Hannelore Blattner, Tod durch Erstickung

Die 31-jährige, künstlich beatmete Patientin Hannelore Blattner erstickte in der Universitätsklinik Marburg beim unsachgemäßen Wechsel einer Luftröhren-Kanüle. Ist ein Luftröhren-Loch (Tracheostoma) frisch, dann hat sich noch kein starrer Gewebswall (Granulationswall) ausgebildet und beim Herausziehen der Luftröhrenkanüle verschließt das Gewebe das Luftröhrenloch, wenn das Gewebe nicht durch Haken oder Fäden in seiner Position gehalten wird. Diese Sicherheitsmaßnahme war bei der Patientin unterlassen worden und führte zum Verschluß des Luftröhren-Lochs. Bei den hektischen Versuchen, sodann gleichwohl eine neue Luftröhrenkanüle einzuführen, erstickte die Patientin unter den Händen der Ärzte.

Die  Mitarbeiter der Klinik nahmen ihre zunächst belastenden Aussagen im Fall der Patientin Hannelore Blattner zurück und die Staatsanwaltschaft stellte trotz der offensichtlichen Absprachen unter den Zeugen prompt das Verfahren ein.