2. Entmachtung der Ärztefunktionäre

Die Mißstände unseres Medizinbetriebs, die Tausende von Patienten jedes Jahr mit Leib und Leben zu bezahlen haben, werden durch Ärzte- und Wissenschafts­funktionäre auf­rechterhalten, die nicht selten von den Mißständen profitieren und angesichts ihrer notorischen Uneinsichtigkeit die größte Ge­fahr für eine ordnunge­mäße Patien­tenversorgung darstellen. Dieser ärztliche Funktionärsklüngel führt sich mit einer übermächtigen Organisation der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen wie eine Besatzungsmacht im eigenen Land auf und ist offensichtlich nicht am Gemeinwohl, sondern an der Durchsetzung von Standesinteressen orientiert – nicht selten auch mit strafrechtlich relevanten Methoden:

So ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gegen Ärztefunktionäre unter der Abteilung „organisierte Kriminalität“, weil die Betrügereien ein derartiges Ausmaß angenommen haben, daß nicht mehr von Einzelfällen auszugehen ist. Beim Herzklappenskandal beispielsweise hatte ein bundesweit organisiertes Betrugsunternehmen von Ärzten und Industrievertretern die Herzklappen enorm überteuert in Rechnung gestellt und die Betrugsgewinne „in die eigene Tasche gesteckt“. Derartige Betrügereien sind kein Einzelfall. Bis zu 20 % der ärztlichen Abrechnungen sind Gernot Kiefer von der IKK falsch – in aller Regel zum Vorteil der Ärzte, versteht sich. Bei der Bevölkerung entsteht zunehmend der Eindruck, daß unser Gesundheitswesen zu einem Schwindel- und Betrugsunternehmen verkommen ist.

Die Forderungen der Ärztefunktionäre - notorische „Reformbremsen“ - lassen sich in zwei Punkten zusammenfassen: Alles soll im wesentlichen so bleiben wie es ist und dafür soll es mehr Geld für die Aufrechterhaltung der Mißstände und die Fortsetzung der Betrügereien geben. Die Zwangsmitgliedschaft der Ärzte in diesen Kartellen verhindert das Entstehen einer wirksamen innerärztlichen Opposition.

Es ist deshalb erforderlich, die Kartelle der Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften öffentli­chen Rechts zu beseitigen und durch Gesundheitskonferenzen zu ersetzen, deren Teilnehmer sich aus allen Beteiligten des Gesundheitswesens zusammensetzen - also aus Patienten, Ärzten, Angehörigen der Pflegeberufe, Apothekern, u.ä. Diese Gesundheits­konferenzen beraten sodann die politischen Instanzen und bereiten dadurch die entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben zur Beseitigung der Mißstände im Gesundheitswesen vor.

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