Die 64-jährigen Patientin Rosa Schneider war nach einer Hüftgelenksoperation in der Universitätsklinik Marburg zum Gehen in einem Gehgestell gezwungen worden, obwohl bei dieser Patientin ein Herzleiden bekannt war, sie über Herzschmerzen klagte und bei den Gehversuchen blau anlief. Nach kurzer Zeit brach sie bei den erzwungenen Gehversuchen tot im Gehgestell zusammen.
Die Ärzte behaupteten, daß die Krankenunterlagen unauffindbar seien. Prompt stelle die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.