
Dr. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel, ein kriminelles Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Dr. Meinecke in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Dr. Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren und das OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug vorzuführen und zum Narren zu halten.
Dr. Kivi behauptete in seinem kriminellen Gefälligkeitsgutachten gegen hohes Honorar, daß die Kritik an Dr. Giese, Lusi, Kustermann und deren Komplizen Zeichen einer geistigen Störung, Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit sei. Er wußte, daß er ohne Untersuchung keinen Befund haben und keine Diagnose stellen konnte und hat sich durch die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens mit einem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB strafbar gemacht. Das wußten auch Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth. Diese haben sich durch die Verwendung des Gefälligkeitsgutachtens von Dr. Kivi mit dem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 279 StGB strafbar gemacht.
Sowohl durch die strafrechtlichen Verurteilungen von Dr. Giese, Lusi und Kustermann als auch durch das spätere Urteil des LG Marburg, bestätigt durch das OLG Frankfurt und die Feststellungen des Amtsarztes Dr. Schulz wurde das Berufungsurteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt.