Angelika Siebert, Tod durch Erstickung

Noch auf dem Operationstisch starb bei derselben Narkoseärztin Dr. med. Ilsemarie Bauer das 7-jährige Kind Angelika Siebert in der Universitätsklinik Marburg bei einer ansonsten harmlosen Augenoperationunter der Narkose. Ein Tod in Narkose ist bei dieser Fallgestaltung regelmäßig ein Tod an Narkose. Jeder vernünftige Mensch begreift, daß bei einer Augenoperation ein Patient nicht zu Tode kommen kann. Er kann aber sehr schnell durch eine unsachgemäß durchgeführte Vollnarkose unter Ausschaltung der natürlichen Atmung umgebracht werden, wenn der Beatmungsschlauch (Tubus) für die dann erforderliche künstliche Beatmung nicht in die Luftröhre (Trachea) sondern fehlerhaft in die Speiseröhre (Oesophagus) eingeführt wird und dadurch anstelle der Lunge der Magen „beatmet“ wird. So lag es hier.

Gleichwohl erhob die Staatsanwaltschaft weder Anklage wegen Totschlags noch wegen fahrlässiger Tötung sondern stellte das Verfahren mit der „Begründung“ ein, daß sie kein ärztliches Verschulden feststellen könne.