"Satans Werk", EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke - Kurztext

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"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

Das Kind Katharina starb einen qualvollen Tod wegen des Entzugs der lebensrettenden Behandlung, der als Mord durch Unterlassung zu werten ist (Link auf Presseberichte, PDF).

 

Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.

In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus - beide Anwälte - haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert.

Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

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