Berufskrimineller "Doktor Giese"

Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

"Doktor Giese"

Der "Patientenschützer" Dr. Giese wurde rechtskräftig wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung verurteilt. 

 

Berufskrimineller "Doktor Giese"

 

Dr. Meinecke war der Hauptkomplize des Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, Tübingen, der mit weiteren skrupellosen Anwälten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten mit rund 10 000 Betrugsfällen organisiert hatte. Dr. Giese war mit seinen Komplizen von den Massenmedien zum „Patientenschützer“ hochgejubelt worden, tatsächlich aber als Berufskrimineller tätig. Er wurde vom LG Stuttgart rechtskräftig wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung verurteilt. Zuvor war er wegen der gleichen Delikte vom LG Tübingen verurteilt worden.

Dr. Giese fabrizierte als Jurist (!) „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ und verkaufte diese gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten, denen er im weißen Kittel mit umgehängten Stethoskop gegenübertrat, um als kompetenter Arzt zu erscheinen. Die kriminellen Machwerke von Dr. Giese wurden von seinen anwaltlichen Komplizen bei Versicherungen, Behörden und Gerichten vorgelegt, um hohe Anwaltshonorare zu ergaunern.

Erst durch die öffentlichen Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes zum Schutz gutgläubiger Patienten flog das Treiben dieser kriminellen Vereinigung auf und führte zu den strafrechtlichen Verurteilungen des Dr. Giese durch die Landgerichte Stuttgart und Tübingen. Die gutgläubigen Patienten hatte er überwiegend in der Boulevard-Presse geworben, so u.a. im Pornoblättchen „Praline“.

 

Verurteilung von Giese Verurteilung von Giese

 

Der Dr. Giese war bereits zuvor wegen der gleichen Delikte des Patientenbetrugs und der strafbaren Werbung vom Landgericht Tübingen

Landgericht Tübingen Az.: - III KLs 26/85 -.

verurteilt worden.

Beweis: Tenor des Urteils des LG Tübingen:

 

Verurteilung in Tübingen

 

Strafbare Werbung

Werbung in der Praline

Praline

 

Herr Dr. jur. Bernhard Giese, Haag-Gasse 40, 72070 Tübingen, ist ein Doktor der Jurisprudenz, nicht der Medizin. Er betrieb

überwiegend in der Boulevard-Presse mit einem einfältigen Klientel

strafbare Werbung.

Der Dr. jur. Giese erklärte seine privaten Räumlichkeiten zum "Institut für Medizinschadens-Begutachtung", zog sich einen weißen Kittel über, hängte sich ein Stethoskop um und entfachte in der Boulevard-Presse - so u.a. in dem o.a. Pornoblättchen "Praline" - eine strafbare Werburg bei einem einfältigen Klientel für sein kriminelles Treiben.

Den gutgläubigen Patienten, die den Dr. Giese daraufhin aufsuchten und angesichts seines Auftretens für einen Arzt hielten und halten mußten, empfing er als "Doktor Giese" in der Maskerade mit weißem Kittel in seinem Phantasiegebilde - dem angeblichen "Institut für Medizinschadens-Begutachtung" - und drehte den Patienten sodann seine absurden Machwerke als "medizinische Sachverständigen-Gutachten" gegen hohes Honorar im Zusammenwirken mit seinen Komplizen wie folgt an: Giese erklärte den gutgläubigen Patienten zunächst, daß sie einen Anwalt bräuchten, der dann seinerseits den "Doktor Giese" als "Gutachter" empfahl. Auf diese Weise wurde das kriminelle Treiben des "Doktor Giese" durch anwaltliche Autorität abgesichert.

Der Dr. Giese war aber als Jurist und medizinischer Laie nicht in der Lage, die in aller Regel komplexen medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehler-Verdacht zu erfassen und abzuklären.

 


Anklageerhebung

Die Anklageerhebung und die Strafverfahren gegen den Dr. Giese haben zu einer

bundesweiten Presse-Information

über das kriminelle Treiben des Dr. Giese geführt.

Beweis: Einer der Berichte in der Presse über die Strafverfahren gegen den Dr. Giese:

 

Giese Prozess

Gutachten vorgetäuscht

Daß der "Doktor Giese" keineswegs Gutachten erstattet sondern schlicht einfachen Parteivortrag betrügerisch als "Gutachten" verkauft, ist nachweislich der Entscheidung des OLG Karlsruhe schon 1984 (!) beweiskräftig festgestellt worden.

 

Gieses Gutachten nur Parteivortrag

 

Höchst vorsorglich wird desweiteren darauf hingewiesen, daß es sich bei dem "Institut für Medizinschadensbegutachtung" um ein Phantasie-Gebilde und tatsächlich schlicht um den Dr. Giese selbst handelt, der unter der Maske eines

"Instituts"
mit wechselnden Bezeichnungen (!)

zwecks Täuschung von Behörden und Öffentlichkeit seinen einfachen Parteivortrag als "Gutachten" verkaufte.

Auf diese Weise erzielte der Dr. Giese insgesamt durch seine systematischen Massenbetrügereien höchste Einnahmen, die er insbesondere dazu einsetzte, seine Kritiker mundtot zu machen sowie den Allgemeinen Patienten-Verband mit rechtsmißbräuchlichen Zivil- und Strafverfahren zu überziehen.

Das kriminelle Treiben des Dr. Giese war gemeinschädlich und gemeingefährlich. Jeden gutgläubigen Patienten, der die notorischen, bundesweiten Betrügereien des Dr. Giese zunächst nicht durchschaute, konnte es treffen.

