Laie weiß -  kein Bewußtsein, sondern existieren rein vegetativ mit einer wesentlich längeren Überlebenszeit als das Gehirn nach einem Kreislaufzusammenbruch, so daß sie von den Toten entnommen werden können, um anderen Patienten neues Leben zu schenken. Dem Meinecke ist es lieber, daß diese vegetativen Organe im Grab verfaulen, als solche Patienten am Leben zu erhalten, die auf eine Organspende zum Überleben angewiesen sind.

 

Nicht minder absurd sind die Ergüsse des Meinecke zur vegetarischen Ernährung. Die Eskimos / Inuit haben sich früher praktisch ausnahmslos vom Fleisch erlegter Tiere und gefangener Fische ernährt, weil es in der Arktis keine Vegetation gab und erfreuten sich bester Gesundheit, die ihnen ein Überleben in der unwirtlichen Arktis ermöglichten. Damit sind auch insoweit die aberwitzigen Phantastereien des Meinecke zur vegetarischen Ernährung widerlegt, die er u.a. bezüglich der Krebsbehandlung verbreitet.

 

Daß ein Berufskrimineller vom Schlage des „Doktor Giese“, der mit seinen Komplizen  - u.a. mit dem Meinecke -  einen bundesweiten, lukrativen, geschäftsmäßigen Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisiert hat, offenkundig kein „Patientenschützer“ ist, sondern systematisch Patienten schädigte, liegt auf der Hand. Der Meinecke hat folglich keine Veranlassung, die Pöbeleien des Berufskriminellen „Doktor Giese“ zu übernehmen und seine Kritiker als Geistesgestörte und „Psychopathen“ zu diffamieren.

 

Daß schließlich ein todkrankes Kind nicht der lebensrettenden Behandlung entzogen werden darf, kapiert jeder geistig Gesunde auf Anhieb. Der Meinecke hat insoweit Probleme und gibt sich alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, zumal er mit einer peinlich berührenden Kritiklosigkeit die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann  - so wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen -, die sich als „Patientenschützerin“ geriert und ebenso wie der Meinecke die irregeführten Eltern des Kindes Katharina mit tödlichem Ergebnis unterstützt hat, in seinen Schreiben an die Kustermann wie folgt unter Anrufung Gottes anhimmelt: 

 

 

Schreiben Meineckes an die Kustermann

 

Meinecke hatte nach der strafrechtlichen Verurteilung des "Doktor Giese" Akzeptanz-Probleme und fand bei der Kustermann Trost.

Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen haben in weiten Bereichen total versagt, so daß es dem Meinecke möglich war, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden  - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern -  ebenso wie  einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.

Allerdings ist der Meinecke juristischer Kollege.

 

Freundes- und Bekanntenkreis

Spinnennetz

zurück zu KURZTEXT Meinecke | weiter zu KURZTEXT Kustermann