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Eine Krähe hackt der anderen...

 

Dr. Georg Meinecke hatte gute Bekannte bei der Rechtsanwaltskammer Köln, die ihn erst nach mehr als 30 Jahren nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen hat, obwohl der Allgemeine Patienten-Verband mit zunehmender Intensität vor dem gemeingefährlichen Treiben des Dr. Meinecke seit 1980 gewarnt und insgesamt 13 Beschwerden eingereicht hat, von denen die Anwaltskammer 11 mit Ausflüchten und Vorwänden beantwortete und auf die letzten beiden nicht mehr einging.

Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2). Gott sei Dank gibt es Ausnahmen! Es ist aber nach unserer mehr als 40-jährigen Erfahrung nur eine Minderheit von Anwälten, die ihren Beruf so ausübt, wie es sich gehört.

Den „Spitzbuben“ Rechtsanwalt Dammholz alias „Graf von Lusi“ hat die Anwaltskammer erst aus der Anwaltschaft ausgeschlossen, als er im Kittchen saß. Der Dr. Meinecke wurde erst nach einer Beschwerde beim Justizministerium über die Anwaltskammer von dieser nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen mit dem weiteren Vorwand, daß sie nun nicht mehr gegen ihn vorgehen könne, da er kein Anwalt mehr sei. Selbstverständlich hätte sie sein früheres standeswidriges Treiben ahnden müssen.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

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Risiko Anwalt

 

Dr. Meinecke stellte für die Patienten ein Risiko als Rechtsanwalt dar, so wie von Uwe Wesel in dessen Buch „Risiko Rechtsanwalt“ (Blessing-Verlag) beschrieben.

Das zivil- und strafrechtlich relevante Treiben von Dr. Meinecke und Dr. Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden: die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gutgläubig an Dr. Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufgetreten war. Dr. Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann forderte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark.

Als die ärztliche Haftpflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte, die sich insgesamt auf rund 1400.- DM beliefen.

Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Dr. Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte.

"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

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Rechtsanwalt Jürgen Korioth

 

Dr. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel, ein kriminelles Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Dr. Meinecke in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Dr. Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren und das OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug vorzuführen und zum Narren zu halten.

1.

Die Verwendung eines kriminellen Gutachtens. Der gebürtige Russe „Doktor Mihail Kivi“ aus der ehemaligen Sowjetunion hat gegen hohes Honorar von Meinecke ein „Gutachten“ im Rahmen eines strafrechtlich relevanten, falschen Gesundheitszeugnisses erstellt, in dem er den Meinecke und dessen Komplizen zu ehrenwerten Personen und deren Kritiker zu Geistesgestörten erklärte. Der Berufskriminelle „Doktor Giese“ hat - ebenso wie Meinecke und Korioth - dieses falsche Gesundheitszeugnis verwandt und beschimpfte seine Kritiker als „Psychopathen“. Diese Pöbeleien wurden von Meinecke übernommen, um seine Kritiker zu diffamieren und verächtlich zu machen sowie Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ebenso wie die Massenmedien und die Öffentlichkeit irrezuführen, denen gegenüber der Meinecke sich als seriöser „Patientenanwalt“ gerierte.

Anstiftung zum Prozeßbetrug. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt das o.a. kriminelle Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Meinecke gegen hohes Honorar in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren. Das OLG Frankfurt wurde durch diesen Prozeßbetrug irregeführt, vorgeführt, zum Narren gehalten und entschied deshalb durch Prozeßurteil über ein "non liquet" (nicht aufklärbarer Sachverhalt) zugunsten von Korioth, der erstinstanzlich durch Sachurteil zur Unterlassung seiner unflätigen Pöbeleien verurteilt worden war.

2.