Bei den "Gutachten" des Dr. Giese handelte es sich bestenfalls um einfachen Parteivortrag, nicht selten um abwegigen Unsinn. Durch diesen gemeingefährlichen und gemeinschädlichen Unfug richtete er Schäden nicht nur durch "Gutachten"-Kosten zum Nachteil der betrogenen Patienten sondern auch durch die Verleitung der gutgläubigen Patienten zu z.T. aussichtslosen Prozessen an, die nicht nur die Patienten zusätzlich schädigten, sondern auch zu einer erheblichen Belastung der Justiz führten, da der Dr. Giese nach seinen eigenen Angaben rund 10 000 "Gutachten" erstattet hat.

 

Keine Unterlagen an Giese

Das OLG Hamm hat angesichts der Betrügereien des Giese sogar angeordnet, daß nicht nur an den Dr. Giese selbst sondern auch an dessen Komplizen keine Unterlagen mehr herausgeben werden dürfen.

OLG Hamm, Az.: - 1451 E - 1. 4558 -, Reg. Nr. 01-87-1076-A

Beweis: Entscheidung des OLG Hamm:

 

Keine Unterlagen, Entscheidung LG Hamm

 

Warnungen berechtigt

Der Dr. Giese und seine Komplizen haben ständig versucht, die Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes vor ihrem kriminellen Treiben zu unterdrücken. Das LG Marburg hat rechtskräftig im Verfahren

LG Marburg, Az.: - 1 O 221/89 -

festgestellt, daß die Warnung des Allgemeinen Patienten-Verbandes vor dem Dr. Giese nicht widerrechtlich ist, weil der Schutz der Patienten durch Aufklärung über Vorverurteilungen des Dr. Giese höher zu bewerten ist als das Interesse des Dr. Giese, daß Dritte nicht von seinen Vorverurteilungen Kenntnis erlangen.

Beweis: Entscheidung des LG Marburg:

Urteil Marburg gegen GieseUrteil gegen Giese in Marburg 2

 

Dr. Meinecke war der Hauptkomplize des Dr. Giese, dem es mit seinen Komplizen gelang, sich zunächst gegenüber Öffentlichkeit, Behörden und Justiz bundesweit als „Patientenschützer“ zu gerieren und mehrere Landgerichte und sogar zwei Oberlandesgerichte irrezuführen, welche die Patienten - die die Betrügereien von Dr. Giese und seiner Komplizen durchschaut hatten - zur Zahlung der betrügerischen Dr. Giese-Honorare verurteilten. Durch die öffentlichen Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes flog das Treiben dieser kriminellen Vereinigung auf und führte zur strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese und Rechtsanwalt „von Lusi“ sowie schließlich zum Entzug der Anwaltszulassung von Dr. Meinecke, der nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen wurde.

Dr. Giese antwortete mit Unterstützung seiner Komplizen, insbesondere des Dr. Meinecke, auf die Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes vor seinem Treiben mit einer Flut von Unterlassungsklagen, die er alle verloren hat, desweiteren mit einer Flut von falschen Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft, die alle wegen offensichtlicher Unbegründetheit eingestellt wurden und mit fanatischen öffentlichen Hetz-, Lügen- und Verleumdungskampagnen in den Massenmedien gegen den Allgemeinen Patienten-Verband, die durch seine zivil- und strafrechtlichen Verurteilungen widerlegt wurden. Vorsorglich wird das komplette, 64-seitige Strafurteil gegen Dr. Giese beigefügt.

 

Komplettes Strafurteil gegen Dr. Jur. Giese (PDF), hier herunterladen, 64 Seiten.

 

Nachdem der „Doktor Giese“ alle Zivilverfahren gegen den Allgemeinen Patienten-Verband verloren hatte und alle seine Strafanzeigen gegen den Verband kläglich gescheitert waren, hatte er höchste Prozeßkosten auszugleichen. Zugleich sorgte der Verband dafür, daß die von Giese und dessen Komplizen betrogenen Patienten die erschlichenen Honorare der Giese-„Gutachten“ zurückfordern konnten.

Der Giese kam aus sehr wohlhabenden Verhältnissen. Er hatte ein großes, eigenes Haus gebaut - ein Millionenobjekt. Die zivil-. und strafrechtlichen Folgen seiner Betrügereien und die Regreßforderungen der betrogenen Patienten überstiegen aber schließlich seine finanziellen Ressourcen. Er mußte sein Haus verkaufen, in ein kleines Apartment umziehen und schließlich auch noch den Offenbarungseid leisten.

Dies hatte wiederum schwerwiegende Folgen für die betrogenen Patienten, denn nur ein Teil konnte Regreßforderungen realisieren, während viele der betrogenen Patienten nach dem Offenbarungseid des Giese leer ausgingen, weil bei diesem Patientenbetrüger und Bankrotteur nichts mehr zu holen war.

Es war damit zur gleichen Entwicklung hin zum Bankrott wie bei dem Patientenbetrüger Leopold Dammholz alias „Rechtsanwalt Luitpold Graf von Lusi“ gekommen, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen und ebenfalls Patienten systematisch geschädigt hatte (siehe Kapitel „Lusi“).

 

Freundes- und Bekanntenkreis

Während es das Ziel des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist, gutgläubige Patienten zu schützen, war es das Ziel des Dr. Giese, seinen Massenbetrug zum Nachteil gutgläubiger Patienten durch Unterdrückung der Information über seine tatsächliche Tätigkeit fortzusetzen. Dabei war dem "Doktor Giese" jedes Mittel recht - auch die Zusammenarbeit mit fehlerhaft handelnden Ärzten, wie dem Dr. med. Maroske.

Beweis:Schreiben der Maroske-Klinik an Giese und dessen Komplizen Korioth und Meinecke (siehe unten rechts: "Kopie an RA Meinecke, RA Korioth").

Schreiben Maroske

Spinnennetz


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