Die 60-jährige Patientin Rosa Gisselmann wurde in der Universitätsklinik Marburg durch einen - ohne medizinische Notwendigkeit (Indikation) - im Brustkorb durchgeführten Eingriff umgebracht und starb an den nachfolgenden Blutungen. Ihr Tod wird in der medizinischen Fachliteratur als "Erdrosselung in kleinen Schritten"beschrieben.
Die Staatsanwaltschaft behauptete gegen die eindeutigen Urkundenbeweise der Krankenunterlagen schlicht, daß wegen der fehlenden Obduktion, die von den Ärzten hintertrieben worden war, eine Beweisführung bezüglich der Tötung der Patientin nicht möglich sei. Bereits aus den Krankenunterlagen ergab sich aber eindeutig und zweifelsfrei, daß die Patientin ursächlich durch ärztliches Verschulden umgebracht worden war.