APV-FAQs

Der Allgemeine Patienten-Verband will Mißstände im Gesundheitswesen beseitigen und übernimmt bei Behandlungsfehlern die Organisation der Hilfe für seine Mitglieder.
 

 

Was ist das Ziel des Verbandes?

Jeder Patient soll eine optimale Behandlung erhalten durch Beseitigung von organisatorischen und strukturellen Mißständen im Medizinbetrieb, die zu unzulänglichen oder gar fehlerhaften Behandlungen mit Patientenschäden führen. 

Was empfiehlt der Verband bei Behandlungsfehlern?

Der 1. Schritt ist immer eine Prüfung des Kunstfehlerverdachts durch einen objektiv urteilenden Arzt, der für die Mitglieder nachgewiesen wird. 

Wovon rät der Verband beim Kunstfehlerverdacht ab?

Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt, weil dieser mangels ärztlicher Fach- und Sachkenntnis einen Kunstfehlerverdacht nicht abklären kann. Erst nach ärztlicher Klärung soll ein seriöser und spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, der ebenfalls für die Mitglieder nachgewiesen wird. 

Weshalb warnt der Verband vor dem EX-Anwalt Dr. G. Meinecke?

Weil dieser bis heute mit patientenschädigenden Wahnideen Patienten irreführt und früher mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug an Patienten organisiert hat.

Weshalb warnt der Verband vor dem Verein Verbraucherzentrale Hamburg?

Weil der Verein Verbraucherzentrale Hamburg sich bis heute auf die Hetzkampagne des o.a. Meinecke und dessen Komplizen beruft und sich auf Urteile stützt, die er durch Irreführung der Gerichte erlangt hat. 

 

Besatzung

Die hohe Erfolgsquote des Allgemeinen Patienten-Verbandes beruht darauf, daß der Verband die Organisation der Hilfe übernimmt, medizinische Sachverhalte klärt, die Mitglieder über das jeweils günstigste Vorgehen berät, sie beim Versuch einer gütlichen Einigung - welche die meisten Patienten wünschen - unterstützt und bei Bedarf objektiv urteilende Gutachter und im Arzthaftungsrecht besonders bewanderte Anwälte nachweist.

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