Dr. Kivi behauptete in seinem kriminellen Gefälligkeitsgutachten gegen hohes Honorar von Meinecke, daß die Kritik an Dr. Giese, Lusi, Kustermann und deren Komplizen Zeichen einer geistigen Störung, Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit sei. Er wußte, daß er ohne Untersuchung keinen Befund haben und keine Diagnose stellen konnte und hat sich durch die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens mit einem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB strafbar gemacht. Das wußten auch Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth. Diese haben sich durch die Verwendung des Gefälligkeitsgutachtens von Dr. Kivi mit dem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 279 StGB strafbar gemacht.

Sowohl durch die strafrechtlichen Verurteilungen von Dr. Giese, Lusi und Kustermann als auch durch das spätere Urteil des LG Marburg, bestätigt durch das OLG Frankfurt und die Feststellungen des Amtsarztes Dr. Schulz wurde das Berufungsurteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt.

 

Keine geistige Störung

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Prof. Dr. med. Maroske, "umstrittene Persönlichkeit"

 

Dr. Meinecke, Dr. Giese und Anwalt Korioth haben mit Prof. Dr. med. Dieter Maroske, zunächst Universitätsklinik Marburg, gegen den Allgemeinen Patienten-Verband intrigiert, der dem Prof. Maroske Fehlverhalten und Kunstfehler nachgewiesen hatte. Die Presse titelte „Kaputt operiert“ über eins seiner Opfer.

Eine Universität schmeißt in der Regel keine Professoren raus, sondern versuchte auch in diesem Fall, Prof. Maroske „wegzuloben“. Das gelang schließlich - allerdings nur an das kleine Luisen-Hospital in Aachen, wo Prof. Maroske und das Luisen-Hospital von dem Dr. Giese sowie dessen Komplizen Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth mit der Behauptung getröstet wurden, daß die Kritik an Prof. Maroske aus „krankhafter Motivation“ erfolge.

Schließlich erkannte aber selbst das kleine Luisen-Hospital, welche Leute sie sich mit Prof. Maroske und dessen Freunden vom Schlage des Dr. Giese sowie der Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke und Korioth eingehandelt hatten und schmiß Prof. Maroske noch während der Probezeit raus, der danach sein Dasein in einer eigenen kleinen Praxis fristete.

Die Kunstfehler und die „umstrittene Persönlichkeit“ des Prof. Maroske störte den Dr. Giese sowie die Rechtsanwälte Dr. Meinecke und Korioth nicht im geringsten und hielt sie nicht davon ab, mit Prof. Maroske gegen den Allgemeinen Patienten-Verband zu intrigieren und die Kritik an ihm zum Zeichen einer „krankhafter Motivation“ zu erklären.

 

Kaputtoperiert

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"Doktor Giese"

 

Dr. Meinecke war der Hauptkomplize des Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, Tübingen, der mit weiteren skrupellosen Anwälten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten mit rund 10 000 Betrugsfällen organisiert hatte. Dr. Giese war mit seinen Komplizen von den Massenmedien zum „Patientenschützer“ hochgejubelt worden, tatsächlich aber als Berufskrimineller tätig. Er wurde vom LG Stuttgart rechtskräftig wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung verurteilt. Zuvor war er wegen der gleichen Delikte vom LG Tübingen verurteilt worden.

Dr. Giese fabrizierte als Jurist (!) „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ und verkaufte diese gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten, denen er im weißen Kittel mit umgehängten Stethoskop gegenübertrat, um als kompetenter Arzt zu erscheinen. Die kriminellen Machwerke von Dr. Giese wurden von seinen anwaltlichen Komplizen bei Versicherungen, Behörden und Gerichten vorgelegt, um hohe Anwaltshonorare zu ergaunern.

Erst durch die öffentlichen Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes zum Schutz gutgläubiger Patienten flog das Treiben dieser kriminellen Vereinigung auf und führte zu den strafrechtlichen Verurteilungen des Dr. Giese durch die Landgerichte Stuttgart und Tübingen. Die gutgläubigen Patienten hatte er überwiegend in der Boulevard-Presse geworben, so u.a. im Pornoblättchen „Praline“.

 

Verurteilung von Giese

 

Komplettes Strafurteil gegen Dr. Jur. Giese (PDF), hier herunterladen, 64 Seiten

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