FAQs
APV-FAQs
Jeder Patient soll eine optimale Behandlung erhalten durch Beseitigung von organisatorischen und strukturellen Mißständen im Medizinbetrieb, die zu unzulänglichen oder gar fehlerhaften Behandlungen mit Patientenschäden führen. Der 1. Schritt ist immer eine Prüfung des Kunstfehlerverdachts durch einen objektiv urteilenden Arzt, der für die Mitglieder nachgewiesen wird. Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt, weil dieser mangels ärztlicher Fach- und Sachkenntnis einen Kunstfehlerverdacht nicht abklären kann. Erst nach ärztlicher Klärung soll ein seriöser und spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, der ebenfalls für die Mitglieder nachgewiesen wird. Weil dieser bis heute mit patientenschädigenden Wahnideen Patienten irreführt und früher mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug an Patienten organisiert hat. Weil der Verein Verbraucherzentrale Hamburg sich bis heute auf die Hetzkampagne des o.a. Meinecke und dessen Komplizen beruft und sich auf Urteile stützt, die er durch Irreführung der Gerichte erlangt hat. Was ist das Ziel des Verbandes?
Was empfiehlt der Verband bei Behandlungsfehlern?
Wovon rät der Verband beim Kunstfehlerverdacht ab?
Weshalb warnt der Verband vor dem EX-Anwalt Dr. G. Meinecke?
Weshalb warnt der Verband vor dem Verein Verbraucherzentrale Hamburg?